Wirtschaft: Energiepreispauschale

Bergamr @, Freitag, 30.09.2022, 19:42 vor 818 Tagen 2964 Views

Hallo Gelbe Gemeinde,

beziehungsweise Gelbe Unternehmer:

Habt Ihr das mit der Energiepreispauschale schon umgesetzt?

Also diese Tortur mit im August bei der Lohnsteuervoranmeldung angeben und vom Finanzamt in der Lohnsumme abziehen bzw. zurückfordern?

Und habt Ihr das Euren Angestellten mit dem Septemberlohn schon ausgezahlt?

Hat das alles funktioniert?

Gruß
Bergamr

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Ehrlich schade für die Heimat! Endgültig verloren seit Sommer 2015 ...

Ich mache die Lohnabrechnung mit Lexoffice. Da funktioniert gar nichts.

Plancius @, Freitag, 30.09.2022, 20:00 vor 818 Tagen @ Bergamr 2314 Views

Hat bei mir nicht funktioniert.
Auch bei geringfügig Beschäftigten nicht.

Die 3.000 Euro steuerfreie Sonderzahlung geht irgendwie auch nicht.

Wie ich das Geld im nächsten Jahr über die Steuer holen soll, weiß ich leider auch nicht.

Bei Beschäftigten in größeren Betrieben in meinem Umfeld hat es jedenfalls geklappt.

Gruß Plancius

Ein Rätsel

Bergamr @, Freitag, 30.09.2022, 21:43 vor 818 Tagen @ Plancius 1735 Views

Hallo Plancius,

danke für die Antwort. Ich steh auch vor einem Rätsel.

Gruß
Bergamr

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Ehrlich schade für die Heimat! Endgültig verloren seit Sommer 2015 ...

Wie genau geht die denn?

Manuel H. @, Freitag, 30.09.2022, 21:03 vor 818 Tagen @ Bergamr 1848 Views

bearbeitet von Manuel H., Freitag, 30.09.2022, 21:08

Der Arbeitgeber hat das ja alles abzuwickeln.

Möglichkeiten

A) man erhöht den brutto Lohn um 300 Euro und schlüsselt den steuer- und sozialabgabenfrei
Die 300 Euro zieht man dann bei der Lohnsteueranmeldung ab.

B) man erhöht den brutto Lohn um 300 Euro und schlüsselt den steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.
Der Arbeitnehmer erhält dann je nach Steuerklasse entsprechend weniger, das Finanzamt entsprechend mehr Lohnsteuer.
Die 300 Euro zieht man dann bei der Lohnsteueranmeldung ab.

C) man erhöht den brutto Lohn um 300 Euro und schlüsselt den steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig.
Der Arbeitnehmer erhält dann deutlich weniger, die Sozialversicherungen deutlich mehr und das Finanzamt auch.
Der Arbeitgeber ist dann mit den Arbeitgeberanteilen für die Sozialversicherungen zusätzlich belastet.
Was zieht er dann wo ab? Kostenneutral müßte er dann die 300 Euro plus die Arbeitgeberanteile (bei jedem unterschiedlich) abziehen.

Weitere Frage
Stimmt es, dass Aufstocker, also Hartz4 Empfänger, die gleichzeitig sozialversicherungstechnisch eine Tätigkeit ausüben, sowohl die 200 Euro für Hartz4er als auch die 300 Euro für sozialversicherungspflichtig Arbeitende erhalten?

Aufruf: wer weiß es?

Bergamr @, Freitag, 30.09.2022, 21:41 vor 818 Tagen @ Manuel H. 1574 Views

Ja Manuel H.,

da guckst Du.
Bei Plancius funzt das nicht, ich steh auch vor einem Rätsel, und Du listest drei Möglichkeiten auf.
Was denn nun?

Gruß
Bergamr

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Wenn die Software die Lohnsteueranmeldung macht, hat man keine Chance, manuell einzugreifen

Plancius @, Freitag, 30.09.2022, 21:54 vor 818 Tagen @ Manuel H. 1516 Views

Bei Lexoffice kam zwar ein Hinweis, wo man die Energiepreispauschale eintragen soll.
Danach kam aber immer die Meldung, dass ich die Voraussetzungen zur EPP nicht erfülle und ich konnte die Lohnabrechnung nicht erstellen.

Damit ich überhaupt eine Lohnabrechnung erstellen konnte, habe ich dann einfach die EPP weggelassen.
Denn wenn ich bis zum 10. eines Monats keine Lohnsteueranmeldung vorlege, dann gibt es ein Mahnverfahren mit Strafzahlungen seitens des Finanzamts. Da das Finanzamt eine Einzugsermächtigung hat, wird die Strafzahlung auch immer sofort abgebucht.

Gruß Plancius

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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER

man kann mit dem Finanzamt reden

Manuel H. @, Freitag, 30.09.2022, 22:22 vor 818 Tagen @ Plancius 1602 Views

Ich hab mal fünf Telephonate geführt, um einen Säumnisbescheid über 10 Euro aufheben zu lassen, ging.

Einfach anrufen, Problem schildern, um Abhilfe bitten. Das sind dort alles Beamte, die kriegen das Geld nicht, wollen aber dem ordentlichen Steuerpflichtigen helfen.

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