"Schmeißt diesen Vollidioten raus" Habeck - Ermittlung der Staatsanwaltschaft

Dieter @, Samstag, 25.02.2023, 12:03 vor 1098 Tagen 6104 Views

bearbeitet von Dieter, Samstag, 25.02.2023, 12:08

Hallo,
in einem Forum hat jemand die Forderung gegenüber Habeck aufgestellt: "Schmeißt diesen Vollidioten raus".

Jetzt hat derjenige lt. eines Artikels bei RT ein Strafverfahren auf Betreiben von Habeck am Hals wegen Beleidigung, welches Urteile bis zu einem Jahr Knast impliziert.

Dabei stellt sich doch erst einmal die Frage, ob es sich hierbei wirklich um eine Beleidigung bei Nennung dew Wortes "Vollidiot in Bezug auf seine Tätigkeit als Wirtschaftsminister" handelt oder um eine Tatsachenbeschreibung? Da bin ich auf das Gerichtsverfahren gespannt.

Gruß Dieter

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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.

Da Reg. und Justiz eins sind ist der Ausgang des Verfahren wohl relativ klar

Socke ⌂ @, Samstag, 25.02.2023, 12:14 vor 1098 Tagen @ Dieter 3803 Views

Die dt. Justiz ist durch jahrzehntelanges Einsetzen von Parteigängern absolut hörig und abhängig von der Reg.
Die Grünrotbraunlinken haben das zuletzt auf die Spitze getrieben.
Daher ist eine Verurteilung ziemlich sicher. Sollte doch ein Richter ein davon abweichendes Urteil sprechen, wird der daraufhin seinen Posten verlieren und man wird von Reg.-seite die nächste Instanz anrufen bis das Urteil wie gewünscht ausfällt.

Nichts Neues in D, geht alles seinen sozialistischen Gang.

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Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208

Rechtshürden

Manuel H. @, Samstag, 25.02.2023, 12:45 vor 1098 Tagen @ Socke 3842 Views

Bei einer Beleidigung muß sich der Beleidigte beleidigt fühlen
Bei Habeck als gesichert anzunehmen

Der Beleidigte muß eine Strafverfolgung wünschen (Antragsdelikt)
Antrag wurde bereits von der Staatsanwaltschaft bei Habeck eingeholt, Haß beck wünscht eine strafrechtliche Verfolgung.

Es muß ein öffentliches Interesse bestehen
Wird wohl bejaht werden, da sie von einer Person geäußert wurde, die politisch unerwünschte Ansichten hat.

Es muß tatsächlich eine Beleidigung sein, ACAB ist keine, Vollidiot weiß ich nicht.

Die Beleidigung muß so schwerwiegend sein, dass sie von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt ist. Deswegen darf man AfD Sympathisanten als Nazis beleidigen, da gilt dann Meinungsfreiheit.

Pimmelgate II?

paranoia @, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Samstag, 25.02.2023, 16:05 vor 1098 Tagen @ Dieter 3572 Views

bearbeitet von paranoia, Samstag, 25.02.2023, 16:21

Hallo Dieter,

Langeweile beim Erwachen?
Das muss nicht sein!

Mit den richtigen Triggerworten bekommst Du eine kostenlose Gymnastiklektion am frühen Morgen, gefolgt von einem Frühstück hinter schwedischen Gardinen.

Die freiheitlich-demokratische Gesellschaft wird an der Matrazenfront auf das härteste verteidigt.

Das unterscheidet uns gerade von den Ländern des Bösen, wo Zensur, fehlender Meinungspluralismus und autokratische demokratiefremde Herrscher regieren.

Echte Staatsmänner von vollem Schrot und Korn tragen übrigens Konflikte persönlich aus und regeln Differenzen in der Nahdistanz.

Hier musste die Staatsmacht die Eierwerfer schützen:

https://www.youtube.com/watch?v=ZgVwMa4hmXg

Gerne hätte ich gesehen, wie Kohl den Eierwerfern ein paar verpasst hätte.

Kohl - brauchte keine Schergen.
Nur die Prinzessinnen auf ihren Erbsen brauchen Häscher.

Gruß
paranoia

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Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.

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