Der Autoführerschein der Klasse B umfasst nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Die meisten Wohnmobile dürfen deshalb von Inhaberinnen und Inhabern eines Pkw-Führerscheins nicht gefahren werden – sie sind zu schwer. Die geplante Anhebung der zulässigen Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen könnte hier Abhilfe schaffen.
Seit einigen Jahren kann der Pkw-Führerschein (Klasse B) in Deutschland auf den Führerschein B196 erweitert werden. Damit darf man Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren – allerdings nur in der Bundesrepublik. Das könnte sich mit der 4. Führerscheinrichtlinie ändern: Die bisher nur national geltenden Regelungen würden zukünftig auch EU-weit anerkannt. Fahrten mit einem 125er-Motorrad über die Landesgrenzen hinweg wären dann möglich.
Quelle: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fuehrerscheinaenderungen-2023/
Was der ADAC verschweigt, dass in den meisten EU-Ländern diese Novelle umgesetzt wurde, nur Deutschland braucht etwas länger.
Sobald die Richtlinie vorliegt, werden die ADAC Juristen über den Stand der geplanten Änderungen informieren.
Wie war das 1999 mit der großen Führerschein-Novelle? Alles einheitlich?
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