Wat is eine Dampfmaschine äh was ist ein Kleinanleger ...

Lenz-Hannover, Freitag, 21.10.2022, 23:46 (vor 1220 Tagen) @ paranoia2924 Views

Idioten, es wird reichlich Doppel-GmbH Gründungen geben (wegen der Steuern) und die Regierung wird sich über die wachsende Anzahl an Firmen freuen.

Aus dem Text:
Einige Petenten tragen vor, dass Kleinanleger, die als juristische Person Futures handeln, das Risiko eines unbegrenzten Verlustes praktisch nicht tragen würden, da ihre Haftung per se begrenzt sei und sich in der Regel nicht auf das private Vermögen erstrecke. Kleinanleger in Form von juristischen Personen sollten daher ihrer Meinung nach von der Maßnahme ausgenommen werden.

Hinsichtlich des Adressatenkreises der Produktinterventionsmaßnahme tragen zwei Petenten vor, dass die Bundesanstalt die Kundengruppe nicht hinreichend spezifiziert habe. Sie fordern, dass eine Binnendifferenzierung der Kunden vorgenommen wird.

Idiotie die Zweite:
"dass Kleinanleger, die als juristische Person Futures handeln,"
Wenn ich eine GmbH habe, handelt die und nicht ich als "Kleinanleger"
UND
wenn eine GmbH so etwas handelt, will die Bank meistens dass da noch einer privat haftet.
Die Haftung wird sicher nicht unterbunden, so wie die Oma wohl weiterhin mit ihrem Häuschen für den Idioten des Enkels haften kann.

Sinnig wäre: 20/30% EK Hinterlegung (oder entsprechende Werte) für einen Future und die Regelung, dass der "Anleger" nur damit haftet. Wäre eine Lernkurve auch bei den Banken.
Hätte vielleicht auch den Schaden durch Jérôme Kerviel vermindert.


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