Vermieter: CO2 Abgabe und Denkmalschutz
Die CO2-Abgabe auf die Heiz-Nebenkosten werden neu aufgeteilt. Je nach Energieklasse müssen sich Vermieter nun bis zu 90% an dieser Abgabe beteiligen.
Was gilt denn, wenn ein Vermieter gar keinen Energieausweis hat? Hab eine Hausverwalterin gefragt, die mehrere Eigentumswohnungen für kleine Vermieter verwaltet.
Sie sagte mir, die Beantragung sei umständlich und teuer, außerdem wären die Energieausweise nur begrenzt gültig, müßten also ständig neu beantragt werden. Sie habe das bislang erst bei einer Wohnung gemacht.
Außerdem ständen die von ihr verwalteten Wohnungen teilweise unter Denkmalschutz und bei denkmalgeschützten Eigentumswohnungen wäre ein Energieausweis nicht nötig.
Dazu finde ich im Netz nur folgendes: Die Lobbys der denkmalgeschützten Immobilien möchten gerne, dass sie von der CO2-Abgabe befreit werden und führen dabei als Argument an, dass ein Neubau Unmengen an CO2 beim Bau verschlinge, denkmalgeschützte Altbauten jedoch vor Jahrhunderten und meist aus sehr natürlichen Materialien gebaut wurden, also ein Vielfaches an heutigem CO2 bereits eingespart hätten. Befreit von der CO2-Abgabe sind denkmalgeschützte Immos meines Wissens aber nicht.
Es gibt aber nirgends Infos, wie ein Wohnungseigentümer bzw. Mieter verfahren soll, wenn ein Energieausweis nicht vorliegt und wie die Aufteilung vorzunehmen ist, wenn ein Energieausweis "nicht nötig" ist (wie bei denkmalgeschützten Immos).
Wird dann automatisch in der für den Vermieter ungünstigsten Klasse abgerechnet?
Wie wird bei einer dezentralen Heizungsversorgung verfahren, die ein Mieter selber abrechnet (Gasetagen-Heizung)?
Reicht ein Mieter dann beim Vermieter eine Rechnung ein und zieht die Vermieterbeteiligung von der Miete ab?
Wie trennen die beiden die Warmwasserversorgung von der Heizungsversorgung, die aus der gleichen Energielieferung gespeist werden? Größere Mietshäuser können das ja vielleicht noch trennen, da sie das Warmwasser separat zählen, aber bei Gasetagenheizungen ist das doch gar nicht vorgesehen.