Hallo Greenhoop,
wenn Du trotz Lesen der Überschrift nicht weißt, worum es in dem Artikel geht, gehörst Du nicht zur Zielgruppe dieses Beitrags.
Wer zur Zielgruppe gehört und die Überschrift liest, tut gut daran, sich die ganze Verfügung durchzulesen.
Aus Deiner Kritik entnehme ich, dass Du nicht zur Zielgruppe gehörst. Das ist nicht schlimmm und birgt auch keine Nachteile für Dich. Du kannst dann die Lesezeit für andere Dinge verwenden!
Alles wesentliche findet sich 15 Zeilen unter dem Inhaltsverzeichnis.
Damit Du keine Zeit verschwendest habe ich die ersten Zeilen herauskopiert und Dir das wesentliche unterstrichen, damit Du ganz sicher gehen kannst, dass Du nicht betroffen bist.
[...
"Allgemeinverfügung:
Ich ordne eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Futures im Sinne von Art. 4 Abs. 15 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (MiFID II) in Verbindung mit Anhang I Abschnitt C Nr. 4 bis 7 und 10 MiFID II an Kleinanleger mit Sitz in Deutschland gegenüber Wertpapierfirmen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 MiFID II in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 MiFID II an.
Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von Futures an Kleinanleger im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II mit Sitz in Deutschland wird Wertpapierfirmen vorbehaltlich der unter Ziffer 2. geregelten Ausnahmen untersagt.
...]
Natürlich entschuldige ich mich für die fehlende mundgerechte Aufbereitung!
Gruß
paranoia
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Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.