Wenn die Software die Lohnsteueranmeldung macht, hat man keine Chance, manuell einzugreifen

Plancius, Freitag, 30.09.2022, 21:54 (vor 546 Tagen) @ Manuel H.1391 Views

Bei Lexoffice kam zwar ein Hinweis, wo man die Energiepreispauschale eintragen soll.
Danach kam aber immer die Meldung, dass ich die Voraussetzungen zur EPP nicht erfülle und ich konnte die Lohnabrechnung nicht erstellen.

Damit ich überhaupt eine Lohnabrechnung erstellen konnte, habe ich dann einfach die EPP weggelassen.
Denn wenn ich bis zum 10. eines Monats keine Lohnsteueranmeldung vorlege, dann gibt es ein Mahnverfahren mit Strafzahlungen seitens des Finanzamts. Da das Finanzamt eine Einzugsermächtigung hat, wird die Strafzahlung auch immer sofort abgebucht.

Gruß Plancius

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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER


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