Wat is eine Dampfmaschine äh was ist ein Kleinanleger ...

Lenz-Hannover @, Freitag, 21.10.2022, 23:46 vor 1219 Tagen @ paranoia 2923 Views

Idioten, es wird reichlich Doppel-GmbH Gründungen geben (wegen der Steuern) und die Regierung wird sich über die wachsende Anzahl an Firmen freuen.

Aus dem Text:
Einige Petenten tragen vor, dass Kleinanleger, die als juristische Person Futures handeln, das Risiko eines unbegrenzten Verlustes praktisch nicht tragen würden, da ihre Haftung per se begrenzt sei und sich in der Regel nicht auf das private Vermögen erstrecke. Kleinanleger in Form von juristischen Personen sollten daher ihrer Meinung nach von der Maßnahme ausgenommen werden.

Hinsichtlich des Adressatenkreises der Produktinterventionsmaßnahme tragen zwei Petenten vor, dass die Bundesanstalt die Kundengruppe nicht hinreichend spezifiziert habe. Sie fordern, dass eine Binnendifferenzierung der Kunden vorgenommen wird.

Idiotie die Zweite:
"dass Kleinanleger, die als juristische Person Futures handeln,"
Wenn ich eine GmbH habe, handelt die und nicht ich als "Kleinanleger"
UND
wenn eine GmbH so etwas handelt, will die Bank meistens dass da noch einer privat haftet.
Die Haftung wird sicher nicht unterbunden, so wie die Oma wohl weiterhin mit ihrem Häuschen für den Idioten des Enkels haften kann.

Sinnig wäre: 20/30% EK Hinterlegung (oder entsprechende Werte) für einen Future und die Regelung, dass der "Anleger" nur damit haftet. Wäre eine Lernkurve auch bei den Banken.
Hätte vielleicht auch den Schaden durch Jérôme Kerviel vermindert.

Klasse, finde Deine ausführliche Einleitung zu dem Thema den Forumsvorgaben entsprechend ...

Greenhoop @, Samstag, 22.10.2022, 17:27 vor 1219 Tagen @ paranoia 1960 Views

... und vermisse auch gar nicht den Hinweis, mir im Anschluss ein Buch durchlesen zu müssen.

Gruß - Greenhoop

Deine Kritik an meinem Beitrag zum Futures-Verbot

paranoia @, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Samstag, 22.10.2022, 23:25 vor 1218 Tagen @ Greenhoop 1570 Views

Hallo Greenhoop,

wenn Du trotz Lesen der Überschrift nicht weißt, worum es in dem Artikel geht, gehörst Du nicht zur Zielgruppe dieses Beitrags.

Wer zur Zielgruppe gehört und die Überschrift liest, tut gut daran, sich die ganze Verfügung durchzulesen.

Aus Deiner Kritik entnehme ich, dass Du nicht zur Zielgruppe gehörst. Das ist nicht schlimmm und birgt auch keine Nachteile für Dich. Du kannst dann die Lesezeit für andere Dinge verwenden!

Alles wesentliche findet sich 15 Zeilen unter dem Inhaltsverzeichnis.

Damit Du keine Zeit verschwendest habe ich die ersten Zeilen herauskopiert und Dir das wesentliche unterstrichen, damit Du ganz sicher gehen kannst, dass Du nicht betroffen bist.

[...
"Allgemeinverfügung:

Ich ordne eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Futures im Sinne von Art. 4 Abs. 15 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (MiFID II) in Verbindung mit Anhang I Abschnitt C Nr. 4 bis 7 und 10 MiFID II an Kleinanleger mit Sitz in Deutschland gegenüber Wertpapierfirmen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 MiFID II in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 MiFID II an.

Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von Futures an Kleinanleger im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II mit Sitz in Deutschland wird Wertpapierfirmen vorbehaltlich der unter Ziffer 2. geregelten Ausnahmen untersagt.

...]

Natürlich entschuldige ich mich für die fehlende mundgerechte Aufbereitung!

Gruß
paranoia

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Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.

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