Wald, Zelt, Haus, Holz, Sammeln
In unserem freiheitlichen Rechtsstaat bestünde m. E. die Gefahr, das auf dem Foto gezeigte Objekt könnte als Zelt ausgelegt oder sogar für ein Gebäude gehalten werden :- )
Grundsätzlich darf Wald betreten werden (Bundeswaldgesetz). Die Landeswaldgesetze regeln u.a. die Entnahme von Dingen aus dem Wald. Meines Wissens ist die Entnahme geringer Mengen Schmuckreisigs, Holz', Früchte, Pilze und Kräuter für den persönlichen Bedarf ausdrücklich gestattet. Ob dies in allen Bundesländern so gilt, weiß ich aber nicht.
Die Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle.
Das ist in sofern von Interesse, wenn Waldbesitzer mit Grundstücksbesitzersyndrom auf die Idee kommen, einen ihres Waldes verweisen zu wollen. Als botanisch Interessierter mit der Nase im Gekräut und einem Bestimmungsbuch in der Hand wohl Misstrauen erregend, eine Landmine vergraben zu wollen, habe ich das schon erlebt.
Vor vielen Jahren habe ich einmal einen Berg verrosteten Schrotts aus einem Wald zum Auto geschleift und für Trinkgeld verkauft. Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Einerseits ist es Müll, andererseits gehört er dem Waldbesitzer, der wiederum andererseits einer Entsorgungspflicht aus den allgemeinen Schutzvorschriften unterliegen dürfte, von der ich ihn befreit habe und um die er sich, des Verrottungszustands gemäß, Jahrzehnte nicht gekümmert hat.
Denke nicht, dass man mich bestraft hätte. Es sollte unter dem Motto "Müll aufheben/sammeln im Wald, Umweltschutz" laufen, auch wenn ich knapp DM 20,- eingenommen habe. Da wären ja erst mal Kosten gegenzurechnen.
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Ab jetzt wird durchregiert. Wir kennen keine rote Linie mehr. Verbote bedeuten auch mehr Freiheit. Krieg bedeutet Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke. Hass bedeutet Liebe. Gebt ihnen keinen Millimeter preis.