Rechtshürden

Manuel H., Samstag, 25.02.2023, 12:45 (vor 1098 Tagen) @ Socke3841 Views

Bei einer Beleidigung muß sich der Beleidigte beleidigt fühlen
Bei Habeck als gesichert anzunehmen

Der Beleidigte muß eine Strafverfolgung wünschen (Antragsdelikt)
Antrag wurde bereits von der Staatsanwaltschaft bei Habeck eingeholt, Haß beck wünscht eine strafrechtliche Verfolgung.

Es muß ein öffentliches Interesse bestehen
Wird wohl bejaht werden, da sie von einer Person geäußert wurde, die politisch unerwünschte Ansichten hat.

Es muß tatsächlich eine Beleidigung sein, ACAB ist keine, Vollidiot weiß ich nicht.

Die Beleidigung muß so schwerwiegend sein, dass sie von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt ist. Deswegen darf man AfD Sympathisanten als Nazis beleidigen, da gilt dann Meinungsfreiheit.


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