Wer kann das Ausmaß der Beschwerden für eine ärztliche Maskenbefreiung bestimmen?

Falkenauge @, Dienstag, 30.08.2022, 08:12 vor 1270 Tagen 3545 Views

Die Masken-Befreiungen der Ärzte werden von der Justiz streng auf ihre Begründetheit beurteilt und strafrechtlichen Maßstäben unterworfen. Das hat totalitäre Züge. Könnte ein Staatsanwalt, der sich wegen rasender Kopfschmerzen vom Arzt krankschreiben lassen möchte, seine Kopfschmerzen beweisen und wie? Könnte ein Kind, das unter der Maske an Übelkeit, Konzentrationsstörungen, starken Kopfschmerzen und Schwindel leidet, dies wie beweisen? Ist das gespielt, wenn auch die Untersuchung noch keine eindeutigen Ergebnisse bringt? Wer bestimmt eigentlich, ob und in welchem Maße ich mich krank fühle? Die Antworten auf diese uns alle betreffenden Fragen folgen im 2. Teil einer kleinen Maskentrilogie von Dr. Josef Thoma (1. Teil hier):

Wer bestimmt, wie krank ich mich fühle?

2. Teil zur Problematik der ärztlichen Masken-Atteste

Von Priv. Dozent Dr. Josef Thoma


Aus der ärztlichen Praxis

Der knapp 50 jährige Patient, promovierter Lehrer für Biologie an einem Gymnasium, machte durchaus nicht den Eindruck eines pseudoreligiösen Eiferers. Er müsse tagtäglich ansehen, wie sehr die Schüler unter dem Maskenzwang litten, wie sichtlich erschöpft und genervt sie sich am Ende des Unterrichts die verschmutzten und durchfeuchteten Vliesreste vom Gesicht rissen und nach Luft japsten. Er sei die ständigen Klagen über die maskenbedingte verminderte Leistungsfähigkeit während der Klassenarbeiten leid, ebenso wie die Untätigkeit von Kollegen und Schulleitung, die hinter vorgehaltener Hand ähnliche Zustände beklagten ansonsten aber in karrierefördernder Untätigkeit verharrten.

Als Naturwissenschaftler und Biologe könne er sehr wohl erkennen, dass der unterschiedslose Maskenzwang nicht medizinischer Notwendigkeit, sondern machtpolitischer Arroganz und Rechthaberei entspringe. Deshalb wolle er ein Zeichen der Solidarität mit seinen Schülern setzen und mittels Maskenattest fürderhin auf das Tragen einer Maske verzichten. Die hals-nasen-ohrenärztliche Untersuchung ergab keinen relevanten krankhaften Befund.
Nach dem Gespräch verabschiedeten wir uns in herzlichem Einvernehmen voneinander. Ein Maskenattest indes musste ich ihm verweigern, da er keinerlei gesundheitliche Probleme während des Maskentragens geltend machte. Eine Befreiung vom Tragen einer Atemmaske aus politischen oder weltanschaulichen Gründen dürfen wir Ärzte nun einmal nicht aussprechen.

Ein paar Minuten später suchte mich ein 8-jähriges Mädchen in Begleitung ihrer Mutter auf. Das Kind berichtete glaubhaft über nicht zu beherrschenden Niesreiz, Schwindel, Konzentrationsstörungen und Übelkeit unter Maskentragen. Die begleitende Mutter bestätigte zudem einen deutlichen Rückgang der schulischen Leistung. Der medizinische Untersuchungsbefund war wie im zuvor geschilderten Fall völlig unauffällig.
Diesem Kind stellte ich ohne zu zögern ein Maskenattest aus.

Diese beiden Episoden kennzeichnen die Spannbreite und das Spannungsfeld innerhalb deren wir Ärzte uns bei der Beurteilung der sogenannten Maskenschäden bewegen.

Wann ist der Mensch krank?

Wir Ärzte sind zu allererst für den kranken Menschen da.
Das wirft zunächst die Frage auf: Wann ist der Mensch krank?

In der anthropozentrischen Medizin, der vom einzelnen Individuum her denkenden Medizin, entscheiden nicht ein Bundeswehrgeneral, eine Parteizentrale, ein Gesundheitsminister, Staatsanwälte und Richter - übrigens auch nicht der Arzt - ob sich der Mensch krank fühlt und wie krank er sich fühlt - sondern der Patient.

Und, wir dürfen noch hinzufügen:
Der Mensch ist auf jeden Fall dann krank, wenn er sich krank fühlt.

Selbstverständlich ist das nicht.
Diese Art der Gefühlshoheit über sich selbst ist bei weitem nicht allgemein akzeptiert.

Auch in der Gesundheit gilt:
Fremdbestimmung ist bequemer als Selbstbestimmung

Gefragt, warum alle Versuche, dem einzelnen Individuum diese wie auch andere Selbstdefinitionen zurückzugeben, müssen wir uns eingestehen, dass Selbstbestimmung ohne Selbstverantwortung nicht zu haben ist. Die breite Masse ist daher immer geneigt, auch in Gesundheitsfragen den bequemeren Weg der Fremdbestimmung inkl. Fremdverantwortung, also den Weg aller übrigen Herdentiere zu gehen und ihr Schicksal dem sich am wirkungsvollsten gebärdenden Alpha-Tier anzuvertrauen. Die Wahlergebnisse der letzten Wahlen bestätigen das in eindrucksvoller Weise:
SPD 25,7 %; CDU 18,9; Grüne 14,8; FDP 11,5; AfD 10,3; CSU 5,2; Linke 4,9.

Symptom geht vor Befund

Ich habe diese Überlegungen an den Anfang meiner Ausführung über die Maskenattesten gestellt um eins von Beginn an unmissverständlich klar zu machen:
Der Mensch, der sich unter der Maske wirklich krank fühlt, der unter der Maske also krank ist, hat Anspruch auf ein Attest zur Maskenbefreiung.

Entscheidend für das Ausstellen eines Maskenbefreiungsattests sind zu allererst die vom Patienten glaubhaft vorgebrachten Beschwerden. Kein Arzt, kein Gesundheitsbeamter, kein Staatsanwalt und kein Richter kann sich bei der Beurteilung der Richtigkeit von Maskenattesten über diesen Grundsatz hinwegsetzen.
Die geklagten Beschwerden, bzw. die geäußerten und vielmehr noch die sichtbaren Symptome stehen in der Rangfolge der Begründungen eines Attests an erster Stelle. Erst danach folgt der vom Arzt erhobene Untersuchungsbefund, falls er ihn denn erheben kann.

Mit den Befunden ist das ohnehin so eine Sache:
Normalbefunde wie etwa Laborbefunde sind nichts anderes als statistische Wahrscheinlichkeiten des Normalen, des Nicht-Krankseins.
Letztlich beweisend dafür, ob der Einzelne krank ist, sind sie nicht. Jeder Mensch hat seine eigenen Richtgrößen, sprich Normalwerte, und die sind im Zweifelsfall entscheidend.

So kann sich ein Kind mit einer unter der Maske exzessiv erhöhten Kohlendioxidkonzentration noch unbeeinträchtigt fühlen, ein anderes Kind dagegen sich elend und krank fühlen.

Eine Frage, die sich gleich anschließt, ist, ob das zunächst unbeeinträchtigt scheinende Kind nach einer längeren Anwendungszeit der Maske nicht doch auf lange Sicht unumkehrbare Gehirnschäden davonträgt.

Das weiß niemand und das will offensichtlich auch niemand wissen. Gleichwohl kann es bei der Beurteilung eines Maskenattestes nicht völlig unberücksichtigt bleiben.

Vor Missbrauch ist man nie gefeit

Ich will nicht verhehlen, dass dieser Grundsatz in der Praxis durchaus auch Schwierigkeiten birgt: Wer garantiert, dass die vorgebrachten Symptome nicht vorgeschobener Art, die Motivation zum Erlangen einer Maskenbefreiung lediglich weltanschaulicher oder politischer Natur sind, solcherweise ein ärztliches Befreiungsattest ausschließend?

Ehrlich gesagt, niemand.
Ebenso wenig wie jemand garantiert, dass nicht ein Regierungschef der Bestechlichkeit, ein Minister der vielfachen Lüge oder ein kirchlicher Würdenträger einmal des Kindesmissbrauchs überführt werden wird.

Um Missbrauch soweit wie möglich vorzubeugen, und die Glaubwürdigkeit der anthropozentrischen, Medizin nicht in Misskredit zu bringen, setzen wir Ärzte natürlich alles daran, einen möglichen Zusammenhang zwischen den geäußerten Beschwerden und einem tatsächlich vorhandenen Untersuchungsbefund herzustellen. Das gelingt bei ausreichend sorgfältiger Untersuchung sehr häufig aber eben nicht immer.
In letzterem Fall nutzen wir Ärzte einen uns zustehenden und von niemandem einzuengenden Ermessensspielraum, der sich auf unser spezifisches medizinisches Wissen, unser ärztliches Gewissen und - vielleicht am wichtigsten - auf unsere berufliche Erfahrung gründet.

Mag sein, dass auf diese Weise auch einmal ein geschickt agierender Patient zu seinem ersehnten Attest gelangt. Aber das ist zweifellos eher zu verschmerzen, als einem wehrlosen Masken-geschädigten Kind einen Schaden fürs ganze Leben zuzufügen, nur weil es zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht möglich war, einen krankhaften Untersuchungsbefund, der die Symptome des Kindes erklären konnte, zu erheben.

Folgender Grundsatz ist von uns allen zu beherzigen:
Man darf subjektive Beschwerden, nicht nur deswegen leugnen, weil man mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln deren Ursache nicht findet.

Einfach mal den Spieß umdrehen:

Dieser Grundsatz zielt gerade auch auf diejenigen beamteten Gesundheitswächter, Staatsanwälte und Richter, die häufig in auffälliger Art und Weise von der Angst um ihr eigenes gesundheitliches Wohlergehen umgetrieben und von blindem Vertrauen in behördliche Anordnungen, Zahlen und Messergebnisse beseelt, das Recht auf die Gefühlshoheit des einzelnen Individuums geringschätzen.

Von diesem Personenkreis bedrängt, empfiehlt es sich im Bedarfsfalle, die Betreffenden von Angesicht zu Angesicht zu fragen wie sie, sollten sie die Absicht haben, sich z.B. wegen Bauchschmerzen oder Migräne krankschreiben zu lassen, dem behandelnden Arzt die Stärke ihrer Schmerzen und die daraus resultierende Beeinträchtigung objektiv nachweisen können. Gerade im Bereich der häufigsten und längsten Krankschreibungen, dem öffentlichen und Staatsdienst also, dienen Beschwerden, die sich oft nur ungenügend oder gar nicht objektivieren lassen als Grund für wochen- und monatelange Arbeitsunfähigkeiten: Erschöpfungszustände, Hitze-, Kälte-, Chef- und Kollegenunverträglichkeiten, chronische Schmerzen, burnout, depressive Verstimmungen aller Art, Überarbeitungsgefühl und auch mal eine als nötig gefühlte Entschädigung für einen verregneten Urlaub: Wenn Sie wüssten, was ich in mehr als 40 Jahren ärztlicher Tätigkeit alles erlebt habe...

Raten Sie mal, liebe Leser, was geschähe, falls sich ein Arzt dazu entschlösse, die Arbeitsunfähigkeits-Bestätigung solange zu verweigern bis, um einen hypothetischen Fall zu nennen, der um Krankschreibung nachsuchende Richter, Staatsanwalt oder Ministerialbeamte einen zweifelsfreien und objektiven Beweis für die Stärke seiner Bauchschmerzen zu liefern in der Lage ist.

Deshalb abschließend noch einmal unmissverständlich:

Letztlich entscheidend für das Ausstellen einer Maskenbefreiung sind die individuellen Beschwerden, die geklagten Beeinträchtigungen sowie der individuelle Leidensdruck.

Ausblick

Beim demnächst folgenden und letzten Teil unserer kleinen Maskentrilogie werden wir uns mit einigen häufigen und häufig übersehenen Krankheitsbildern aus der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde beschäftigen, welche zur Maskenunverträglichkeit führen können.
Und auch damit, wie ein Attest aussehen und wie es auf keinen Fall aussehen sollte.

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Quelle:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2022/08/30/wer-kann-das-ausmas-der-beschwerden-fu...

Danke für den sehr ausführlichen Bericht! Diesmal habe ich ihn vollständig gelesen! Allerdings habe ich einen Punkt vermisst!

Mephistopheles, Dienstag, 30.08.2022, 13:22 vor 1269 Tagen @ Falkenauge 2514 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Dienstag, 30.08.2022, 13:26

Letztlich beweisend dafür, ob der Einzelne krank ist, sind sie nicht. Jeder Mensch hat seine eigenen Richtgrößen, sprich Normalwerte, und die sind im Zweifelsfall entscheidend.

So kann sich ein Kind mit einer unter der Maske exzessiv erhöhten Kohlendioxidkonzentration

Die sollte objektiv messbar sein! Ebenso die Sauerstoffsättigung des Blutes!
Eine vom Normwert abweichende verminderte Sauerstoffsättigung bei Kindern! (und nicht etwa bei 85-jährigen bettlägerigen Patientinnen) sollte allemal für die Entbindung von der Maskenpflicht ausreichen.

noch unbeeinträchtigt fühlen, ein anderes Kind dagegen sich elend und krank fühlen.

Eine Frage, die sich gleich anschließt, ist, ob das zunächst unbeeinträchtigt scheinende Kind nach einer längeren Anwendungszeit der Maske nicht doch auf lange Sicht unumkehrbare Gehirnschäden davonträgt.

DAS sollte objektiv feststellbar sein! Wobei die Unumkehrbarkeit nicht einmal erforderlich ist; der aktuelle Befund genügt.
(Ich wünsche unserem Gesundheitssystem viel Erfolg bei der millionenfachen Durchführung von MRTs wegen vermuteter Gehirnschäden!) [[zwinker]]


Das weiß niemand und das will offensichtlich auch niemand wissen. Gleichwohl kann es bei der Beurteilung eines Maskenattestes nicht völlig unberücksichtigt bleiben.

Vor Missbrauch ist man nie gefeit

Ich kenne das so:
Findet der Arzt ein Symptom, das zu den geschilderten Beschwerden passt, wie beispielsweise geröteter Hals oder gerötete Magenwände bei einer Magenspiegelung, dann gibt es die Krankschreibung problemlos. Da muss man sich auch keine besonderen schauspielerischen Fähigkeiten aneignen. Eine einfache neutral vorgetragene Erwähnung der Beschwerden genügt.

Findet er diese nicht, dann gibt es eine Überweisung zum Facharzt und eine Krankschreibung bis zum Tag des Termins beim Facharzt.

Diesen Punkt habe ich vermisst.

Der Arzt befindet sich also durchaus nicht in dem Dilemma, das uns dieser Bericht weißzumachen versucht.

Mit einem dokumentierten Befund ist er allemal aus dem Schneider.
Mit einer Überweisung zum Facharzt auch.

Deshalb abschließend noch einmal unmissverständlich:

Letztlich entscheidend für das Ausstellen einer Maskenbefreiung sind die individuellen Beschwerden, die geklagten Beeinträchtigungen sowie der individuelle Leidensdruck.

Ausblick

Gruß Mephistopheles

Aus dem Schneider

Falkenauge @, Dienstag, 30.08.2022, 14:12 vor 1269 Tagen @ Mephistopheles 2866 Views

Danke für das Lesen und sachliche kommentieren.

"Mit einem dokumentierten Befund ist er allemal aus dem Schneider."

Leider nicht ohne weiteres. Die Justiz verlangt vielfach, dass „hinreichend schwere“ Krankheiten des Patienten ein Attest rechtfertigen. Dies obwohl in der staatlichen Verordnung nur von gesundheitlichen Gründen die Rede ist, über die der Arzt entscheidet.

Der praktische Fall eines Arztes, der deswegen zu einer Geldstrafe von 18.000 €, ersatzweise 180 Tage Haft, durch das Amtsgericht Staufen im Breisgau verurteilt wurde.

Was ich vermisse, ist der Wortlaut (dieser Beitrag entstand in Wut)

D-Marker @, Rostock (MV), Mittwoch, 31.08.2022, 23:28 vor 1268 Tagen @ Mephistopheles 1526 Views

einer gültigen Maskenbefreiung.
Oder versteckt sich das hinter einer Bezahlschranke o.Ä. Schweinerei/Sauerei?

Wurde doch im Text angekündigt, dass das gesagt werden würde.

Was ich jetzt langsam satt habe ist der ewige Trick, erst hinterher nachzuschießen, was man vorher sagen könnte. Das ist zum "Sport gegen die Doofen" geworden.

Mir fehlen momentan die Worte, das genauer zu beschreiben.

Aber Beispiele habe ich.
Börsenregistrierung regt mich z.B. auf.

Da sollst Du innerhalb kürzester Zeit Angaben machen.
Du ahnst nix Böses, machst die Angaben, aber plötzlich sollst Du ein Dokument schicken.
Z.B. einen Kontoauszug oder eine Energieabrechnung.

Ja, wenn Du das vorher gewußt hättest, hättest Du Dir die Dokumente und einen Fotoapparat bereit gelegt.
Jetzt ist die Anmeldezeit aber um, und Du kannst neu anfangen.


Anderes Beispiel:
Vattenfall schickt mir eine Mail, dass ich meinen Zählerstand melden soll.
Innerhalb 2 Tage.
Zuverlässig, wie ich bin, sause ich vlt. 10 Etagen runter zum Zähler und lese ihn ab.
Notiere mir den Zählerstand.

Oben angekommen drücke ich auf "Weiter" und will meinen Zählerstand eingeben.
Erst da erfahre ich:

"Laden Sie das Foto hoch"

Dass ich da auf Gegenmaßnahmen sinne, ist wohl verständlich.


LG
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Ziemlich skandalöse Entscheidung des Arbeitsgerichtes

Manuel H. @, Mittwoch, 31.08.2022, 08:58 vor 1269 Tagen @ D-Marker 1815 Views

Ich kenne diese Art von Impfunfähigkeitsbescheinigungen. Die sind keineswegs gefälscht, sondern echt.

Richtig ist, dass eine vorherige persönliche Untersuchung für diese Bescheinigung nicht erfolgt.

A) zu Lockdown Zeiten waren diese generell nicht nötig, um beispielsweise für den Arbeitgeber sehr kostenträchtige Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen auszustellen.
B) bescheinigt diese kritisierte Bescheinigung lediglich eine aus ärztlicher Sicht gebotene sechsmonatige Impfunfähigkeit (es ist also definitiv keine Krankschreibung, sondern ein niederschwelliger Hinweis)

Wie wird diese Impfunfähigkeitsbescheinigung begründet?

Dass man als allgemein niedergelassener Arzt oder als Facharzt für irgendwas nun mal kein ausgebildeter Allergologe ist und deswegen dem Patienten bescheinigt, dass er solange impfunfähig ist, bis ein dafür ausgebildeter Facharzt ausschließen kann, dass nichts vorliegt, was einer Impfung entgegensteht, ist doch eine Binse.

Langjährige Praxis bei seltenen Tropenkrankheiten und der Impfungen dagegen ist es jetzt schon: Auch da rät ein Allgemein-Arzt, dass Tropenmediziner in Fach-Instituten die kompetentere und damit beste Beratung und Untersuchung leisten können.

Wie man daraus rechtsstaatlich den strafrechtlichen Vorwurf einer "Fälschung" konstruieren kann, ist mir jetzt ein Rätsel.

Zumal das Gericht dabei sogar pflichtwidrig unterlässt, den angeblich festgestellten Betrug und die angeblich festgestellte Urkundenfälschung der Staatsanwaltschaft zu melden, damit diese Ermittlungen aufnehmen kann.

Arbeitsrichter müssen bereits jetzt bei Arbeitsgerichtsprozessen, wenn sie in der Verhandlung von Steuerhinterziehungen Kenntnis erhalten (soll bei Arbeitsgerichtsprozessen nicht so selten sein, insbesondere bei netto-Lohnzahlungen), diese dem Finanzamt melden. Das dürfte also bei anderen Straftaten nicht anders sein.

Die Begriffe Fälschung oder Betrug kommen in dem Hauffeartikel nicht vor.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 31.08.2022, 09:14 vor 1269 Tagen @ Manuel H. 1638 Views

Warum hat die Krankenschwester sich eine Impfunfähigkeitsbescheinigung nicht von einem der Ärzte ihres Klinikums ausstellen lassen, wenn sie impfunfähig war? Da wäre wohl keine Kündigung erfolgt.

Grüße

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Afuera!

Tatsächlich

Manuel H. @, Mittwoch, 31.08.2022, 09:51 vor 1268 Tagen @ FOX-NEWS 1658 Views

Es musste der Klägerin klar sein, dass die vorgelegte Bescheinigung zwar bei der Arbeitgeberin den Anschein eines ärztlichen Zeugnisses erwecken würde, aber in Wahrheit nicht auf einer ärztlichen Untersuchung beruhte.

Sorry, zu schnell überflogen.

Meines Erachtens steht nirgends im Gesetz, dass ärztliche Untersuchungen in persona vorgeschrieben sind, im Gegenteil, während des Lockdowns wurden telefonische Befunde angewiesen.

Die Ausformulierung der ärztlichen Bescheinigung läßt klar erkennen, dass aus generellen, also nicht in der Person des Patienten liegenden Gründen, erst ein darauf spezialisierter Facharzt die Impffähigkeit bzw. Impfunfähigkeit bescheinigen solle. Insofern ist eine fernmündliche oder fernschriftliche Untersuchung völlig ausreichend und im Sinne von CO2 Ausstoß und Kostenbewußtsein gegenüber der Versichertengemeinschaft geboten.

Eines verstehe ich noch nicht, wieso muss ein Arzt "am anderen Ende der Republik" diese Bescheinigung ausstellen?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 31.08.2022, 13:43 vor 1268 Tagen @ Manuel H. 1575 Views

Wenn nicht jeder dazu befähigte Arzt, der ja zum Wohle des Patienten handeln muss, diese Bescheinigung ausstellt, dann besteht mMn Zweifel an der Faktenlage.

Grüße

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Afuera!

Ganz im Gegenteil

Manuel H. @, Mittwoch, 31.08.2022, 13:50 vor 1268 Tagen @ FOX-NEWS 1600 Views

Du hast die Fraktion der Ärzte, die jede Pharma-Pille verschreiben, abends an der Glotze hängen und alles glauben.
Sie werden ihren Obrigkeiten niemals opponieren.

Dann hast Du die Fraktion, die Angst hat, die kein SEK Rollkommando morgens in der Wohnung haben möchte.

Die dritte Fraktion ist entweder schon aus den Berufsverbänden rausgeschmissen, vom SEK Rollkommando heimgesucht, von der Entziehung der Kassenzulassung bedroht (folgen ja noch Konten- und Kreditkündigungen der Banken) und damit zahlenmäßig die kleinste.

Die hier vom Arbeitsgericht kriminalisierte Impfunfähigkeitsbescheinigung sollte nur bis zu sechs Monaten Luft verschaffen, sicherlich in der (irrigen?) Hoffnung, dass sich der Corona-Wahnsinn in der Zeit beruhigt (siehe andere europäische Länder). Selbst dafür fanden sich nur wenige mutige Ärzte.

Er hätte ja schreiben können, dass er die Impfung generell für zu gefährlich hält und deshalb das Attest ausstellt. Das war ja wohl seine Einstellung, oder?

Olivia @, Mittwoch, 31.08.2022, 14:47 vor 1268 Tagen @ Manuel H. 1534 Views

Dann würde er jetzt nicht wegen Betrugs vor Gericht stehen, sondern wegen Verschwörungstheorien.

Spaß beiseite: Wenn sich jemand "Ferndiagnosen Atteste" von einem weit entfernt lebenden Arzt ausstellen läßt in einem solch heiklen Thema, dann fehlt ihm/ihr der Verstand. Es ist dann lediglich eine Frage der Zeit, wann so etwas auffliegt.

Der Ansatz ist falsch. Mit dieser Art von "Kleinbetrügereien" bist du einem "Rechtsstaat" gegenüber immer im Nachteil. Als ich zu diesen Zeiten in einem Supermarkt einkaufte, prahlte ein bodybuilding gestählter Kassierer damit, dass er ein ärztliches "Attest" habe...... Das werden vmtl. auch andere gemacht haben, die so herumprahlten. Der Kerl war jung. Der hätte wirklich andere Formen "des Widerstandes" in seinen Möglichkeiten gehabt. So aber.... habe ich den nur mit Verachtung angeschaut.

Wenn man denkt, dass man gegen UNRECHT mithilfe von Kleinbetrügereien vorgehen kann, dann ist man schief gewickelt.

Sorry, das sagen zu müssen.

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For entertainment purposes only.

Nein, das war eben nicht dessen Einstellung

Manuel H. @, Mittwoch, 31.08.2022, 21:47 vor 1268 Tagen @ Olivia 1513 Views

Aus der Bescheinigung geht nur hervor, dass er aus ärztlicher Verantwortung heraus es für notwendig hält, dass der Patient seine Impffähigkeit durch einen auf diese Thematik geschulten Facharzt bestätigen lässt und da dort nur sehr wenige Termine möglich sind, ist eine sechsmonatige Frist fast zu kurz. Ein Ohrenarzt ist auch nicht fit in der Onkologie und wird die Entscheidung einer Chemotherapie auch einem dafür geschulten Facharzt überlassen, wie sollte ein einfacher Allgemeinmediziner solche schwierigen Themen wie unerprobte Impf-Toxine verantwortungsvoll bewältigen können? Mehr ist das doch erst mal nicht und sollte jedem Amtsarzt sofort einsichtig sein und erst recht einem unbedarften Arbeitsrichter, der in medizinischen Sachen von Tuten und Blasen null Ahnung hat.

Wie die Rechtslage in einem solchen Falle aussieht, das kann ich leider nicht beurteilen. Aber.....

Olivia @, Freitag, 02.09.2022, 13:16 vor 1266 Tagen @ Manuel H. 1326 Views

Da wäre ein Anwalt gefragt. "Massenatteste" bis in weit entfernte Gegenden widersprechen aber der Ernsthaftigkeit und Seriosität des Vorgehens. Wäre das regional und auf seinen eigenen Patientenstamm bezogen, dann hätte er vmtl. ein Argument..... es sei denn, dort würden auch "Massenbescheinigungen" ausgestellt. Das wäre schon statistisch gesehen nicht passend.

Generell gesagt kann ich nur jedem empfehlen, die Finger von solchen "Spaßvögeln" zu lassen, denn die ziehen alle mit in den Sumpf hinein. Wenn Attest, dann bei einem regional ansässigen Arzt, den man auch besucht, ggf. noch ein paar Tests machen läßt etc. - Ansonsten ist das Kinderkram... bißchen pubertär.

Sorry. Tut mir leid für alle Parteien. Aber die waren wohl einfach zu "überschlau". Seriosität geht anders. Sie schaden damit allen.

--
For entertainment purposes only.

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