Geht am Kritikpunkt vorbei

Martin, Freitag, 23.09.2022, 14:54 (vor 816 Tagen) @ Rain2432 Views

Sicher dürfte die Testflüssigkeit in der Regel weitgehend in dem Plastikbehälter verbleiben. Nur eben nicht kindersicher und auch nicht vollständig. Beim regulären Gebrauch muss die Flüssigkeit nebst Abstrich auf den Teststreifen aufgebracht werden, mit dem Potential, auch mal daneben zu gehen. Und speziell mit Kindern muss davon ausgegangen werden, dass die Testflüssigkeit fälschlicherweise ausgedrückt wird und ggf. auf Hautpartien, vielleicht auch mal auf das Vesperbrot geraten.

Solche Überlegungen sind Teil einer Risikobewertung, bei der es keine Erfahrung über die Häufigkeit solcher Ereignisse gibt. Eine Gebrauchsanweisung, die ich gerade zur Hand habe, weist darauf hin, dass Kinder unter 15 Jahren sich nur unter der Aufsicht von Erwachsenen testen sollen. Ist das dann der Lehrer in einer 30-köpfigen Schulklasse? Und wie würde eine Aufsicht aussehen, wenn auf dem Beipackzettel die Warnung stünde, dass die Flüssigkeit hochgiftig ist? Ein solcher Hinweis wäre regulatorisch ein Muss.

Der Skandal ist, dass Behörden und auch wohl Hersteller genau wussten, dass es hier sicherheitsrelevante Probleme gab, die möglicherweise die breite Anwendung in Schulen behindert hätte. Deshalb haben sie die Regeln einfach außer Kraft gesetzt. Nicht zu vergessen, dass viele Antigen-Tests überhaupt ohne Zulassung in einer Art Sonderregelung in die EU importiert wurden. Als In-Vitro-Medizinprodukte müssen sie aber nach Medizinprodukteverordnung zugelassen werden. Das Gleiche galt auch für 'medizinische' Masken. Die FFP2-Masken sind keine Medizinprodukte, sondern zählen zu 'persönlichen Schutzausrüstungen', mit dem Nachteil, dass keine adäquaten Bioverträglichkeitsprüfungen (ISO 10993-Reihe) gefordert sind.


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