Kein Waffenstillstandsabkommen

Ankawor, Freitag, 27.01.2023, 13:13 (vor 454 Tagen) @ Mirko23363 Views

Wir befinden uns aber in einem "Waffenstillstandsabkommen" und dieses kann jederzeit aufgekündigt werden. Mit meinen Worten: Wenn Gefahr im Verzug ist, dann braucht es nicht mal eine verbale Note (Aufkündigung) jener Kriegspartei. Ohne Verzug, wenn dieser in seinen Rechten verletzt wurde.

Quelle: UN-Charta

Der Waffenstillstand von 1945, der das offizielle Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa festlegte, gilt nicht mehr. Der Waffenstillstand hatte lediglich den Zweck, den Krieg zu beenden und die Bedingungen für eine formelle Kapitulation Deutschlands zu vereinbaren. Mit der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunden in Berlin am 8. Mai 1945 wurde der Krieg offiziell beendet und der Waffenstillstand war somit erfüllt. Seitdem hat Deutschland seine formelle Kapitulation und die damit einhergehenden Bedingungen erfüllt und ist heute ein souveräner und friedlicher Staat.

Quelle: Chat GPT


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