Ergänzung

Manuel H., Samstag, 28.01.2023, 10:23 (vor 448 Tagen) @ Echo1591 Views

Keine Angst vor Mahnbescheiden.

Als Kläger
MAhnbescheide sind ziemlich preiswert und einfach auszufüllen, das Gericht prüft nix.
Verpennt der Beklagte die Widerspruchsfrist, hat man schnell einen Titel, den man vollstrecken lassen kann.
Verpennt der Beklagte nach Widerspruch den Gang vor Gericht, kann man ein Versäumnisurteil erlangen und hat auch einen Titel.

Als Beklagter
unbedingt den Widerspruch ausfüllen und abschicken.
Manche Kläger klagen dann gar nicht.
Wird geklagt, unbedingt erscheinen.
Die Richter werden aus Arbeitsersparnis gerne Vergleiche vorschlagen.

Bei aussichtslosen Mahnbescheiden daran denken, die Gerichtskosten sind MickyMaus, die eigenen und vor allem die gegnerischen Rechtsanwaltskosten hauen aber rein.

Im Taxifall meine Empfehlung:
Mahnbescheid ja, nach Zugang per E-Mail Vergleich signalisieren und annehmen, wegen fehlender Erfolgsaussicht kein Gerichtsverfahren anstreben.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung