Neues von der "Schlumpfung". So offen wurde in den Mainstreammedien meiners Wissens noch nie berichtet!

ebbes @, Mittwoch, 05.10.2022, 05:22 vor 781 Tagen 7483 Views

Eigentlich wollte ich es wo anhängen, aber der Beitrag ist so wichtig, dass ich ihn einfach nicht irgendwo im gelben Dschungel verschwinden lassen kann.

Falls doppelt, bitte löschen.

Denn hier ist ein Argument, dem sich keiner mehr entziehen kann, wenn ihr euch nicht "beglücken" lassen wollt.
Die Nebenwirkungen!
Quod erat demonstrandum.

https://www.youtube.com/watch?v=DA9OEgHoc7A

Wie kann die BW Landesregierung in Haftung genommen werden, wenn sie uns dazu zwingen will?
Beitrag weiter unten.

Gruß

ebbes

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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.

Schlimmer als ich es mir vorgestellt habe: die "Spahn-Verordnung"

Manuel H. @, Mittwoch, 05.10.2022, 07:26 vor 781 Tagen @ ebbes 5459 Views

Während bei zugelassenen Arzneimitteln die Gefährdungshaftung gilt und nicht zugelassene Arzneimittel gar nicht verwendet werden dürfen hat Jens Spahn als Gesundheitsminister folgendes verordnet:

Die Pharma-Industrie darf nicht zugelassene Arzneimittel verwenden
Sie braucht keine Beipackzettel beilegen oder auf Nebenwirkungen hinweisen
Sie kann auch Arzneimittel verwenden, deren Haltbarkeit lange abgelaufen ist

Für diese Arzneimittel gilt nicht die Gefährdungshaftung, geschädigte Patienten müssen stattdessen eindeutig nachweisen, dass die Impfschäden vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden.

In von Geschädigten angestrengten Prozessen verpflichtet sich die Bundesregierung, der Pharmaindustrie (nicht den Geschädigten) alle Anwaltskosten und alle Gerichtskosten zu erstatten, außerdem alle Schmerzensgelder, Pflegegelder und Entschädigungen aus Steuergeldern zu erstatten.

Aus meiner Sicht ist der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt, sobald NICHT zugelassene Impfstoffe oder Pharmaka verabreicht werden. Also haftet nach dieser Verordnung der Staat. o.w.T.

Albrecht @, Mittwoch, 05.10.2022, 09:03 vor 781 Tagen @ Manuel H. 3611 Views

bearbeitet von Albrecht, Mittwoch, 05.10.2022, 09:33

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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Kannst du bitte eine Quelle nennen die belegt das diese Anti-Covid-19 "Impfungen" keine Zulassung hatten. Das bezweifle ich nämlich.

mawa99, Mittwoch, 05.10.2022, 16:07 vor 781 Tagen @ Albrecht 3134 Views

Bis dahin verweise ich auf das hier:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/impfstoffe-zulassung-verlaengerung-...

Des Weiteren haben beide Beispiele aus dem Video und sicher viele andere auch FREIWLLIG an dem Experiment teilgenommen. Wäre ich hier Richter würde ich die Klagen nicht einmal zulassen wenn mir unterschriebene Einverständniserklärungen/Aufklärungsbogen der "Impf"linge vorliegen würden.

Einzig für die Fälle die weder durch einen Arzt aufgeklärt wurden und nichts unterschrieben haben, denen würde ich die Klage statt geben.

Leserbrief Zuschrift

NegaPosi, Mittwoch, 05.10.2022, 16:52 vor 781 Tagen @ mawa99 3277 Views

Wir sind nicht in der Ukraine - hier gelten Gesetze (NOCH!)


Eine unterschriebene Einverständniserklärung, oder besser Einwilligungserklärung (so der juristische Begriff) muss nach Gesetz mehrere Punkte umfassen, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Neben §630d ist vor allem der 630e im Zusammenhang mit medizinischen Leistungen spannend.

§ 630e BGB Aufklärungspflicht

Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären.

Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie.

Schon hier scheitert die Einwilligung an sich selbst, ob unterschrieben oder nicht, denn das kann anhand der unzureichenden Daten aus den Impfungen nicht zweifelsfrei belegt werden. Damit ist bspw. der fett gedruckte Absatz schon obsolet. Ein halbwegs pfiffiger Anwalt nimmt das anhand der (NICHT-)Informationen des RKI und PEI vollständig auseinander! Es lagen bereits Daten vor, die nicht sauber verarbeitet wurden, deren Meldung nicht zeitnah (unverzüglich?) erfolgte, oder dessen Informationsgehalt verwaschen wurde.

Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.

Die Aufklärung muss

a) mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält,

b) so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann,

c) für den Patienten verständlich sein.

Dem Patienten sind Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.

Punkt b): Im Impfzentrum? In der Massenabfertigung? Ich lache mich tot.

Weiteres ist dem nicht hinzuzufügen, es sollte jedem klar sein, dass die beiden fett gedruckten Bereiche niemals erfüllbar sind. Und eine sog. "uninformierte" Einwilligung ist rechtlich UNGÜLTIG.

Viel Spass den Anwälten damit.

Bitte Belege und keine Vermutungen das in den Impfzentren nicht durch Ärzte aufgeklärt wurde!

mawa99, Mittwoch, 05.10.2022, 17:07 vor 781 Tagen @ NegaPosi 3178 Views

Diese Ärzte haben sich in dieser Zeit eine goldene Nase verdient.
Ansässige Ärzte haben ihre normalen Sprechzeiten verkürzt und Impfsprechstunden dafür erweitert. Natürlich nur um zu helfen.

Es bleibt für mich dabei, es wurden die allermeisten aufgeklärt und bezogen auf das Eingangsvideo wurde eben nicht erwähnt das dies bei den beiden Kameraden nicht erfolgte. Also müssen wir davon ausgehen das diese beiden und wie ich schon schrieb die allermeisten aufgeklärt wurden. Nur will es eben keiner hören oder lesen. Das passiert übrigens vor jeder OP und 99,9% unterschreiben dann fleißig!

Deshalb bleibe ich dabei, wer sich die experimentelle "Impfe" hat geben lassen und aufgeklärt wurde hat sein Anrecht auf Schadensanspruch verwirkt.

Um es klar zu sagen, ich meine hier nur den Klagegang gegen den Hersteller oder den Staat an sich. Ansprüche auf evtl. Erwerbsunfähigkeitsrente bleiben natürlich bestehen.

Ähh gehts noch ...

NegaPosi, Mittwoch, 05.10.2022, 17:34 vor 781 Tagen @ mawa99 3228 Views

Hi,

du willst Belege aber gehst selber von Annahmen aus ...

Eine Vermutung jagt die nächste, die nimmst du dann als Unumstößlich, Unglaublich.

Den Umstand, das die Impfung aus dem A**** gezogen wurde, es keine Langzeitstudien gab und geben konnte, tust du einfach so ab.
Und dann gehst du davon aus das jeder eine Aufklärung gehabt haben müsste die kein Wässerchen trüben kann. Die konnte und kann kein Arzt geben, weil die keine Hellseher sind und nicht sagen können was in zwei oder drei Jahren durch die Impfung passiert. Zumal die meisten Ärtze und Impfteams überhaupt keinen Plan hatten was die da verabreichen.

Lange nicht mehr so einen Schwachsinn gelesen.
(Das liegt vielleicht daran, das ich hier nicht mehr jeden Beitrag lese.)

Dann noch so einen gnädigen Schlusssatz, ich bin entzückt.

Gruß NP

Lange nicht so einen Schwachsinn gelesen bzw. schreibst du meist nur Schwachsinn.

mawa99, Mittwoch, 05.10.2022, 21:21 vor 780 Tagen @ NegaPosi 2991 Views

Was verstehst du nicht, dann male ich es dir auf das du es verstehst!

Niemand wurde zur Impfung gezwungen, alle haben freiwillig mitgemacht also sollen sie jetzt nicht rum heulen und Gerichte belasten. Die meisten haben unterschrieben das es Risiken gibt. Man hat Schlange gestanden oder musste auf Termine lange warten. Also bitte jetzt nicht rum heulen. Wer jetzt sagt er wurde nicht voll umfänglich aufgeklärt hätte unverrichteter Dinge damals wieder gehen bzw. sich mehr Bedenkzeit gönnen können. Alles eigene Entscheidungen den man bitte nun auch stehen soll.

Wenn du dir zB den Mist gegeben hast dann ist das deine Schuld und nicht meine und ich befürworte da auch keine Entschädigung für diese Leute. Wer Herr seines Verstandes war konnte wissen worauf er sich einlässt und soll die Suppe nun auslöffeln.

Einzig wer gegen seinen Willen und ohne Aufklärung ( Altenheime etc.pp ) gepiekst wurde dem sollte man Ansprüche bei Problemen gewähren.

Ich hoffe du hast es nun kapiert!

Du bist in diesem Zusammenhang im besten Falle ein Witzbold.

neptun, Mittwoch, 05.10.2022, 23:34 vor 780 Tagen @ mawa99 2991 Views

Niemand wurde zur Impfung gezwungen, alle haben freiwillig mitgemacht [ ... ]

Das ist bisher nichts weiter als Deine Theorie. Belege?

Wer jetzt sagt er wurde nicht voll umfänglich aufgeklärt hätte unverrichteter Dinge damals wieder gehen bzw. sich mehr Bedenkzeit gönnen können.

Echt jetzt? Also Leute, denen z.B. vom Arbeitgeber und/oder vom sozialen Umfeld Druck gemacht wurde? Also niemand gezwungen?

Zum Betreff Deiner Antwort an @Manuel:

Niemand wurde dazu gezwungen, es wurde freiwillig angenommen das Angebot.

Hier gilt das gleiche, und vielleicht noch mehr. Angebot? Ja, wenn "Du unterschreibst jetzt, sonst erschieße ich Dich" ein Angebot ist, dann kann man das so sehen. Es scheint vielleicht etwas übertrieben, wie ich das jetzt formuliert habe, aber vielleicht denkst Du erst einmal in Ruhe nach, während Du das ganze Theater der letzten zweieinhalb Jahre noch einmal an Dir vorüberziehen läßt. Nicht, das ich das für gut oder empfehlenswert hielte (es ist scließlich viel zu negativ), aber Du selbst provozierst hier durch eine äußerst arrogante Haltung gegenüber den nicht nur Impf-, sondern auch sonstigen Propaganda-Opfern zu einer solchen Empfehlung. Andernfalls unterlasse doch einfach solche äußerst unqualifizierten Einwendungen, oder wie wichtig (und ggf. warum) sind sie Dir?

Wie jung bist Du eigentlich?

Ich will das nicht wirklich wissen, aber Du mußt unglaublich jung sein, sonst müßte ich Dir unterstellen, daß Du eine Art advocatus diaboli bist.

Zu Deiner Antwort auf @Albrecht:

Das rum Geheule wenn es dann doch bei dem einen oder anderen schief geht kotzt mich an. Jeder bei normalen Verstand, gerade die beiden Männer im Video, scheinen dies zumindest zu besitzen, hätten sich, wie ich auch informieren können über die Risiken.

Vielleicht sind sie erst durch den davongetragenen Schaden wach geworden?

Sie haben ihre Wahl getroffen bei vollem Bewusstsein.

Wieder nur (D)eine Theorie. Hast Du denn nicht, so wie ich, bei vollem Bewußtsein mitbekommen, welcher unglaubliche mediale Aufwand betrieben wurde, um die Leute in der Masse genau dorthin zu bewegen?

Ich maße mir deshalb nicht an, das in der Hand gehabt zu haben, sondern glaube eher an eine Art natürlicher mentaler Immunität meinerseits gegen solcherlei Beeinflussung, eine Immunität, die aber die allermeisten nicht besitzen! (Wie bei jeder anderen Krankheit auch, also auch bei dieser staatlich 'verordneten' Geisteskrankheit.)

Diese Immunität haben in meinem Umfeld nicht allzuviele, aber es gibt sie immerhin.

--
Immer daran denken: Wer die Altparteien wählt, wählt den Krieg!

"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf
kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

Hallo Witzbold,

mawa99, Donnerstag, 06.10.2022, 13:05 vor 780 Tagen @ neptun 2711 Views

wer wurde denn gezwungen, so das ihm keine Wahl blieb?

Bitte Belege!

Bis dahin kann ich dich und dein Erschießungsbeispiel nicht ernst nehmen weil selten dämlich, eben eines Witzbolds würdig.

Korrektur

neptun, Mittwoch, 05.10.2022, 23:50 vor 780 Tagen @ mawa99 2912 Views

Ich schrieb:

eine Immunität, die aber die allermeisten nicht besitzen! (Wie bei jeder anderen Krankheit auch, also auch bei dieser staatlich 'verordneten' Geisteskrankheit.)

Richtig muss es aber heißen:

eine Immunität, die aber die allermeisten nicht besitzen! (Umgekehrt wie bei jeder 'normalen' Krankheit, gegen welche die meisten immun sind.)

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"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf
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2. Leserbrief

NegaPosi, Donnerstag, 06.10.2022, 12:29 vor 780 Tagen @ mawa99 2840 Views

Mir scheint, du willst es nicht verstehen. Eine Einwilligungserklärung, auch unterschrieben und gelesen, ist NICHTIG, wenn die vollumfängliche Aufklärung NICHT stattgefunden hat. Die verteilten Einwilligungen an die Impfwilligen sind NICHTIG, weil diese NICHT vollumfänglich den Anforderungen von §630e genügen.

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob der Impfwillige zu dem Zeitpunkt nur diese Informationen bekommen hat und der Arzt ihm die vorgelesen hat oder erklärte, es fehl(t)en RELEVANTE Informationen, die die INFORMIERTE AUFKLÄRUNG nicht erfüllen. Das ist aber unabdingbare Voraussetzung für eine Einwilligung.

Völlig egal, was da passiert ist, die Einwilligungen sind ungültig, da unvollständig aufgrund der Unterschlagung von Daten seitens PEI und RKI, die zur Verfügung standen und eben nicht berücksichtigt wurden.

Die Einwilligungserklärungen hätten zudem quasi monatlich an die Auswertungen angepasst werden müssen, sprich ergänzt. Was da heute verteilt wird ist Bestenfalls als etablierte Kenntnis, aber niemals als Stand der Technik (um es mal so laienhaft zu beschreiben) zu bewerten.

Der Stand der Technik wird aber z. Bsp. im Arbeitsschutz oder auch vom BSI für den IT Einsatz gefordert. Jeder Gutachter vor Gericht bezieht sich darauf und jeder Richter wird dem Gutachter in seiner Bewertung folgen. Bei den Impfungen kann man sogar so weit gehen, nicht den Stand der Technik einzufordern, sondern den Stand der Wissenschaft heranzuziehen, denn nur dort liegen die neuesten Erkenntnisse vor.

Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein...

Jetzt kapiert?

Ähnliches Bsp: Widerrrufserklärung ungenügend, Hypothekenverträge xx Jahre rückabgewickelt

Joe68 @, Donnerstag, 06.10.2022, 12:45 vor 780 Tagen @ NegaPosi 2733 Views

Es gibt da ein ähnliches Beispiel aus dem BGB?
Zahlreiche Wiederrufserklärungen in vielen Verträgen (z.B. Hypothekendarlehen) entsprachen nicht 100% der gesetzlichen Vorgabe. Daraufhin haben sehr viele Kreditnehmer ihre hochverzinslichen Verträge erfolgreich gekündigt und neue, zu den gültigen günstigen Zinsen, abgeschlossen. Es gab dutzende, wenn nicht 100derte Streitfälle vor Gericht, die nahezu alle zu Lasten der Banken usw geurteilt wurden. Bis das der Gesetzesgeber die Fristen veränderte.

Eine Impfung lässt sich aber nicht rückabwickeln, etwaige Schäden müssen erst durch langwierige, teure medizinische Gutachten bewiesen werden. Der Impfling trägt den Schaden persönlich, vielleicht lernt er daraus und wählt keine Partein die die Impfung verpflichtend machen wollten.

Deine genannten Beispiele ( Darlehensverträge etc.pp. ) stimmen aber mal Butter bei die Fische

mawa99, Donnerstag, 06.10.2022, 13:23 vor 780 Tagen @ Joe68 2683 Views

wie viel Prozent unter 0.1% hätten den z.B. Darlehens-/Hypothekenvertrag denn nicht unterschrieben wenn die Widerrufsbelehrungen von Anfang an korrekt gewesen wären? EBEN!

Und genauso verhallt es sich auch mit den vermeinten Aufklärungen bei der "Impfe"! Die Leute wollen es und sie wollten nicht wirklich aufgeklärt werden. Wer sich nicht korrekt aufgeklärt gefühlt hätte wäre einfach aus der Reihe getreten und Heim gegangen!

Was hier nun passiert ist Heuchelei im ganz großem Stil!

Es geht um Juristerei

Joe68 @, Donnerstag, 06.10.2022, 13:42 vor 780 Tagen @ mawa99 2682 Views

Die Banken waren ziemlich angep.... weil sich 1000de Kreditnehmer, wegen 2-3 missverständlicher Worte bei einem 14tägigen Widerrufsrecht, viele Jahre später den ganzen Vertrag als nichtig erklären durften. Mit dem Segen der obersten deutschen Richter!

Inhaltlich hatten ALLE zugestimmt, aber dann einen Formfehler als Vorwand genommen den Vertrag zurückzuziehen um, bei einem Neuabschluss, die aktuellen besseren Zinsen zu bekommen.

Zurück zu Corona:

Könnte ein Geimpfter jetzt den Impfarzt auf Körperverletzung verklagen, da er nicht gesetzeskonform aufgeklärt wurde? Entscheidend ist wie es ein hoher Richter sieht, seit ein paar Jahren haben wir festgestellt das die höchsten Richter , mit der Kanzlerin, dinnieren. Es heisst doch, Fragen sie ihren Arzt und Apotheker, oder? Was wenn der Arzt/Apotheker nicht wirklich aufgeklärt haben und das der Impfstoff bei weitem nicht so wirkt wie versprochen, das durfte der 4-fach geimpfte Gesundheitsminister am eigenen Körper erleiden.

Endlich mal wer mit dem diskutieren kann

mawa99, Donnerstag, 06.10.2022, 14:12 vor 780 Tagen @ Joe68 2674 Views

bearbeitet von mawa99, Donnerstag, 06.10.2022, 14:16

Mit den Kreditverträgen ist soweit klar, aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen so einfach war das damals alles nicht und ich hätte via Vorkasse weil Landgericht ( 15k€ ) gegen die Postbank klagen müssen mit unsicheren Ausgang ( Zeitpunkt damals ). Mir ist auch nicht bekannt das es einen allumfassenden absegnenden höchst richterlichen Urteilsspruch gibt der den einzelnen individuellen Klagegang obsolet macht. Wenn ja bin ganz Ohr, dann bekommt die Postbank noch einmal einen Brief obwohl der Hypotheken-Kredit schon längst getilgt ist.

So nun zu Corona:

Natürlich sollte ein Impfling den Arzt verklagen dürfen wenn dieser ihm die Aufklärung verweigert oder nachweislich falsch aufgeklärt hat. Jedoch muss der Impfling sich dann die Frage gefallen lassen warum er, OHNE NOT und das ist der Unterschied zu einer evtl. dingenden OP, hat impfen lassen.

Es wird nun so dargestellt als ob die Spritzen nur in der U-Bahn und bei MCD ohne Aufklärung und ohne Unterschrift von Hinz und Kunz verteilt wurden. Aus meinem privaten Umfeld weiß ich von allen die sich haben impfen lassen das ein Aufklärungsgespräch stattfand, inkl. persönlicher Anamnese und eine Einverständniserklärung unterschrieben werden musste. Wieso sollte sich nun daraus ein Recht ergeben den Hersteller zu verklagen? Dieser hat das Zeugs nur geleifert wenn er nicht zur Haftung gezogen werden kann. Der dürfte also raus sein. Der Regierung bzw. den Verantwortlichen von damals muss nachgewiesen werden das sie zum Zeitpunkt damals gelogen haben. Halte ich alles für schwierig. Zudem das ganze auch nur theoretisch vor Gericht landet wenn ein Impfschaden erst einmal amtlich diagnostiziert wurde. Hier scheitert es ja schon meist.

Evtl. Ansprüche bei einen erwiesenem Impfschaden auf z.B. Rente sehe ich allerdings als ergeben. Wenn der junge Mann im Video sich dann beschwert das die EU-Rente nicht reicht sollte er sich fragen warum er die Differenz ( Unterversorgungslücke ) zu seinem derzeitigem Lohn nicht privat abgesichert hat. Das betrifft alle und nicht nur Impflinge mit evtl. Schaden. Das nennt sich Erwerbsunfähigkeits-Versicherung.

Es ist eben nun zu beweisen das keine korrekte Aufklärung erfolgte. Dies halte ich für schwierig da dies ja schriftlich sogar in den meisten Fällen bestätigt wurde.

Bleibt zu hoffen das es was die Boosterungen betrifft langsam ein Umdenken stattfindet aber wahrscheinlich rennen die Leute wieder wie brave Schafe zum Scherer und beschweren sich danach das sie frieren.

Mein Mitleid ist was diese Sache betrifft aufgebraucht.

Machen wir vergangene Entscheidungen zukunftsträchtig ...

NST @, Südthailand, Donnerstag, 06.10.2022, 12:45 vor 780 Tagen @ NegaPosi 2784 Views

bearbeitet von NST, Donnerstag, 06.10.2022, 13:00

Völlig egal, was da passiert ist, die Einwilligungen sind ungültig, da unvollständig aufgrund der Unterschlagung von Daten seitens PEI und RKI, die zur Verfügung standen und eben nicht berücksichtigt wurden.

.... was macht ihr wenn die NATO den Verteidigungsfall und allgemeine Mobilmachung ausruft?

Fall 1:Die Jungen werden alle als Soldaten eingezogen - alle anderen müssen zum Arbeitsdienst/Sanitätsdienst oder in die Rüstungsbetriebe. Niemand der noch gehfähig ist, kann dem entgehen. Jeder mit gesundheitlichen Einschränkungen hat sich im hiesigen Sportstation einzufinden - zum Verwendungstest durch einen Militärarzt.

Fall 2:Verweigerer landen im Arbeitslager - automatisch.

Das Bundesverfassungsgericht und das EuGH haben keine Einwände.

Die Kriegsgegner sind Russland und China. Fall 1 - ist eine Bekanntmachung über die Medien - Tagesschau, Radio, Zeitung - Lautsprecherwagen etc. pp. ... schriftliche Einladung erfolgt zusätzlich, gilt aber automatisch als zugestellt.

So was macht ihr dann - eure Entscheidung?
Gruss

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[image]
Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Wer Grün wählt, der wählt Krieg , geliefert wie bestellt (Kosovo 1999, Ukraine 2023?) Sterben für die gute Sache, Gott, Kaiser, Führer, westliche Werte, macht das einen Unterschied? kwT

Joe68 @, Donnerstag, 06.10.2022, 13:47 vor 780 Tagen @ NST 2680 Views

kwT

Das alles fabuliert sich der vermeintliche Leserbriefschreiber schön zusammen, wieso schreibt er eigentlich nicht selber diesen Mist zusammen und missbraucht dich dafür?

mawa99, Donnerstag, 06.10.2022, 13:02 vor 780 Tagen @ NegaPosi 2657 Views

Völlig egal, was da passiert ist, die Einwilligungen sind ungültig, da unvollständig aufgrund der Unterschlagung von Daten seitens PEI und RKI, die zur Verfügung standen und eben nicht berücksichtigt wurden.

Eine Menge von Annahmen und Vermutungen. Wir werden sehen ob die Gerichte das genauso sehen und es genauso bewerten. Es werden sicher auch nur die Datenlage zum Zeitpunkt der Impfung zugelassen. Wer so einfältig war sich die "Impfe" ( am Experiment freiwillig teilnehmen ) geben zu lassen soll nun auch mit den Konsequenzen, die klar im Raum standen, fertig werden und nicht der Allgemeinheit auf den Sack gehen.

Hier steht im Übrigen alles drinnen:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungs...

Ob dein viel zitierter Paragraph aus dem BGB auch für bedingt zugelassene Impfstoffe gilt bleibt ebenfalls bisher offen da es solche Fälle bis dato meines Wissens nicht gab und somit nun Präzedenzfälle geschaffen werden müssen.

Ich wiederhole mich gerne, Leute die sich nicht wehren konnten ( Pflegefälle etc.pp. ) sind hier ausgenommen, denen steht natürlich eine Entschädigung zu aber nicht durch den Hersteller sondern durch den Betreiber der Institutionen ( Heime, Krankenhäuser etc.pp. ). Das Gleiche gilt für mich auch für Leute die nachweislich nicht, falsch bzw. nicht durch eine ärztliche Fachkraft aufgeklärt wurden. Dies muss aber nachgewiesen werden. In dem Video auf was sich hier unsere Diskussion beruht war davon weder von den betroffenen noch von der Anwaltschaft die Rede.

es wurde in S-Bahnen während der Fahrt geimpft

Manuel H. @, Mittwoch, 05.10.2022, 18:51 vor 781 Tagen @ mawa99 3130 Views

Schließlich war es nur ein Pieks. Historisch: Nix da Aufklärung. Selbst die Beipackzettel brauchten nicht sein.

Niemand wurde dazu gezwungen, es wurde freiwillig angenommen das Angebot.

mawa99, Mittwoch, 05.10.2022, 21:24 vor 780 Tagen @ Manuel H. 2963 Views

Bitte mal Beleg das ohne Aufklärung in diesen Bahnen geimpft wurde. Ich bestreite nicht das es das gab aber ich bestreite das dies ohne ärztliches Gespräch und Auklärungsbogen den man unterschreiben musste passierte.

Ein nur bedingt zugelassener Impfstoff, der unzulänglich auf Nebenwirkungen getestet wurde und auch NACH ABLAUF DES VERFALLSDATUMS gespritzt werden soll...

Albrecht @, Mittwoch, 05.10.2022, 17:17 vor 781 Tagen @ mawa99 3154 Views

Ein nur bedingt zugelassener Impfstoff, der unzulänglich auf Nebenwirkungen getestet wurde und auch NACH ABLAUF des VERFALLSDATUMS gespritzt werden soll/darf erfüllt für mich den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit.
Unter dem Gesichtspunkt, dass auch NACH ABLAUF DES VERFALLSDATUMS gespritzt werden soll sogar den Tatbestand der VORSÄTZLICHEN Körperverletzung.

Bin aber kein Jurist...

Gruß
Albrecht

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Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Alles korrekt, aber die haben halt freiwillig an dem Experiment teilgenommen und schriftlich zugestimmt

mawa99, Mittwoch, 05.10.2022, 21:28 vor 780 Tagen @ Albrecht 2970 Views

Niemand hatte behauptet er wäre ausreichend unter normalen Standards getestet gewesen.

Jeder ist seines Glückes eigener Schmied.

Das rum Geheule wenn es dann doch bei dem einen oder anderen schief geht kotzt mich an. Jeder bei normalen Verstand, gerade die beiden Männer im Video, scheinen dies zumindest zu besitzen, hätten sich, wie ich auch informieren können über die Risiken.

Sie haben ihre Wahl getroffen bei vollem Bewusstsein.

Wenn ich zu Dir sage: "Ich erschieße Dich jetzt. Bitte unterschreibe, dass ich Dich gewarnt habe und Du einverstanden bist." Was glaubst Du wird mir nach der Tat passieren? o.w.T.

Albrecht @, Mittwoch, 05.10.2022, 23:48 vor 780 Tagen @ mawa99 2805 Views

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Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Amüsante Parallelität der Ideen. ;-) (owT)

neptun, Mittwoch, 05.10.2022, 23:56 vor 780 Tagen @ Albrecht 2796 Views

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Sorry auf so einen dämlichen Vergleich reagiere ich nicht, das verbietet mir mein Verstand! owT

mawa99, Donnerstag, 06.10.2022, 09:40 vor 780 Tagen @ Albrecht 2705 Views

Das war global so

Joe68 @, Mittwoch, 05.10.2022, 09:11 vor 781 Tagen @ Manuel H. 3865 Views

Das ist nicht nur in Deutschland, sondern global durchgesetzt worden.
Mit anderen Worten: Die Politik dient nicht den Menschen, sondern den Interessen der international agierenden Konzerne, die NUR dem Aktionärswohl, orientiert sind.
Ist natürlich auch ein valides Gesellschaftsmodell, so wie Autokratien, Monarchien, .... oder eine US Demokratie, die dutzende (Anfriffs-)Kriege führte, Sklaverei erlaubte, die Indianer nahezu ausrottete um sich deren Ressourcen anzueignen, Frauen das Wahlrecht verneinte, LGBT+++ unterdrückte, .... alles unter einer Verfassung, seit 17xx gültigen möglich, legal, gewesen.

Die EU ist für mich hier eingeschlossen, denn die Konzerne setzen zuerst ihre Handelsinteressen durch und z.B. Reisefreiheit usw ist nur Beiwerk was nebenbei abfällt. (Ich darf z.B. keinen billigen französischen Atomstrom beziehen, obwohl ich nur 5 km Luftlinie entfernt bin, auch darf ich nur teure deutsche SIM Karten nutzen, obwohl mir in jedem Urlaub gezeigt wird, das mit Roaming, es auch anders gehen würde, und bitte nicht übersehen dass eine längere Nutzung ausländischer SIM Karten untersagt ist bzw teure Roaminggebühren anfallen).

Längerfristiges Roaming

Manuel H. @, Mittwoch, 05.10.2022, 10:10 vor 781 Tagen @ Joe68 3618 Views

Mehrere Prepaid Karten unterschiedlicher Anbieter auf verschiedenen Namen kaufen und im Wechsel nutzen. Bei bis zu sechs Wochen Nutzung im Ausland gelten die preiswerten Tarifmodelle

Es hat aber auch niemand behauptet, daß das Mittelalter mit den technischen Neuerungen der Gegenwart aufhören müsse. ;-) (owT)

neptun, Donnerstag, 06.10.2022, 00:00 vor 780 Tagen @ Joe68 2776 Views

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"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf
kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

Die Hinweise verdichten sich, dass SARS-CoV-2 schon lange vor der offiziellen Entdeckung im Umflauf war

Ikonoklast @, Federal Bananarepublic Of Germoney, Mittwoch, 05.10.2022, 09:16 vor 781 Tagen @ ebbes 4182 Views

Wie Eugyppius berichtet: (ist das eigentlich unser @Eugippius?)

https://www.eugyppius.com/p/every-day-there-is-more-evidence

The Ethical Skeptic lag mit seiner These, dass SARS2 seit 2018 im Umlauf sein musste, wohl von Anfang an richtig.

--
Grüße

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Ich bin und zugleich nicht.

Wie zuverlässig sind denn diese Tests dazu?

Manuel H. @, Mittwoch, 05.10.2022, 10:14 vor 781 Tagen @ Ikonoklast 3546 Views

Frage 1
Wie zuverlässig schätzt Du die Tests dazu ein. Wenn ich mich richtig erinnere, sind sogar Mangos erfolgreich positiv, wenn man das gängige Testverfahren anwendet.

Frage2
Könnte Italien ein Testgebiet für die Freisetzung eines Laborvirus gewesen sein, und dann erst Wuhan?

Das mit den Tests ist natürlich so eine Sache, aber SARS-CoV-2 wurde jetzt schon mehrmals vor 2020 nachgewiesen

Ikonoklast @, Federal Bananarepublic Of Germoney, Mittwoch, 05.10.2022, 11:29 vor 781 Tagen @ Manuel H. 3349 Views

Die Tests sind natürlich mit einer bestimmten Fehlerquote behaftet, Kontaminationen können auch hineinspielen... Aber mittlerweile wurde SARS-CoV-2 schon in mehreren Studien/Proben vor 2020 nachgewiesen.

Z. B. hier:

https://dasgelbeforum.net/index.php?id=616275

Abekdotisch hat mir ein Spezl, der im 3. Quartal 2019 wegen einer "Lungenentzündung" ins Krankenhaus zur Behandlung ging, damals erzählt, dass die Ärzte im sagten, es gebe derzeit eine unnatürlich hohe Häufung an Lungenentzündungen. Dasselbe hat ein Kollege, dessen Tochter Krankenschwester ist, damals erzählt...

--
Grüße

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Ich bin und zugleich nicht.

Ist das eigentlich unser @Eugippius? - Nein, (k.w.T.)

Eugippius @, Mittwoch, 05.10.2022, 10:26 vor 781 Tagen @ Ikonoklast 3301 Views

Studie: C19-Impfungen führen zu vorzeitiger Zell-Alterung und fördern Krebserkrankung / Pandemie der Mehrfachgeimpften?

Ikonoklast @, Federal Bananarepublic Of Germoney, Mittwoch, 05.10.2022, 15:03 vor 781 Tagen @ ebbes 3668 Views

Es ist keine Pandemie der Mehrfachgeimpften

Joe68 @, Mittwoch, 05.10.2022, 16:13 vor 781 Tagen @ Ikonoklast 3712 Views

Da sich überwiegend die Alten und Vorerkrankten mehrfach impfen lassen ist es auch nicht verwunderlich das der Anteil der Toten überwiegend geimpft ist. Die Impfung verlängert kein Leben, schützt nicht nennenswert vor Ansteckung, soll angeblich schwere Verläufe verhindern und die Pharma-Hersteller haben keinerlei Interesse an Transparenz (Verweigern begleitende Studien, und in ihren Zulassungen gabs sogar sensationelle 97% Schutz) im Gegenteil, die Branche ist bekannt für milliardenschwere Strafzahlungen weil sie den Aktienkurs über das Patientenwohl stellen.
Wenn sich hiesige Parteien ihren Parteitag von der Branche sponsern lassen, dann hat das nichts mit Käuflichkeit zu tun.

Ich plädiere dafür, keinen Schadensersatz zu leisten!

Mephistopheles, Mittwoch, 05.10.2022, 18:27 vor 781 Tagen @ Joe68 3474 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Mittwoch, 05.10.2022, 19:13

Da sich überwiegend die Alten und Vorerkrankten mehrfach impfen lassen ist es auch nicht verwunderlich das der Anteil der Toten überwiegend geimpft ist. Die Impfung verlängert kein Leben, schützt nicht nennenswert vor Ansteckung, soll angeblich schwere Verläufe verhindern und die Pharma-Hersteller haben keinerlei Interesse an Transparenz (Verweigern begleitende Studien, und in ihren Zulassungen gabs sogar sensationelle 97% Schutz)

Hat mal einer gehört, dass die Drogendealer jemals zu Schadensersatz verurteilt wurden, wenn einer ihrer Klienten an einer Überdosis verstorben ist?

Es ist Thanatos, der Todestrieb, der die Menschen dazu verleitet, sich impfen zu lassen.
Die Pharmakonzerne sind nicht die Ursache des Todestriebes; eher sind sie seine Folgeerscheinung.

Grundvoraussetzung, dass einer sich impfen lässt, ist, dass er seinem eigenen angeborenen Immunsystem nicht vertraut. Was können die Pharmkonzerne dafür, ob sich einer auf sein urreigenes Immunsystem verlässt oder nicht? Die Patienten haben es weitgehend selbst in der Hand, wie gut ihr Immunsystem funktioniert. Vor allem müssen sie jung sein! Was kann die Pharmaindustrie dafür, das ihre Patienten immer älter werden?

Allerdings kann es durchaus sein, dass die Pharmaindustrie mit ihren Pillen und Salben und Pflästerchen und Spritzilein die Alten abräumt. Dadurch würden sie aber zumindest einen kleinen Beitrag zur Erhöhung der Fitness der Population der Ungeimpften leisten.

Wieso soll dieser Beitrag zur Fitness der Gesamtpopulation und ihrer Verjüngung also mit Strafzahlungen behindert werden?
Gespannt bin ich allerdings, falls das Gericht zu demselben Ergebnis kommen sollte, wie ich, wie sie das begründen. [[freude]]


Gruß Mephistopheles

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