Neu: Die Finanzpolizei ermittelt

Manuel H., Samstag, 11.02.2023, 14:34 (vor 1113 Tagen)5542 Views
bearbeitet von Manuel H., Samstag, 11.02.2023, 15:09

Noch ist das lediglich ein österreichisches Phänomen.

Dort gilt eine rigorose Kassenpflicht. Selbst Prostituierte müssen auf den "Verrichtungs-Parkplätzen" ihre mobile Internet-Kasse bedienen, dem Freier einen ordungsgemäßen Beleg ausdrucken und die Einnahmen versteuern (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer eventuell besondere "Vergnügungssteuern")

Professionelle Ermittler in Zivil jagen die mutmaßlichen Steuersünder und befragen sie intensiv und routiniert. Unter dem Druck beseelt die Opfer eine allumfassende Geständnis-Sucht, damit gegen sie gerichtsfeste Beweise gesammelt werden können.

https://www.youtube.com/watch?v=tal27gtGLP0

Ganz so hart ist es in Deutschland noch nicht. Noch betreffen diese Gesetze nur die Knallgurken, die sich eine elektronische Kasse angeschafft haben, die sind inzwischen zu Folgendem verpflichtet

A) Die elektronische Registrierkasse auf dem neuesten Stand zu halten
B) Bei jeder Transaktion einen Bon ausdrucken (oder per E-Mail geschickt zu haben) und dem Kunden aushändigen.

Wer keine Registrierkasse hat (die allermeisten Nutten) ist von den Regelungen ausgenommen, er hat lediglich seine Umsätze handschriftlich direkt zu erfassen.

Eine eigene Finanzpolizei gibt es in Deutschland noch nicht, die Ordnungsämter müssen es miterledigen, bei konkreten Verdachtsfällen kann aber auch das Finanzamt direkt ermitteln, wenn sie es nicht an den Zoll delegiert.

Neben der Pflicht zur Erfassung der Umsätze wird auch überprüft, ob penible Arbeitszeitkonten geführt werden und ob diese Arbeitnehmer ordnungsgemäß den Sozialversicherungsträgern gemeldet wurden.

Mit der Einführung der elektronischen Sofortmeldung wird auch die übliche Entschuldigung, man habe die Sozialversicherungs-Papiere dem Steuerberater übergeben, der sie am Ende des Monats schriftlich einreichen werde, ausgehebelt.

Interessant empfinde ich die (geplante?) Erweiterung. So wie es mittlerweile Standard ist, dass bei jeder elektronischen Zahlung ein Datenaustausch mit den Banken zur Emittlung der Deckung der Konten in Echtzeit ausgeführt wird, ließe sich problemlos ein Datenaustausch mit den Finanzämtern bewerkstelligen. Das bedeutet, dass jeder Umsatz in Echtzeit dem Finanzamt gemeldet wird, der dann nach Tagesabschluß die 19% MwSt ermitttelt und via Einzugsermächtigung direkt vom Konto des Steuerpflichtigen abbucht. So würden die Steuerpflichtigen niemals rückständig mit ihren Steuerzahlungen und sparen sich Säumnis- und Verspätungszuschläge. :-)


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung