§130 StGB: Änderung bezieht sich nur auf Kriegsverbrechen gegen die inländische Bevölkerung

Naclador @, Göttingen, Dienstag, 01.11.2022, 09:38 vor 1211 Tagen 3762 Views

Hallo Gelbes,

Spiegelkolumnist und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer klärt Irrtümer um die jüngste Änderung des §130 auf:

"Die Gruppe oder der Bevölkerungsteil oder die Person, gegen die sich die geleugnete (usw.) Tat richtete, muss eine solche »nach Abs. 1« sein. Und von Absatz 1 sind nach ständiger Rechtsprechung nur Teile der inländischen Bevölkerung umfasst."

Link zum Spiegel

(Zum Abschnitt "Sicherheit" scollen.)

Kriegsverbrechen im Ausland gegen Ausländer sind davon nicht erfasst, weder russische in der Ukraine, noch US-amerikanische im Irak.

Was mit amerikanischen Kriegsverbrechen gegen Deutsche in Deutschland ist, dazu schweigt Fischer.

Gruß,
Naclador

Danke für den Hinweis, ich fürchte nur, dass das in der Praxis keine Rolle spielt...

Andudu, Mittwoch, 02.11.2022, 15:42 vor 1209 Tagen @ Naclador 1252 Views

...bei einem Verfassungsgericht unter Grinsebacke Harbarth. Da wird doch längst ideologisch entschieden und dann Begründungsfindung betrieben.

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