Das ist ganz simpel. Bei Räumen mit Dachschrägen zählt alles ab 1,50 m Höhe zur Wohnfläche. Balkon, Terrasse 0,25 %, Wintergarten kalt 50 %.

Olivia, Donnerstag, 02.02.2023, 23:04 (vor 448 Tagen) @ BerndBorchert1247 Views

Ist wirklich simpel.
Der Gesetzgeber sagt ab 1 m Raum-Höhe werden 50 % und ab 2 m Raum-Höhe werden 100 % auf die Wohnfläche angerechnet. Versimplifiziert... ab 1,50 Raumhöhe volle Anrechnung.

Aufpassen bei Nebenflächen. Da muss vieles nicht angegeben werden. Gibt man Flächen an, die eigentlich nicht zählen, dann erhöht das die Gesamtfläche, da Wohnfläche und Nutzfläche zusammengezählt werden.

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