Praxistipp zur Grundsteuererklärung auf den 01.01.2022

b.o.bachter @, Dienstag, 31.01.2023, 22:05 vor 690 Tagen 5318 Views

bearbeitet von b.o.bachter, Dienstag, 31.01.2023, 22:14

Hallo Forum,

wer entsprechend gerüstet ist, kann jetzt noch, am 31.01.23, beginnend um ca. 22.00 Uhr, mit Leichtigkeit seine Grundsteuererklärung fristgerecht auf den Weg bringen.

Vorrede:

Ich habe jetzt keine Böcke für viel Prosa. Insofern folgt keine Schritt-für-Schritt Anleitung, sondern nur kurz und knapp die entscheidenden Hinweise. Durchwühlen muss sich der geneigte Leser dann schon selber, was aber wirklich sehr überschaubar ist und ja, es ist einfach und funktioniert gut.

Zur Sache:

Es scheint wenig bekannt zu sein, dass für Standardfälle eine stark vereinfachte Abgabemöglichkeit aufgesetzt wurde – hier zu erreichen:

https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

Eine Seite mit gut brauchbarer Hilfestellung zur Funktionsweise der Seite ist hier zu erreichen:

https://grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.zammad.com/help/de-de

Mit der Schaltfläche „Grundsteuererklärung starten“ geht es los und es sind nur ein paar Klicks nötig um zu ersehen, ob das zu erklärende Grundstück für dieses Verfahren geeignet ist. Wenn ja, folgt die Registrierung.

Voraussetzung für die Abgabe der Erklärung ist jedoch eine Identifikation (siehe Hilfeseite). Wer bereits einen ELSTER-Zugang hat, kann sich damit identifizieren. Wer sich nicht identifizieren kann, kann aber die gesamte Prozedur durchlaufen, nur eben die Erklärung (noch) nicht absenden. Aber Achtung, um auf eingegebene Daten später wieder zugreifen zu können, hier lesen:

https://grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.zammad.com/help/de-de/39-weiterbearbe...

Das meiste kann man einfach anklicken und es sind nur wenige Eingaben erforderlich, Seine eigene Anschrift und ggf. die des Grundstückes und die eigene Steuer-Nr. sollte man schon kennen, ansonsten ist das Anschreiben des Finanzamtes erforderlich und evtl. der Grundbuchauszug und/oder die Teilungserklärung.

Warum ich gestern und gerade eben erst dazu kam meine Erklärungen abzugeben wäre jetzt eine längere Geschichte, die ich mir erspare. Tatsache ist aber, dass ich mit einem EFH nach 30 Minuten mit allem Zip&Zap durch war. Zugegeben, nach der Erfahrung von gestern mit einer ETW, bei der ich länger brauchte.

Wie ich aus meinem Dunstkreis in den letzten Tagen vernommen habe, rufen Dienstleister jetzt mal eben 1.000 EUR auf, was in Anbetracht der Einfachheit des Verfahrens eine Unverschämtheit ist. Es mag ja speziell gelagerte Sonderfälle geben, für Standardfälle ist die Erklärung über die oben genannte Seite ein Klacks, den wirklich jeder selber erledigen können müsste.

Da wohl immer noch ca. 1/3 der Erklärungen nicht eingereicht sind, wurde inzwischen verkündet, dass zunächst nur Mahnungen von den Finanzämtern verschickt werde. Man hat also locker auch jetzt noch Zeit um ein ELSTER-Konto einzurichten, was mit Briefpost einhergeht und bei mir 1 Woche dauerte und kann bis dahin die Trockenübung machen und die erforderlichen Daten ggf. zusammen suchen.

Viel Erfolg und viele Grüße!

PS. Falls ich der einzige bin, der um diese vereinfachte Möglichkeit nicht wusste, bitte ich um Verzeihung für die Belästigung. Seit Ende November hatte ich keine Zeit für nix und bin vorige Woche aus purem Zufall auf diese Seite gestoßen.


Edit:

PPS. Ich nehm´ nur 500,- für so ´ne Erklärung in Auftragsarbeit [[zwinker]]

Willkommen im Procrastinator Club! ich habs auch noch geschafft. Wenn die Wohnfläche bekannt ist, ist das Ganze ein 5 Minuten Klacks. owT

BerndBorchert @, Dienstag, 31.01.2023, 23:25 vor 690 Tagen @ b.o.bachter 2889 Views

bearbeitet von BerndBorchert, Dienstag, 31.01.2023, 23:31

Schreckgespenst Grundsteuererklärung

Echo @, Mittwoch, 01.02.2023, 08:05 vor 690 Tagen @ BerndBorchert 3154 Views

Man schiebt es lange vor sich her und stellt dann beim einloggen fest dass a) das empfohlene Tool gar nicht in allen Bundesländern funktioniert und b) in manchen Bundesländern überhaupt gar keine Wohnfläche angegeben werden muss. Bedeutet im Umkehrschluss aber auch dass unbebaute Grundstücke dadurch wahrscheinlich deutlich teurer werden.

Auf jeden Fall muss man sehr konservativ sein mit Wohnfläche, weil Keller Dachschräge usw gar nicht dazu zählt. Und es war auch empfehlenswert schon ein paar Wochen vorher den Elster Zugang zu beantragen weil der alleine schon eine Woche dauert wenn man nur einen Reisepass und keinen Personalausweis besitzt.

Die Zumutung fing schon mit der ersten Frage an.

Gernot ⌂ @, Mittwoch, 01.02.2023, 12:12 vor 690 Tagen @ Echo 2564 Views

Da wurde man doch tatsächlich gefragt,
warum
man die Erklärung einreicht. Es gab ein paar Antwortsmöglichkeiten, die alle nicht zutrafen.
Ich habe dann "weil Sie es wollen" an den Rand geschrieben.

Also, ich habe mich auf Papier durchgequält. Ständig wurde ich nach Dingen gefragt, die ich nicht weiß und nicht zu wissen brauche, die aber die Behörden wissen. Soweit es ging, habe ich nach Erforschung dieser Angaben alles wahrheitsgemäß beantwortet. Bei der "Gebäudenummer" ist mir dann der Kragen geplatzt, und ich habe einfach wieder die Grundstücksnummer angegeben, Sounsostr. Nr. nn. Weiß ich, wer da noch irgendwelche anderen Nummern verteilt oder was die meinen!
Später erfuhr ich dann von einem stets korrekten Freund, dass es um Grundstücke mit mehreren Gebäuden geht. Die Nummern konnte man auch im Internetz erforschen, so wie zuvor schon irgendwelche Bodenrichtwerte usw., bei extrem langsamen Seitenaufbau.
Sollen Sie sich das selbst eintragen. Es ist schon ein paar Wochen her, bisher kam nichts.

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Ab jetzt wird durchregiert. Wir kennen keine rote Linie mehr. Verbote bedeuten auch mehr Freiheit. Krieg bedeutet Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke. Hass bedeutet Liebe. Gebt ihnen keinen Millimeter preis.

Wenn man bei WISO bereits registriert ist, dann geht das relativ schnell. Nach dem Aufrufen der Software werden alle erforderlichen Papiere genannt.....

Olivia @, Mittwoch, 01.02.2023, 12:14 vor 690 Tagen @ Echo 2127 Views

die man bereitlegen muss und dann wird man durch das Programm geführt. Anschließend wird es von WISO nochmals kontrolliert und abgeschickt. Das Programm kostet zwischen 30 - 50 Euro (weiß es nicht mehr genau).

Es empfiehlt sich besonders bei den qm-Angaben ggf. nachzumessen. Hier gibt das Programm genaue Informationen, was alles zur Wohnfläche gehört. WICHTIG: Wohnfläche und Nutzfläche werden dann als Gesamtpaket betrachtet.
Im Programm wird zunächst das Bundesland gewählt, weil die Regelungen unterschiedlich sind. Lt. Pressemeldungen soll Bayern das Ganze gut umgesetzt haben, andere Bundeländer werden möglicherweise nacharbeiten müssen.
So sind z.B. in Bayern 50 qm Garagenfläche "frei", d.h. sie werden nicht zur Nutzfläche hinzugerechnet. Auch zählen Keller- und Speicherräume in Privathaushalten nicht zur Nutzfläche. Balkone und Terrassen müssen nur mit 1/4 der Grundfläche zur Wohnfläche hinzu gerechnet werden und Räume mit schrägen Wänden erst ab 1,50 m Wandhöhe (ab 1 m 50%, ab 2 m 100%).

Ich habe grob nachgemessen und festgestellt, dass die Daten, die meinem Kaufvertrag zugrunde lagen "übertrieben" waren. Es war "falsch" gemessen worden. In dieser Hinsicht scheine ich kein Einzelfall zu sein, denn ich entschloß mich zu messen nachdem in einem einschlägigen Presse-Artikel dringend zum Nachmessen aufgefordert wurde.

Nach Erfassung der Daten durch den Gesetzgeber wird es wohl noch eine ganze Reihe von Korrekturen geben. Dies sowohl von Seiten des Gesetzgebers als auch von Seiten der Immobilienbesitzer.

Bei abstrusen Forderungen/Bewertungen der Bundesländer werden die Bürger selbst aktiv werden müssen über Klagen oder Petitionen.

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For entertainment purposes only.

Alles eine einzige Zumutung, die nur in Papierform gemacht werden sollte. Diese Finanzbehörde wälzt alle eigenen Aufgaben auf die Bürger ab, obwohl sie alle Daten bereits haben: Schikane der Bürger.

Andree @, Mittwoch, 01.02.2023, 16:00 vor 690 Tagen @ Echo 1994 Views

Gestern einen kuriosen Fall betreut; welcher Normalsterbliche soll so etwas wissen:

Echo @, Donnerstag, 02.02.2023, 09:55 vor 689 Tagen @ Andree 1968 Views

Haus das 2022 im Rahmen der Scheidung aus Gemeinschaftseigentum rausgelöst wurde. Das Doppelhaus hat 2 ganzzahlige Hausnummern. Auf der gegenüberliegenden Seite der Straße außerdem eine Wiese, nicht weiter erschlossen aber die Hälfte der Wiese liegt innerhalb des ausgewiesenen Baugebiets... Das Hinterlegen derartiger Umstände lässt das elektronische Formular aber meines Wissens gar nicht zu, denn es liegen 3 verschiedene Arten vor (Bewohnt,Rohbauland,Wiese) doch man darf maximal zwei Werte hinterlegen. Es ist auch total dumm, dass man bei Alleineigentum die Anteilsteile (1/1) angeben muss, was zu allem Übel auch noch Zähler/Nenner bezeichnet wird genau wie die Angabe der Flurstücksnummer, deren Zähler/Nenner aber was ganz anderes ist. Wer denkt sich sowas aus.

Er hat dann einfach für die komplette Wiese die 10€/m² Bodenrichtwert angesetzt die auf der Gemeindehomepage ausgewiesen sind. Das Aktenzeichen der zweiten Hausnummer hat das System geschluckt, das andere nicht. Alles auf sich beantragt, weil er das Haus übernommen hat. Hauptsache erledigt. Warum muss man eigentlich dem Finanzamt erklären wie viel es zu besteuern hat... Hier dient der Mensch dem System, nicht das System dem Menschen

Reelle Handlung

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Mittwoch, 01.02.2023, 04:23 vor 690 Tagen @ b.o.bachter 3566 Views

Nach der Aufforderung diese Grundsteuererklärung online abzugeben, habe ich dort angerufen und bekundet, dass ich nicht online lebe. Man sendete mir einen Wust von Formularen zu, die ich ausfüllen soll. Diese Formulare scheinen alle Varianten eines Hauseigentums in einer Form erfassen zu wollen. Dabei ist ein völlig unverständliches Machwerk herausgekommen. Die einzigen Daten, die ich über mein Hauseigentum besitze, ist die Grundstücksgröße. Warum ich die angeben muss, ist schikanös, denn der Staat weiß die doch so und so. Da ich selbst das aber nicht genau weiß, habe ich "ungefähr" vor die Angabe geschrieben.
Alle anderen Fragen waren für mich unverständlich. Deshalb habe ich auch sonst nichts hineingeschrieben. Auf der letzten Seite habe ich quer über die Seite mitgeteilt, dass dieses Dokument für mich völlig unverständlich ist und dann unterschrieben.

Ich bin gespannt was kommt. Meinen guten Willen habe ich gezeigt.

Vor Jahren versuchte der Staat schon einmal das Immobilienvermögen seiner Bürger auszuforschen.
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=609159

Rainer

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Der übliche Amtsschimmel

Echo @, Mittwoch, 01.02.2023, 08:37 vor 690 Tagen @ Rainer 2962 Views

bearbeitet von Echo, Mittwoch, 01.02.2023, 09:25

Die Finanzämter haben direkten Zugriff auf viele Datenbanken.
Trotzdem muss man zu jedem Antrag eine Papierkopie der benötigten Anlagen mitschicken, die man selber natürlich erst aufwändig besorgen muss, weil nur Behörden direkten Zugriff auf jene Datenbanken haben.

Zu allem Übel sind die Formulare so gestaltet dass ich - unabhängig von Sinnhaftigkeit und Höhe gewisser Steuern - einfach nur gefrustet bin. Es ist einfach nur unverständlich und unnötig kompliziert gemacht, nicht zuletzt auch weil es für alle Eventualitäten eine Ausnahme gibt. Wer schon mal Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer für einen kleinen Verein gemacht hat oder selbstständig war und versucht hat das in Eigenregie zu erledigen, dem dürfte der Schlamassel in voller Bandbreite bewusst geworden sein und weiß wie unbeherrschbar monströs Steuerformulare aufgebaut sind. Man müsste quasi Steuerrecht studiert haben um zu wissen was die Formulare von einem wollen. Referenzen auf unverständliche Paragraphen geben dem ganzen noch den letzten Rest (à la "Summe der Geschäftsvorfälle im Sinne des Art. 12 Abs 5 Nr. 4-72 der Neuregelungsverordnung des Einführungsgesetzes der Umsatzsteuer zur Umsetzung der EG Verordnung 2007/242 des europäischen Rates, sofern nicht bereits in Feld 263 erfasst oder bei Wegfall der Organschaft zum Beitritt der neuen Bundesländer in die Bundesrepublik, mit Ausnahme von Teilnehmern am Verfahren nach §12 Nr. 3 der Reverse Charge Richtlinie". Allein schon so einfache Dinge wie Einkäufe im Ausland vs Inland anzugeben sind so komplex (besonders kurios: man muss Umsatzsteuer für EU Rechnungen wie z.B. Google Ads nachzahlen, darf diese dann aber als Vorsteuer in der selben Erklärung erstatten lassen) und ändern ständig die Feldnummer sodass man sich nicht einfach die Vorlagen vom letzten Jahr zu Rate ziehen kann.

Eine Absurdität speziell bei der Grundsteuererklärung: man kann zwar ankreuzen "Anrede: keine Angabe", aber wenn man das macht, dann meckert Elster dass man das nicht machen darf...

Einem Durchschnittsbürger würde ich das meiste was mit Steuer zu tun hat erst recht nicht zutrauen, etwa Rentner. Die Abgabe einer Steuererklärung ist allerdings für viele Bürger Pflicht.

Am Ende ist das Papier geduldig und es genügt meistens, wenn man irgendetwas abgibt dann ist im Finanzamt der grüne Haken dran und gut. So umgeht man übrigens jegliche Zwangsgeldfestsetzung. Und bei Abgabe auf Papier vermeidet man auch die Fehlermeldungen des Elster Programms, juckt dann auch meistens keinen mehr.

WISO hat für all diese Dinge sehr gute Programme. Dann entfällt der Großteil der Probleme. Siehe weiter oben..... oT

Olivia @, Mittwoch, 01.02.2023, 12:20 vor 690 Tagen @ Echo 1965 Views

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For entertainment purposes only.

Hauptkritik ist jene, dass man sowas dem Bürger einfach nicht zumuten kann.

Plancius @, Mittwoch, 01.02.2023, 09:50 vor 690 Tagen @ b.o.bachter 3045 Views

bearbeitet von Plancius, Mittwoch, 01.02.2023, 10:13

Wie viele Menschen mit eingeschränktem Bildungshorizont gibt es in Deutschland? Die haben zwar einen PC und vielleicht einen Drucker, buchen damit aber maximal mal ein Ticket bei eventim oder ein Flugticket und drucken sich das aus. Sonst schauen sie sich in der Regel Videos bei TikTok usw. an.

Wie viele alte Leute gibt es, die zwar ein Haus haben, aber noch nicht mal an den Kontoauszugsdrucker in der Sparkasse gehen?

Wieviele Leute mit Häusern gibt es mit mit Lese-/Rechtschreibschwäche, Analphabetismus oder einer geistigen Behinderung?

Wieviele Leute in Pflegeheimen gibt es?

Wieviele Ausländer mit Häusern gibt es, die zwar einigermaßen deutsch sprechen, aber von der deutschen Amtssprache einfach überfordert sind?

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Selbiges trifft auch auf die Besteuerung der Renten zu.

Warum zieht die Rentenversicherung die Einkommensteuer nicht einfach bei der Rentenzahlung ein, so wie es der Arbeitgeber auch bei der Lohnabrechnung macht?

Viele Rentner wissen gar nicht, dass sie steuerpflichtig sind, verteilen schon zu ihren Lebzeiten das Geld an die Nachkommen und dann kommt nach dem Ableben die unangenehme Mitteilung des Finanzamts an die Erben, dass rückwirkend auf 10 Jahre die Steuern incl. Zins und Zinseszins nachzuzahlen sind.

Gruß Plancius

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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER

Und versteckt wird sich hinter

Kaladhor @, Münsterland, Mittwoch, 01.02.2023, 10:06 vor 690 Tagen @ Plancius 3154 Views

„Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“.

Ein Supersystem ist das, ersonnen von Menschenhassern.

Grüße

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Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

Immer daran denken: Wer die Altparteien wählt, wählt den Krieg!

Es sollte nicht um "wie geht das" gehen, sondern um "was soll der Sch..."

StillerLeser @, Mittwoch, 01.02.2023, 21:07 vor 689 Tagen @ b.o.bachter 2173 Views

Habe heute von einer vertrauenswürdigen Person (meiner Frau :-)) erfahren, daß die Frist nochmal um 3 Monate verlängert wurde, obwohl sie bei der ersten Verlängerung geschworen haben "mehr gibt's nicht".

Das empfinde ich als superpeinlich und es freut mich ungemein. Wenn sie nur einen Monat verlängert hätten, um die "letzten" Widerspenstigen abzuholen, ok. Aber nochmal drei? Das ist das absolute Eingeständnis, daß es nicht funktioniert. Der Michl macht nicht mit, Punkt.

Sie haben im Gefühl vieler Menschen jede Legitimation verloren. Grundsteuer und Zensus -> Ablage P, GEZ -> Addresse schwärzen und zurück, MaskenOWi -> Einspruch.

Und, welcher vernünftige Mensch will DENEN bei ihrem Sch... noch helfen?

Genau. Sonderfall bei mir: Kein Briefkasten, kein Wohnsitz, aber Grundstück in Dtl. Wie machen die das dann?

Der gestiefelte Kater, Donnerstag, 02.02.2023, 10:36 vor 689 Tagen @ StillerLeser 1985 Views

... Den ersten Brief hatte ich tatsächlich noch erhalten, aber der ist mir bei meiner Flucht vor den Maskenmenschen in Deutschland verloren gegangen. Ich habe nirgendwo auf der Welt einen Briefkasten, denn den bekomme ich nicht so leicht ohne Wohnsitz (schade eigentlich).

Ich hab noch ein Bankkonto in Deutschland. Da ist bisschen Taschengeld drauf. Sollte ich das besser schließen?

Und können die mir meine Wiese dann einfach so weg nehmen? Fragt sich für mich, was der Begriff "Eigentum" in der BRD wert ist. Oder belasten sie mich nur mit Bußgeldern und wenn ich dann Deutschland betrete, schmeißt mich die Polizei bei der Verkehrskontrolle ins Gefängnis, wenn ich nicht sofort am Wegesrand die Euronen zücke (mittelalterliche Variante [[zwinker]] )? Wie läuft das in so einem Fall?

Ein chinesisches Sprichwort sagt (so ähnlich): Eine Leiter, die fallen will, soll man nicht auffangen, sondern stoßen, damit sie fällt. Die BRD ist so ein FALL ...

Gruß
-kein Michel-

Fällt mir ein: Wer wie ich seine Wohnfläche ausmessen muss, weil sie in den Unterlagen nirgends zu finden ist, dem kann ich mein Excel sheet anbieten, inkl. die Dachschrägenberechnung. PN. owT

BerndBorchert @, Donnerstag, 02.02.2023, 20:58 vor 688 Tagen @ b.o.bachter 1495 Views

Das ist ganz simpel. Bei Räumen mit Dachschrägen zählt alles ab 1,50 m Höhe zur Wohnfläche. Balkon, Terrasse 0,25 %, Wintergarten kalt 50 %.

Olivia @, Donnerstag, 02.02.2023, 23:04 vor 688 Tagen @ BerndBorchert 1536 Views

Ist wirklich simpel.
Der Gesetzgeber sagt ab 1 m Raum-Höhe werden 50 % und ab 2 m Raum-Höhe werden 100 % auf die Wohnfläche angerechnet. Versimplifiziert... ab 1,50 Raumhöhe volle Anrechnung.

Aufpassen bei Nebenflächen. Da muss vieles nicht angegeben werden. Gibt man Flächen an, die eigentlich nicht zählen, dann erhöht das die Gesamtfläche, da Wohnfläche und Nutzfläche zusammengezählt werden.

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