Was für ein Irrsinn innerhalb der EU, Führerscheine und deren Reglungen werden in Deutschland nicht anerkannt, es drohen auch Haftstrafen ..

Mirko2 @, Varnsdorf (CR), Donnerstag, 02.02.2023, 11:44 vor 689 Tagen 5393 Views

bearbeitet von Mirko2, Donnerstag, 02.02.2023, 12:36

Freund von mir hat die Klasse "B" und darf in CR mit bis zu 125ccm Automatik Roller fahren, in der BRD nur bis 50ccm. Freundin hat B1 und kann nach der Erlaubnis bis zu 4.2t bewegen. In allen alle Länder die EU wird das anerkannt, Deutschland mach wieder eine Ausnahme.


Fahre ohne gültigen Führerschein drohen Haftstrafen!


@Rain, bitte übernehmen Sie.

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Völlig konfuses Führerscheinrecht.

Durran @, Donnerstag, 02.02.2023, 12:12 vor 689 Tagen @ Mirko2 3650 Views

Das Führerscheinrecht in Deutschland ist komplett aus dem Ruder gelaufen. Es gibt mittlerweile 39 unterschiedliche Führerscheinklassen. Kaum einer blickt da rechtssicher mehr durch.

Ein Beispiel des völlig Absurden.

Ein 16 jähriger Landwirt Azubi macht seinen kleinen Traktorführerschein der Klasse L.
Damit kann er einen Traktor mit Anhänger oder Sattelauflieger oder überbreiten Arbeitsmaschine durch die Gegend fahren. Bedingung: Nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit 40 kmh.

Das zulässige Gesamtgewicht des Traktorgespanns darf 40 Tonnen nicht überschreiten.
Der Azubi kann praktisch mit 16 Jahren einen 500 PS Traktor mit 40 kmh zur Berufsschule fahren. Sogar mit Anhänger.

Nach Feierabend darf er aber weder einen PKW oder mit Anhänger fahren.

"Traktor-"Führerschein mit 16 war schon immer so, zumal Mithilfe in elterlicher Landwirtschaft ...

Wayne Schlegel @, Donnerstag, 02.02.2023, 16:44 vor 689 Tagen @ Durran 2284 Views

... insbesondere als es vor etlichen Dekaden noch sehr viele Haupt- und Nebenerwerbslandwirte auf dem Land gab (also die Meph'sche Trennung von Erzeugung und Konsum "unausgereift" war) die Regel.

Diese Buben sollten aus gutem Grund sich nicht mit dem Auto auf Autobahnen - damals meist ohne speedlimit - austoben bzw. in ihrer Alterskohorte Kurvenimponieren dürfen.

Ja, so ist es - und so ist es auch sinnvoll. oT

Olivia @, Donnerstag, 02.02.2023, 16:47 vor 689 Tagen @ Wayne Schlegel 1813 Views

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For entertainment purposes only.

Als Sohnemann eines Landwirts kann der das mit Sicherheit auch schon mit 10, darf es aber auf öffentl. Straßen erst mit 16 owT

Dieter @, Donnerstag, 02.02.2023, 22:37 vor 688 Tagen @ Durran 1445 Views

owT

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.

Melde dich über deinen Anwalt doch noch einmal unter Angabe der Haftanstalt, wenn Sie dich inhaftiert haben. Sicher besucht dich einer, wenn der Knast in der Nähe liegt!

Mephistopheles, Donnerstag, 02.02.2023, 12:34 vor 689 Tagen @ Mirko2 3199 Views

Fahre ohne gültigen Führerschein drohen Haftstrafen!


[[hüpf]] [[euklid]]


@Rain, bitte übernehmen Sie.

als Pflichtverteidiger? Ist das ein Mandat?

[[top]]

Führerschein: Novelle 2023 --- ADAC

Mirko2 @, Varnsdorf (CR), Freitag, 03.02.2023, 00:18 vor 688 Tagen @ Mirko2 2520 Views

Der Autoführerschein der Klasse B umfasst nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Die meisten Wohnmobile dürfen deshalb von Inhaberinnen und Inhabern eines Pkw-Führerscheins nicht gefahren werden – sie sind zu schwer. Die geplante Anhebung der zulässigen Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen könnte hier Abhilfe schaffen.

Seit einigen Jahren kann der Pkw-Führerschein (Klasse B) in Deutschland auf den Führerschein B196 erweitert werden. Damit darf man Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren – allerdings nur in der Bundesrepublik. Das könnte sich mit der 4. Führerscheinrichtlinie ändern: Die bisher nur national geltenden Regelungen würden zukünftig auch EU-weit anerkannt. Fahrten mit einem 125er-Motorrad über die Landesgrenzen hinweg wären dann möglich.

Quelle: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fuehrerscheinaenderungen-2023/

Was der ADAC verschweigt, dass in den meisten EU-Ländern diese Novelle umgesetzt wurde, nur Deutschland braucht etwas länger.

Sobald die Richtlinie vorliegt, werden die ADAC Juristen über den Stand der geplanten Änderungen informieren.

Wie war das 1999 mit der großen Führerschein-Novelle? Alles einheitlich?

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