Verantwortungseigentum am Unternehmen – Oder wie man dem Kapital den antisozialen Stachel zieht

Falkenauge @, Freitag, 11.11.2022, 08:21 vor 1200 Tagen 3625 Views

Das unbeschränkte Verfügungsrecht der Eigentümer über Unternehmen und Gewinn ist das zentrale Agens der kapitalistischen Wirtschaft. Die sich darauf gründende unternehmerische Initiative hat einen enormen technischen Fortschritt hervorgebracht, aber auch Ausbeutung der abhängigen Mitarbeiter, der großen Masse der Bevölkerung. Zudem ermöglicht das Eigentumsrecht, mit dem Gewinn Kapital und wirtschaftliche Macht immens zu vergrößern und damit vielfach die politische Macht von sich abhängig zu machen und zu bestimmen. Die entscheidende Frage ist, wie das individuelle Verfügungsrecht über das Kapital erhalten, ihm aber der antisoziale Stachel gezogen werden kann.

Das heutige Eigentumsrecht geht so weit, dass ein Unternehmen wie eine private Sache mit allem Drum und Dran und riesigem Gewinn verkauft werden kann. Doch ein Wirtschaftsunternehmen ist keine Sache, die dem privaten, persönlichen Gebrauch des Eigentümers dient, etwa wie ein Anzug oder ein Auto, die er ohne Schaden für andere auch wegwerfen könnte. Es dient nicht nur der eigenen, sondern auch der Einkommenssicherung aller notwendigen Mitarbeiter und der Bedürfnisbefriedigung vieler anderer Menschen.
Die unbegrenzte Verfügungsbefugnis über Produktionsmittel, Finanzkapital und Gewinn oder gar der Verkauf des ganzen Unternehmens hat enorme soziale Auswirkungen für andere Menschen. Da die Arbeitnehmer eines Betriebes heute de facto ebenfalls Produktionsmittel sind, werden sie bei einer Veräußerung wie eine Sache gleichsam mitverkauft und je nach Verschlankung, Aufteilung, Fusion oder Zerschlagung des Unternehmens durch den Käufer mitverschoben oder entsorgt. Sie sind mit ihrer wirtschaftlichen Existenz Macht und Willkür des Eigentümers weitgehend hilflos ausgeliefert.

Eines der häufigsten Argumente für das unbegrenzte Privateigentum an Kapital und Gewinn behauptet, dass nur ein Unternehmen, das einem selbst gehöre und das man zum persönlichen Vorteil mehren könne, zu größtem Engagement ansporne. Ohne Egoismus als Antrieb gerate man in den Sozialismus. Doch im modernen Kapitalismus üben heute, vor allem in den Kapital-Gesellschaften, die Unternehmerfunktion zu allermeist angestellte Manager aus, die dafür ein hohes Einkommen beziehen. (Vgl. näher hier Kap. „Das unternehmerische Motiv“)

Und nicht wenige Unternehmen zeigen bereits mit neuen Eigentumsformen, in denen das Fließen des Gewinnes in die privaten Taschen der Eigentümer ausgeschlossen wird, dass unternehmerische Initiativen nicht von egoistischem Gewinnstreben abhängig sind, sondern ihre Intentionen aus der Freude an nützlichen Produkten für andere Menschen beziehen können.

Verantwortungseigentum

Schon vor 130 Jahren machte der Physikprofessor Ernst Abbe, Teilhaber der Optischen Werke Carl Zeiss in Jena, nach dem Tod von Carl Zeiss eine Stiftung zur Eigentümerin des Unternehmens. Dass es nun weder externe private Eigentümer, noch solche als tätige Unternehmer gab, in deren private Taschen die Gewinne flossen, behinderte oder verhinderte keinesfalls die ungeheure Expansion des Unternehmens in den Händen am Gemeinwohl orientierter Führungskräfte (siehe genauer hier). Auch das Glasunternehmen Schott ging etwas später in das Eigentum der Carl Zeiss Stiftung über.

Etwa 200 Unternehmen mit rund 1,2 Millionen Mitarbeiter und 270 Mrd. Euro Umsatz gibt es inzwischen in Deutschland, die sich in Verantwortungseigentum befinden. Dazu gehören, außer Zeiss, Unternehmen wie Bosch, der weltweit fünftgrößte Automobilzulieferer ZF- Friedrichshafen, der große Autozulieferer Mahle in Stuttgart, die Internet-Suchmaschine Ecosia.org, die Warenhaus- und Fachmarktkette Globus oder Alnatura.
Heute wird diese Eigentumsform von immer mehr Neugründungen und Mittelstandsfirmen gewählt.
Denn sie bietet neue Möglichkeiten für die Nachfolge und ermöglicht Neustartern, leichter Vertrauen in Sinn und Ziel ihres Unternehmens zu gewinnen, da das Unternehmensvermögen im Unternehmen verbleibt.

Viele Unternehmen, wie z. B. Zeiss oder Alnatura, nutzen gemeinnützige Stiftungen, um Verantwortungseigentum zu realisieren, wovon man jedoch Stiftungsunternehmen abgrenzen muss, deren Stiftungen nicht gemeinnützig sind bzw. die Vermögenseigentümer und nicht Verantwortungseigentümer haben. Heute stehen Unternehmen, die Verantwortungseigentum umsetzen möchten, nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Das geltende Gesellschaftsrecht kennt nur Privatvermögen, wirkliches Verantwortungseigentum ist nur durch komplexe rechtliche Umwege zu erreichen. Deswegen fordern viele Unternehmer eine neue spezielle Rechtsform für Unternehmen mit Verantwortungseigentum.

So gründeten am 25.11.2019 in Berlin über 30 Unternehmen die „Stiftung Verantwortungseigentum“, die dieser neuen Unternehmensform eine gemeinsame Stimme geben und die Bildung einer eigenen Rechtsform vorantreiben soll. Aus der Presseerklärung der Stiftung vom 26.11.2019 gehen wesentliche Motive der Beteiligten hervor. Darin heißt es u.a.:

„´Unternehmen in Verantwortungseigentum funktionieren eigentlich wie Familienunternehmen, nur wird das Unternehmen nicht automatisch an genetisch Verwandte weitergegeben, sondern an Werte- und Fähigkeitsverwandte. Damit bleibt das Unternehmen auch unabhängig von der Familie selbständig und werte-orientiert erhalten´, betont Thomas Bruch, Verantwortungseigentümer der Baumarkt- und SB-Warenhauskette GLOBUS (45.000 Mitarbeiter, 8 Mrd. Euro Umsatz). Er ist Gründungsvorstand der Stiftung und hat sein Unternehmen – ein Familienunternehmen in fünfter Generation – nur in Verantwortungseigentum aufgestellt.

Die Gründungsvorständin und leitende Mitarbeiterin der Suchmaschine Ecosia.org, Genica Schäfgen, fügt hinzu: ´Diese Unternehmen setzen eine Vermögensbindung um, die sicherstellt: Keine Generation von Verantwortungseigentümern kann ein Unternehmen leerräumen und Vermögen entnehmen. In diesem Sinne gehört das Unternehmen sich selbst, es dient nicht den Sharholdern, sondern seinem Zweck. Bei Ecosia hilft uns das, Kunden und Mitarbeitern versprechen zu können: Dieses Unternehmen ist für Sie alle da.´

In Dänemark machen Unternehmen in Verantwortungseigentum 60 % des Wertes des dänischen Aktienindexes aus. Der führende Forscher zu Unternehmen in Stiftungshand, bzw. in Verantwortungseigentum, Prof. Dr. Stehen Thomsen von der Copenhagen Business School, berichtet auf der Veranstaltung über den Erfolg und die essentielle Rolle, die diese Unternehmen in Dänemark spielen: „Die Unternehmen sind nicht nur genauso erfolgreich wie andere, nach 40 Jahren haben sie auch eine über sechsmal höhere Überlebenswahrscheinlichkeit, weil sie so langfristig agieren. Mitarbeiter dort werden im Schnitt besser bezahlt und bleiben länger.´

Der führend Finanz-Forscher und langjährige Dekan der Business Scholl der Universität Oxford, Prof. Dr. Colin Mayer, fragt nach der Zukunft des Unternehmertums. Dabei betont er die zentrale Rolle der Zweckbindung des Unternehmensvermögens, die so zentral für Verantwortungseigentum ist: ´Der Zweck eines Unternehmens ist die Erfüllung von Aufgaben, die dem Wohl der Gemeinschaften, der Gesellschaft und den Kunden dienen. Im Zuge dessen werden für die Eigentümer (das Unternehmen) Gewinne generiert, was aber nicht das eigentliche Ziel des Unternehmens sein sollte.´

Start-Up Gründern, die Verantwortungseigentum umsetzen möchten, wie Waldemar Zeiler von der Kondom-Marke Einhorn oder Denis Bartelt von der größten Crowdfunding (Gruppenfinanzierung) –Plattform Deutschlands Start-Next bis zu Pionieren wie Prof. Götz Rehm (Gründer der Lebensmittelmarke Alnatura) betonen als Mitgründer der Stiftung, dass es heute zu schwierig sei, Verantwortungseigentum umzusetzen – sie fordern eine neue Rechtsform. ´6 Jahre Kampf mit Finanzamt und Stiftungsbehörden und 200.000 Euro Kosten für Notare, Steuerberater, Anwälte usw. – das muss einfacher gehen, da liegen uns heute zu viele Steine im Weg`, sagt Michael Hetzer von Elobau, Weltmarktführer von klimaneutralen Sensorik-Produkten, Bedienelementen und Systemen.

Armin Steuernagel, Unternehmer und Gründungsvorstand der Stiftung betont: ´Die gute Nachricht ist: Die Steine ließen sich leicht aus dem Weg räumen. Das Einzige, was es dazu braucht, ist eine entsprechende Rechtsform oder Wahloption bei vorhandenen Rechtsformen, die zwei Prinzipien von Verantwortungseigentum rechtlich verbindlich sicherstellen kann.
1. Vermögensbindung: Das Unternehmensvermögen ist nicht personalisierbar, sondern dient dem Zweck des Unternehmens („asset lock“).
2. Selbstbestimmung: Die Gesellschaftsfunktion ist weder vererblich noch verkäuflich, sondern bleibt, wie bei einer Anwaltskanzlei, bei den mit dem Unternehmen verbundenen Menschen.`

Til Wagner, ebenfalls Gründungsvorstand, fügt hinzu: ´Mit einer solchen Rechtsform könnte vielen mittelständischen Unternehmen geholfen werden. Denn viele Unternehmer möchten heute in treuhänderischer Weise an familienexterne Nachfolger übergeben, schrecken aber vor der Kompliziertheit der Stiftungslösungen für Verantwortungseigentum zurück.´

Die Stiftungsgründung wurde auch von einflussreichen Ökonomen wie dem Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Prof. Michael Hüther und dem Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Prof. Marcel Fratzscher begrüßt und in Grußworten gewürdigt.“

(Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Verantwortungseigentums vom 26.11.2019)

Jüngste Internationale Konferenz

Unter dem Motto „Verantwortungseigentum in einer Wirtschaft im Wandel“ fand am 5. u. 6. September 2022 in Berlin die jüngste Internationale Konferenz der Stiftung Verantwortungseigentum statt. 450 Unternehmerinnen und Gründer aus insgesamt 19 Ländern weltweit sowie Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzierungswelt waren zusammengekommen.
Besonderes Interesse fand der Vortrag von Bionade-Gründer Peter Kowalsky, für den von Anfang an Werte-Orientierung und Langfristigkeit Teil seines Geschäftsmodells gewesen seien, der aber im bestehenden System scheiterte.
Er erzählte laut Pressemitteilung der Stiftung vom 6.9.2022, „wie er durch die Beteiligung eines Geschäftspartners an der Bionade-Vertriebs-GmbH nach und nach die Kontrolle im eigenen Unternehmen verlor – bis er gezwungen wurde, in seinen eigenen Augen falsche Entscheidungen zu treffen und Bionade schließlich ganz aufzugeben. ´Wir waren zum Schluss ohnmächtig, und wir haben auch nur noch zugeguckt, was mit uns passiert ist. Dieser Ohnmacht muss man etwas entgegensetzen, weil das Geld – und ich sage mal auch die normalen Investoren – überhaupt kein Interesse an langfristigen Gedanken haben.` Deswegen unterstütze er Verantwortungseigentum und habe die Forderung nach einer neuen Rechtsform, die die Selbstständigkeit eines Unternehmens rechtlich absichert, unterschrieben.“
Heute würde er Bionade in Verantwortungseigentum gründen.

„Zum Beginn der Konferenz erläuterte die international renommierte Juristin Katharina Pistor, Professorin an der Law School der Columbia University in New York, die rechtlichen Grundlagen eines Wirtschaftssystems, in dem Unternehmen zunehmend zu Finanzobjekten gemacht worden seien. Dies verursache – wie zum Beispiel in der Finanzkrise – Kosten, die letztlich die Gesellschaft tragen müsse. Es gelte, Unternehmen wieder zu entfinanzialisieren.“
Es sei heute essentiell, neue Unternehmensformen zu schaffen. Auch müssten die heutigen Kapitalgesellschaften wieder entfinanzialisiert werden. Es gehe nicht nur darum, die höchsten Profite
zu erwirtschaften.

„Für große Aufmerksamkeit sorgte der Auftritt von Meredith Whittaker, Vorständin der Signal Foundation des gleichnamigen Messenger-Dienstes. De facto ist die Messenger-App ein Unternehmen in Verantwortungseigentum: Es gehört zu 100 Prozent der Signal Foundation, einer Non-Profit-Organisation, und kann somit nicht zum Spekulationsgut werden. Whittaker hatte eine Neuigkeit im Gepäck: Sie wird ab sofort als Präsidentin der Signal Foundation die Geschicke der Messenger App an entscheidender Stelle lenken – neben Gründer Brian Acton, der schon als Co-Gründer von WhatsApp bekannt geworden war.“

„Spannung ebenso beim Auftritt des niederländischen Historikers Rutger Bregman, der mit Büchern wie ´Im Grunde gut` oder ´Utopien für Realisten` international bekannt geworden ist. Im Gespräch mit Armin Steuernagel, Mitgründer der Purpose Stiftung sowie Vorstand der Stiftung Verantwortungseigentum, erläuterte Bregman seine Perspektive auf Verantwortungseigentum: ´Was ist das Besondere von Verantwortungseigentum? Nun, es stärkt den Sinn für eine moralische Bestrebung. Etwas Gutes zu machen. Werte zu schaffen, für die Welt, für die Gesellschaft.` Was er der deutschen Politik raten würde? `Ich würde raten, das sehr ernst zu nehmen.`“

Da sich einige Politiker der Ampelkoalition positiv zum Verantwortungseigentum geäußert und eine neue Rechtsform per Gesetz versprochen haben, ging man mit großen Hoffnungen auseinander. Doch wer den Wert der Zusagen unserer Parteipolitiker kennt, ist da skeptisch.

Zusammenfassender Begriff

Wikipedia bringt im entsprechenden Artikel eine gute Zusammenfassung dessen, was Verantwortungseigentum im Wesentlichen ausmachen soll:
„Verantwortungseigentum stellt zwei Dinge rechtlich sicher:
1. Eigenständigkeit: Die Kontrolle über das Unternehmen (Mehrheit der Stimmrechte) bleibt immer in den Händen von Menschen, die mit dem Unternehmen innerlich verbunden sind und die Werte des Unternehmens im Sinne seiner langfristigen Entwicklung tragen. Es gibt keine automatische Vererbung und das Unternehmen kann nicht mehr als Spekulationsgut gehandelt werden. Es bleibt in der „Werte-Familie“.
2. Asset-Lock: Gewinne werden nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel zum Zweck angesehen: Verantwortungseigentum verankert rechtlich verbindlich, dass das Unternehmensvermögen nicht persönliches Vermögen der Verantwortungseigentümer ist. Gewinne und Vermögen des Unternehmens werden dadurch weitestgehend für die Unternehmensentwicklung freigehalten – sie dienen dem Unternehmenszweck, werden reinvestiert oder gemeinnützig gespendet. Die „Verantwortungseigentümer“ sind eben nicht „Vermögenseigentümer“.

Mögliche neue Unternehmens-Rechtsform

Die Zeitschrift „Sozialimpulse“ März 2020 bringt den „Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen“, den eine „Arbeitsgemeinschaft Unternehmen in Verantwortungseigentum“ erarbeitet hat. Einige wesentliche Bestimmungen daraus, die besonders die mögliche praktische Umsetzung deutlich machen, sollen hier zitiert werden:

§ 1 Zweck
In Verwirklichung des Auftrags aus Artikel 14 Absatz 2 Grundgesetz, wonach Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll, ermöglicht die (neue) Gesellschaft, unternehmerische Tätigkeit jeder gesetzlich zulässigen Art, indem sie individuelle Freiheit und soziale Verantwortung verbindet.

§ 2 Errichtung
Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Gesellschaftern durch notariell beurkundeten und von sämtlichen Gesellschaftern unterschriebenen Gesellschaftsvertrag sowie durch Eintragung im Register errichtet.

§ 3 Rechtsfähigkeit und Prozessfähigkeit
Als privatrechtliche Körperschaft hat die Gesellschaft selbständig ihre Rechte und Pflichten und kann selber klagen und verklagt werden.

§ 4 Haftung
Gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen.

§ 8 Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind zumindest die Gesellschafterversammlung und das Kuratorium

§ 11 Vertretung
Die Gesellschaft wird von der Gesellschafterversammlung vertreten, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Die Vertretungsmacht kann auf einen oder mehrere Gesellschafter oder andere natürliche Personen übertragen werden. Die Übertragung ist im Register einzutragen. (…)

§ 13 Geschäftsführung
Die Gesellschafterversammlung führt die Geschäfte der Gesellschaft, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Die Geschäftsführungsbefugnis kann auf einzelne Gesellschafter oder andere natürliche Personen übertragen werden.

§ 14 Gewinnverwendung
Über die Gewinnverwendung der Gesellschaft beschließt die Gesellschafterversammlung. Der Gewinn dient der Gesellschaft. Eine Ausschüttung kann nur zu gemeinnützigen Zwecken erfolgen. Eine Ausschüttung an die Gesellschafter erfolgt nicht.

§ 15 Gesellschafter
Gesellschafter kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person oder eine andere Gesellschaft dieser Rechtsform sein. Diesbezügliche Rechte entstehen mit der Eintragung im Register und erlöschen mit dem Austritt aus der Gesellschaft.
Die Rechte der Gesellschaft sind nicht vererblich und nur insoweit übertragbar, wie dieses Gesetz es ausdrücklich zulässt.
Über die Aufnahme als Gesellschafter beschließt die Gesellschafterversammlung. (…)

§ 16 Vergütung
Die Vergütung, die die Gesellschafter aufgrund ihrer Dienste für die Gesellschaft erhalten, darf die marktübliche Vergütung nicht übersteigen.

Eine als verdeckte Gewinnausschüttung zu wertende Vergütung oder Zuwendung ist unzulässig. (…)

§ 17 Anspruch auf Erstattung
Mit dem Austritt aus der Gesellschaft hat der Gesellschafter einen Anspruch auf Erstattung gegenüber der Gesellschaft, der die Höhe der von ihm geleisteten Einlage einschließlich einer entsprechenden Verzinsung von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nicht übersteigt.
Der Anspruch besteht nicht, solange die Auszahlung zu einer Unterschreitung des Mindestkapitals nach § 5 führen würde.“

Resümee

Wenn sich die Unternehmensform in Verantwortungseigentum immer weiter ausbreitet - was wohl erst in größerem Maße geschehen kann, sobald eine eigene Rechtsform gesetzlich eingeführt ist - könnte dies nach meiner Überzeugung eine langsame evolutionär-revolutionäre Veränderung des heutigen Raubtier-Kapitalismus von innen in Gang setzen. Mit der grundsätzlichen Verhinderung, dass der Gewinn automatisch und ungerechtfertigt als leistungsloses Einkommen in die privaten Taschen der Eigentümer fließt, würde eine wesentliche Quelle des ungeheuren Reichtums weniger versiegen, der die ständig auseinander gehende Schere zwischen Arm und Reich bewirkt und den wenigen Reichen wirtschaftliche und gesellschaftliche Macht über die anderen verleiht.

Damit wären noch nicht alle Probleme sozialen Elends und ungerechtfertigter Benachteiligung der mitarbeitenden Bevölkerung gelöst, die der bisherige Kapitalismus hervorgebracht hat und ständig hervorbringt. Aber es wäre eine Entwicklung in Gang gesetzt, die sich von einer zukunftsorientierten Basis aus immer weiter ausbauen ließe.

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Quelle mit Anmerkungen im Text:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2022/11/11/verantwortungseigentum-am-unternehmen-...

Vergiss es = alter Wein (Denken) in neuen Schläuchen (Worthülsen)! Die "lohnabhängigen Mitarbeiter" bleiben wieder außen vor. [oT]

Beo2 @, NRW Witten, Freitag, 11.11.2022, 10:12 vor 1200 Tagen @ Falkenauge 2736 Views

bearbeitet von Beo2, Freitag, 11.11.2022, 10:15

Dem Kapital seinen antisozialen Stachel ziehen? Nichts einfacher als das! Gerade hier in diesem Forum wurde die Theorie dazu entwickelt, wie das möglich wäre! Das gibt es im Ansatz sogar bereits schon

Mephistopheles, Freitag, 11.11.2022, 11:06 vor 1200 Tagen @ Falkenauge 3440 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Freitag, 11.11.2022, 11:21

Resümee

Wenn sich die Unternehmensform in Verantwortungseigentum immer weiter ausbreitet - was wohl erst in größerem Maße geschehen kann, sobald eine eigene Rechtsform gesetzlich eingeführt ist - könnte dies nach meiner Überzeugung eine langsame evolutionär-revolutionäre Veränderung des heutigen Raubtier-Kapitalismus von innen in Gang setzen. Mit der grundsätzlichen Verhinderung, dass der Gewinn automatisch und ungerechtfertigt als leistungsloses Einkommen in die privaten Taschen der Eigentümer fließt, würde eine wesentliche Quelle des ungeheuren Reichtums weniger versiegen, der die ständig auseinander gehende Schere zwischen Arm und Reich bewirkt und den wenigen Reichen wirtschaftliche und gesellschaftliche Macht über die anderen verleiht.

Damit wären noch nicht alle Probleme sozialen Elends und ungerechtfertigter Benachteiligung der mitarbeitenden Bevölkerung gelöst, die der bisherige Kapitalismus hervorgebracht hat und ständig hervorbringt. Aber es wäre eine Entwicklung in Gang gesetzt, die sich von einer zukunftsorientierten Basis aus immer weiter ausbauen ließe.

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Quelle mit Anmerkungen im Text:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2022/11/11/verantwortungseigentum-am-unternehmen-...

Das Einzige, was man tun müsste, damit sich Verantwortungseigentum immer weiter ausbreitet, wäre, die Mitarbeiter in die Verantwortung zu nehmen und die Schulden, die auf dem Unternehmen lasten, einfach sozial gerecht auf alle Mitarbeiter zu verteilen. Die Mitarbeiter würden dann verantwortungsvoll mit ihrem Privateigentum gemeinsam für die Schulden des Unternehmens haften!

In der Automobilkrise Anfang dieses Jh. gb es bereits einen Versuch, indem General Motors angeboten hat, dass die Mitarbeiter Opel für 1€ übernehmen. Dann hätten sie, die Mitarbeiter, mit Verantwortungseigentum für ihre Löhne und die übrigen Schulden Opels haften dürfen.
Leider ist das damals am Desinterese der Mitarbeiter Opels gescheitert. Die wollten kein Verantwortungseigentum!

Vll. hast du es versäumt, da ausreichend Überzeugungsarbeit zu leisten!
Hier im Forum wurden auf jeden Fall die theoretischen Voraussetzungen dafür entwickelt. Es müsste nur jeder Mitarbeiter mit seinen Privateigentum und seiner Person(!) für das Unternehmen und die Schulden des Unternehmens, wozu auch sein Lohn gehört, haften bis ins Grab hinein!

Tatsächlich gibt es sowas bereits seit über 100 Jahren. Es sind die Genossenschaften, bekannt vor allem durch die Raiffeisenbanken und die Volksbanken, aber auch etliche genossenschaftlich geführte Unternehmen. Allerdings haften die Genossen nur mit ihrer Einlage. Außerdem ist mir kein Industrieunternehmen bekannt, das genossenschaftlich organisiert ist.

Vielleicht solltest du da noch Überzeugungsarbeit hin zu Verantwortungseigentum leisten, dass die Genossen nicht nur mit ihrer Einlage, sondern zusätzlich auch noch mit ihrem gesamten Hab und Gut und ihrer Person(!) haften! So, wie es die Privateigentümer seit jeher gewohnt sind!

Gruß Mephistopheles

PS: Natürlich haften die Mitarbeiter sowieso mit ihrem Privateigentum und ihrer Person; das ist ihnen nur nicht bewusst. Mit ihrem Privateigentum, weil ihr Vermögen bei einer Krise in einer Inflation entwertet wird und mit ihrer Person, weil sie in der Krise zum Militärdienst herangezogen werden. (Da ist nur noch wichtig, dass endlich Gendergerechtigkeit einkehrt und die diversen Geschlechter, insbesondere die Frauzen, auch zum Militärdienst eingezogen werden!
Das vermisse ich bei dir etwas, dass du es versäumt hast, die Frauen und die diversen Geschlechter in das Verantwortungseigentum einzubeziehen, obwohl sich 60% des Vermögens, also der überwiegende Anteil, angeblich bereits in Frauenhand befinden! Meph

Das ist ein Denkansatz in der richtigen Richtung. Bravo! Es fehlt jedoch ...

Beo2 @, NRW Witten, Freitag, 11.11.2022, 11:29 vor 1200 Tagen @ Mephistopheles 3149 Views

bearbeitet von Beo2, Freitag, 11.11.2022, 11:58

.. noch die paritätische Mitbestimmung von Anteilseignern (Investoren) und Mitarbeitern bei allen wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Für beides, nämlich für die paritätische Ergebnisbeteiligung (am Gewinn & Verlust) und die paritätische Mitbestimmung besitze ich konkrete, praktikable Lösungsvorschläge.
Wir bräuchten nur noch ein verbessertes, reformiertes Betriebsverfassungsgesetz - und ein verbessertes Genossenschaftsgesetz - um diese Dinge fest in allen! Unternehmen verbindlich zu installieren .. damit hierdurch niemandem Wettbewerbsvorteile/-nachteile entstehen.

Und noch ein Wink: Ein "Unternehmen" ohne die darin tätige Arbeitskraft ist nur ein Haufen toter Sachen (einschl. Geld) .. es kann Nichts produzieren. Ein Unternehmen (= gemeinsame "Unternehmung") kann erst durch den Einsatz von Arbeitskraft, d.h. der MITARBEIT entstehen.

Mit Gruß, Beo2

Du kannst an nichts ein gutes Haar lassen, oder?

Andudu, Freitag, 11.11.2022, 13:17 vor 1200 Tagen @ Mephistopheles 3177 Views

Ich beneide dich wirklich nicht, ich bin ja schon zynisch unterwegs, aber ich suche immerhin noch nach Auswegen, du musst echt ein trostloses Leben führen.

Natürlich funktioniert die Schuldenübernahme durch die Mitarbeiter nicht, erstens weil die keine Unternehmermentalität haben und oft keine finanziellen Reserven, zweitens weil sie nicht mitbestimmen könnten. In den Genossenschaften können sie es m.W. was leicht zum "viele Köche verderben den Brei"-Effekt führt.

Das heißt aber nicht, dass es zwischen beiden Extremen nicht irgendein Optimum geben kann. Eines zu suchen, kann jedenfalls nicht schaden...

Chapeau! Wenigstens hast du im Unterschied zum Erstantworter auf mein Posting begriffen, worauf ich hinauswollte.

Mephistopheles, Freitag, 11.11.2022, 13:57 vor 1200 Tagen @ Andudu 3037 Views

Das ist nicht das erste Mal, daß Du deine Unfahigkeit zu klarer Ausdrucksweise unter Beweis stellst. (owT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Freitag, 11.11.2022, 22:53 vor 1199 Tagen @ Mephistopheles 2480 Views

--
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Afuera!

In meinem (paritätischen) Unternehmensmodell ist vorgesehen ...

Beo2 @, NRW Witten, Freitag, 11.11.2022, 17:20 vor 1199 Tagen @ Andudu 2768 Views

bearbeitet von Beo2, Freitag, 11.11.2022, 17:52

.. dass U., in denen es zu keiner Einigung (Kompromiss) zwischen den Anteilseignern und den Mitarbeitern (-vertretern) in allen wichtigen Fragen kommt bzw. kommen kann, "automatisch" aus dem Wettbewerb ausscheiden, d.h. vom Markt verschwinden. Sie würden deshalb sehr ernsthaft verhandeln.
Das nenne ich "Selbstbereinigung des Marktes" unter den gegebenen Spielregeln und Rahmenbedingungen. Man muss einfach verstehen, dass jegliche "gesetzten" oder veränderten Rahmenbedingungen jeweils einen bestimmten U.typ/-struktur begünstigen bzw. bevorteilen .. obwohl die Bedingungen für Alle gleich sind! Es geht gar nicht anders.
Das ist ein universelles, evolutionäres Grundgesetz. Wer das nicht versteht, der versteht gar nichts.

Gruß, Beo2

Und was passiert mit derart gescheiterten Unternehmen?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Freitag, 11.11.2022, 22:58 vor 1199 Tagen @ Beo2 2552 Views

Die Arbeiter verlieren ihre Jobs und die Investoren nehmen ihr Kapital um ein neues Unternehmen aufzumachen - diesmal mit einsichtigerem Personal. [[zwinker]]

Grüße

--
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Afuera!

Da gäbe es natürlich marktgerechte Lösungsmöglichkeiten, wie immer ..

Beo2 @, NRW Witten, Samstag, 12.11.2022, 09:53 vor 1199 Tagen @ FOX-NEWS 2404 Views

bearbeitet von Beo2, Samstag, 12.11.2022, 10:26

.. natürlich immer unter und abhängig von den bestehenden Rahmenbedingungen. Diese entscheiden letztlich darüber, Wer weiter bestehen kann und darf.
In der Wirtschaft und Gesellschaft kommt allerdings auch noch die Güternachfrage bzw. der Bedarf hinzu .. was aber auch zu den "Rahmenbedingungen" gezählt werden könnte. Ich schrieb ja bereits, dass diese sich auch "zwangsläufig" ändern können.

Die Arbeiter verlieren ihre Jobs und die Investoren nehmen ihr Kapital um ein neues Unternehmen aufzumachen - diesmal mit einsichtigerem Personal.

Das wäre eine mögliche Option, falls sie "einsichtigeres Personal" finden. Und zweitens, auch in ihrem nächsten Unternehmen müssten sie sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Betriebsverfassungsgesetz) halten.
Eine andere Option wäre: Die Mitarbeiter suchen sich "einsichtigere Investoren". Dann würden eben andere Unternehmen die evtl. entstandene Angebots- oder Bedarfslücke schließen.

Im Grunde genommen funktioniert es auch heute so: natürlich unter den heute gesetzten Rahmenbedingungen. Nur, heutzutage wird durch diese Rahmenbedingungen ein ganz anderer U.typus begünstigt (bevorteilt).

Gruß, Beo2

Die Evolution vollzieht sich immer und überall in 2 Schritten ..

Beo2 @, NRW Witten, Freitag, 11.11.2022, 22:08 vor 1199 Tagen @ Andudu 2696 Views

bearbeitet von Beo2, Freitag, 11.11.2022, 22:47

.. nämlich:

_ 1. Jemand verändert die (existentiellen) Rahmenbedingungen, z.B. die Spielregeln. Oder sie verändern sich zwangsläufig.
_ 2. Über den Rest, d.h. das (individuelle und kollektive) Überleben entscheidet der Wettbewerb und die eigene Anpassungsfähigkeit (auch Erfindungsgabe u.a.m.).

Und das gilt nicht nur für die Natur, sondern auch für die Wirtschaft und Gesellschaft .. und für ganze Kulturkreise.
Mit Gruß, Beo2

Das ist richtig aber auch nicht alles...

Andudu, Sonntag, 13.11.2022, 08:42 vor 1198 Tagen @ Beo2 2326 Views

.. nämlich:

_ 1. Jemand verändert die (existentiellen) Rahmenbedingungen, z.B. die Spielregeln. Oder sie verändern sich zwangsläufig.
_ 2. Über den Rest, d.h. das (individuelle und kollektive) Überleben entscheidet der Wettbewerb und die eigene Anpassungsfähigkeit (auch Erfindungsgabe u.a.m.).

...denn was bei den geänderten Rahmenbedingungen an Wohlstand rauskommt, ist auch wichtig. Eine quasi realsozialistische Dystopie ist schneller erschaffen, als man denkt.

Sofern sich die Rahmenbedingungen nicht nennenswert ändern, muss ein "Mitbestimmungs etc."-Unternehmen jedenfalls konkurrenzfähig sein oder zumindest eine Nische finden. Ich kenne mich nicht genug mit Unternehmensführung aus, um da Verbesserungen vorschlagen zu können. Ich bin auch gar nicht überzeugt, dass die unbedingt nötig sind.

Und das gilt nicht nur für die Natur, sondern auch für die Wirtschaft und Gesellschaft .. und für ganze Kulturkreise.
Mit Gruß, Beo2

Hmmm, es leben doch extrem unterschiedliche Kulturen, mit extrem unterschiedlichstem Entwicklungsniveaus auf der Erde. Eine ganze Kultur soriert es nicht so schnell aus, schon deshalb, weil die meisten nicht halb so gründlich in der Selbstvernichtung sind, wie die Deutschen :-)

Aber schwache Kulturen sind natürlich immer gefährdet, übervorteilt oder übernommen zu werden, zumindest dann, wenn sie irgendwelche begehrten Ressourcen haben oder als Konkurrenz wahrgenommen werden.

Haftung

Falkenauge @, Freitag, 11.11.2022, 19:08 vor 1199 Tagen @ Mephistopheles 2709 Views

Die Aktionäre, also Eigentümer einer Aktiengesellschaft, haften auch nur in Höhe ihrer Einlage.

Das ist auch nicht anders möglich.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Freitag, 11.11.2022, 23:06 vor 1199 Tagen @ Falkenauge 2569 Views

Ansonsten müsste man den Aktienbesitz maximal regulieren um sicherzustellen, daß man an das Vermögen der Aktienhalter auch rankommt wenns knallt.

Grüße

--
[image]

Afuera!

Doch

Falkenauge @, Samstag, 12.11.2022, 12:04 vor 1199 Tagen @ FOX-NEWS 2423 Views

Man könnte die Aktien abschaffen.

Stimmt. Vor der Ostindienkompanie gab es auch gar keine Aktiengesellschaften. Die Spanier und die Portugiesen haben ihre Kolonialreiche völlig ohne Aktiengesellschaften errichtet

Mephistopheles, Samstag, 12.11.2022, 12:59 vor 1199 Tagen @ Falkenauge 2513 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Samstag, 12.11.2022, 13:07

Man könnte die Aktien abschaffen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ostindien-Kompanie

Die Ostindienkompanien wurden im 17. Jh. gegründet, die Deutschen folgten erst im 18. Jh.

Die Sowjetunion ist auch völlig ohne Aktiengesellschaften ausgekommen.

Gruß Mephistopheles

Keine schlechte Idee...

Andudu, Freitag, 11.11.2022, 13:07 vor 1200 Tagen @ Falkenauge 3011 Views

...wenn es funktioniert, warum nicht?

Bleibt natürlich eine ideologische Entscheidung, weil der Gründer auf einen Großteil des Wertzuwachses verzichtet, wenn ich das richtig verstehe.

Ein Fallstrick scheint mir der Wechsel der Führung zu sein, wie wird in so einem Unternehmen einer neuer Chef bestimmt? Wie wird kontrolliert, dass der nicht ad personam die Firma plündert, etwa indem er sich ein vollkommen überhöhtes Gehalt auszahlt?

Kapitalismus/Kommunismus? => Selbsthilfe!

Bergamr @, Freitag, 11.11.2022, 19:03 vor 1199 Tagen @ Falkenauge 2931 Views

bearbeitet von Bergamr, Freitag, 11.11.2022, 19:08

Hallo Falkenauge,

eine für Dich vielleicht interessante Entwicklung nahm ein östereichisches Unternehmen ab 1948:

https://www.gwm.co.at/ueber-gwm/geschichte/

>>Das Gerätewerk Matrei zeichnet eine lange und erfolgreiche Geschichte aus. 1948: Die Not der Nachkriegszeit zwingt die Menschen zur Selbsthilfe. 52 Arbeitnehmer:innen in Matrei gründen am 15.10.1948 eine Produktiv-Genossenschaft. Auf ihrem Produktionsplan stehen Elektrogeräte und schwachstromtechnische Einrichtungen.<<

Es gibt zu dem Thema auch einen spannenden Kriminalroman, der weit über einen herkömmlichen Thriller hinausgreift: Die blaue Liste von Wolfgang Schorlau .

Darin wird ein Bogen von dieser Produktivgenossenschaftsidee in Matrei/Tirol über Detlev Rohwedders Wirken und Hoffen als Präsident der Treuhandanstalt zu den Hintergründen seiner Ermordung durch ?wen-auch-immer? gespannt, der durchaus nachvollziehbar/bedenkenswert ist. Natürlich fiktiv.

Auch interessant sind Vorgänge in Barcelona während des Spanischen Bürgerkriegs 1936, CNT-FAI haben damals funktionierende Selbstverwaltungen etabliert, wurden jedoch von vorallem kommunistischen Kräften wirksam bekämpft und zu Fall gebracht. Dasselbe in der Ukraine in den 20er-Jahren.

Was wiederum stark auf die Theorie der Zwei-Seiten-Medaille 'Kapitalismus/Kommunismus' schließen läßt ... divide et impera.

Und die Moral von der Geschicht': das 80/20-Prinzip ist wirksam, 80% wollen's einfach nicht anders.

Gruß
Bergamr

--
Ehrlich schade für die Heimat! Endgültig verloren seit Sommer 2015 ...

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