SauberesFahrzeugbeschaffungsgesetz

Rain, Mittwoch, 21.09.2022, 17:02 (vor 555 Tagen)3419 Views

Ihr Lieben,

die letzte Bundesregierung hat das oben bezeichnete Gesetz erlassen, das SaubFahrBeschG.

http://www.gesetze-im-internet.de/saubfahrzeugbeschg/

Danach müssen zukünftig Kommunen und öffentliche Verkehrsbetriebe (öffentliche Auftraggeber) den Wert von 45 % des Fahrzeugbestandes ohne Emmissionen bei der Beschaffung einhalten.

Der Wert gilt Länderweit, es kann wohl quergerechnet werden.

Es könnte interessant sein, hier zu investieren.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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