Nur Einlagen vom Bail in betroffen

Wellenreiter, Dienstag, 03.01.2023, 11:30 (vor 477 Tagen) @ Arbeiter1834 Views

Hallo Arbeiter,

die sogenannte Bail in Regelung wurde meines Wissens nach der Finanzkrise eingeführt, um bei der Sanierung von insolventen Finanzinstituten sämtliche Gläubiger Gruppen zu beteiligen. Dabei ist eine klare Hierarchie festgelegt worden. Aktionäre werden als erste enteignet, danach Besitzer von Anleihen. Erst wenn das nicht ausreicht, werden die Kunden zur Kasse gebeten. Dafür kommen allerdings nur die Einlagen in Betracht, die 100,000 Euro pro Kunde und Bank übersteigen.

Wertpapiere werden hingegen nicht einbezogen
und bleiben den Kunden (nach jetzigem Stand)
erhalten. Ausnahme sind natürlich Anleihen von der zu sanierenden Bank, die werden wie weiter oben beschrieben bei der Sanierung frühzeitig einbezogen!

Für den Transfer von Wertpapieren innerhalb Deutschlands kannst Du mit gut und gerne 2-3 Wochen rechnen, wobei es mittlerweile eine gesetzliche Vorgabe gibt, dass Banken eine Verzögerung von mehr als 2 Wochen dem Kunden schriftlich erklären/ begründen müssen.

Im Ernstfall wäre das aber die falsche Priorität,
viel wichtiger wäre es, die Einlagen rechtzeitig in
Sicherheit zu bringen.

Grüße
Wellenreiter


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