Warum?
Er kannte vmtl. Konz nicht, aber die Prinzipien sind die Gleichen.
Er wurde geächtet, weil seine Erkenntnisse der Wahrheit zu Nahe kamen.
https://www.derstandard.de/story/2000031141512/neue-germanische-medizin-es-gibt-keine-k...
Zitat aus einem anderen Kracher:
Germanische Neue Medizin® nach Dr. Hamer
Stellungnahme
Gegenstand und Historie der „Germanischen Neuen Medizin“ von R. G. Hamer
Nach mit Dr. med. Ryke Geerd Hamer namentlich gekennzeichneten Textbeiträgen
im Internet wurde Herr Hamer 1935 geboren. Er studierte Theologie und Medizin und
erhielt mit 26 Jahren die Approbation als Arzt und den Dr.-Grad, danach folgten
Zeiten als Assistenzarzt an den Universitätskliniken von Tübingen und Heidelberg bis
zur Anerkennung als Facharzt für Innere Medizin 1972. Später war Herr Hamer
zeitweilig in einer Gemeinschaftspraxis mit seiner Frau, Frau Dr. Sigrid Hamer, tätig.
Herr Hamer hatte vier Kinder, der älteste Sohn Dirk wurde am 18. August 1978 durch
eine Schussverletzung schwer verletzt und verstarb 4 Monate später am 07.12.1978
an den Folgen der Verletzung. Wenige Monate später erkrankte der Vater Ryke
Geerd Hamer an Hodenkrebs, weshalb er operiert wurde.
In den folgenden Monaten entwickelte Herr Hamer, inspiriert durch Träume von
seinem Sohn Dirk, eine Theorie über die Entstehung von Krebserkrankungen, die er
als „Eiserne Regel des Krebses“ zusammenfasste und als – abgelehnte -
Habilitationsschrift bei der Medizinischen Fakultät Tübingen einreichte.
Kernbestandteil dieser Theorie ist, dass der Auslöser jeder Krebserkrankung ein
hochdramatisches Schockerlebnis ist, von Herrn Hamer DHS („Dirk-Hamer-
Syndrom“) genannt - wie eben in seinem Falle der Verlust seines Sohnes. Dieses
Schockerlebnis hinterlässt nach Hamers Theorie Spuren im Gehirn, die mittels einer
CT-Untersuchung detektiert werden können. Nach einer konfliktaktiven Phase folgt
nach der Theorie, falls eine Lösung des zugrundeliegenden „biologischen Konfliktes“
gelingt, die Heilungsphase. Gelingt keine Konfliktlösung, bleibt der Patient in einer
„Dauerstressphase mit Verbrauch seiner Lebensenergien“, dann ist der Tod des
Patienten „in der Kachexie“ möglich.
Im Weiteren erfolgte eine Verallgemeinerung dieses Prinzips durch Herrn Hamer auf
andere Erkrankungen zuletzt auf die gesamte Medizin. Er formulierte fünf biologische
Naturgesetze („1. Die Eiserne Regel des Krebses, 2. Das Gesetz der Zweiphasigkeit
aller Erkrankungen, 3. Das ontogenetische System der Tumoren, 4. Das
ontogenetisch bedingte System der Mikroben, 5. Das Gesetz vom Verständnis einer
jeden sogenannten Krankheit“).
Als Schlussfolgerung aus der geschilderten Theorie zur Krebs- bzw. allgemeinen
Krankheitsentstehung aus Konflikten wird die Therapie von Erkrankungen und
insbesondere von Krebserkrankungen in der Lösung des zugrundeliegenden
Konfliktes gesehen. Die Konfliktlösung soll zur Ausheilung der Tumorerkrankung
führen, eine schulmedizinische Behandlung wird nicht nur als unnötig, sondern sogar
als schädlich angesehen. Insbesondere Chemo- und Strahlentherapie sollen nicht
zur Konfliktlösung beitragen und werden deshalb abgelehnt.
Die Lehre der „GNM“ wird intensiv im Internet auf verschiedenen Homepages und
Diskussionsforen verbreitet; außerdem werden Stammtische zur „GNM“ mit
regelmäßigen Treffen organisiert. Auf diesen Homepages finden sich eine Reihe von
Berichten über Patienten.
Bundesweite Bekanntheit erlangte Herr Hamer 1995, als die an einem Wilms-Tumor
erkrankte 6jährige Olivia Pilhar von ihren Eltern der schuldmedizinischen Behandlung
durch Flucht ins Ausland entzogen wurde. Erst nach dem Entzug des Sorgerechts
war eine erfolgreiche schulmedizinische Behandlung möglich.
Eine Reihe von Fällen mit tödlichem Ausgang unter GNM sind in Deutschland und
Frankreich dokumentiert.
Juristische Verfahren in Sachen Hamer
Mit Bescheid vom 08. April 1986 wurde Herrn Hamer durch die Bezirksregierung
Koblenz die vom Land Hessen erteilte Approbation widerrufen. Eine von Herrn
Hamer hiergegen erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz am
03.07.1989 abgewiesen, ebenso wurde die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung
am 21.12.1990 durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz
zurückgewiesen. Dabei wurde ausgeführt, dass der Widerruf der Approbation zu
Recht erfolgte, da eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass der Kläger
aufgrund seiner geistig-seelischen Konstitution nicht mehr in der Lage sei, sein
praktisches ärztlichen Handeln an der Einsicht in die ärztlichen Gegebenheiten
auszurichten. Der Kläger sei durch eine wahnähnliche Gewissheit, seine
wissenschaftlichen Erkenntnisse seinen unantastbar, geprägt.
Auch ein Antrag vom 30.06.1992 des Klägers auf Wiedererteilung der Approbation
wurde durch das Hessische Landesprüfungsamt mit Bescheid vom 12.01.1993
abgelehnt. Es wurde ausgeführt, dass nach dem rechtskräftigen Beschluss des
Oberverwaltungsgerichtes Koblenz vom 21.12.1990 davon auszugehen sei, dass der
Kläger in der Diagnostik und Therapie insbesondere krebskranker Patienten einer
von ihm begründeten Lehre, der sog. Neuen Medizin den absoluten Vorrang
einräume und dabei zugleich Möglichkeiten, die sich mit ihren Methoden nicht
vereinbaren ließen, von der Anwendung ausschließe. Er sei folglich nicht bereit,
Patienten in Kenntnis der ärztlichen Gegebenheiten der nach dem derzeit
anerkannten Wissenstand gebotenen Behandlung zuzuführen. Es bestehe deshalb
die Gefahr, dass der Kläger Krebskranke zu ihrem Nachteil von einer möglicherweise
erfolgsversprechenden Behandlung auf anerkannter Grundlage abhalte.
Auch der am 15.01.1993 eingelegte Widerspruch wurde vom Hessischen
Landesprüfungsamt mit Widerspruchsbescheid vom 13.06.1996 zurückgewiesen.
Exemplarisch wird in diesem Bescheid auf das Verhalten des Klägers im Falle der an
Krebs erkrankten Olivia Pilhar verwiesen. Der Kläger habe diese Patientin
längerfristig nach seinen medizinischen Vorstellungen behandelt und mit allen ihm
zur Verfügung stehenden Mitteln eine erfolgsversprechende ärztliche Behandlung
nach den anerkannten Regeln der Medizin solange verhindert, bis schließlich das
Leben des Kindes in höchstem Masse konkret gefährdet gewesen sei und das Kind
nur durch staatliche Maßnahmen österreichischer und spanischer Behörden und
Gerichte einer lebensrettenden Behandlung der anerkannten medizinischen
Wissenschaft habe zugeführt und gerettet werden können.
Gegen diesen Bescheid erhob Herr Hamer am 16.06.1996 erneut Klage, die nach
vorübergehender Aussetzung wegen erfolgender staatsanwaltschaftlicher
Ermittlungen schließlich aufgrund einer mündlichen Verhandlung vom 22. Oktober
2003 abgewiesen wurde. Die Abweisung der Klage wird damit begründet, dass Herr
Hamer unverändert in der Diagnostik und Therapie krebskranker Menschen der von
ihm begründeten Lehre der sog. „Neuen Medizin“ den absoluten Vorrang einräume
und andere Ansätze und Methoden bei der Behandlung von vorne herein
ausschließt. Damit stehe ernsthaft zu befürchten, dass Patienten einer umfassenden
Behandlung nicht zugeführt würden.
Weiterhin wird zur Begründung der Abweisung der Klage angeführt, dass Herr
Hamer wiederholt gegen Strafvorschriften verstoßen habe, weswegen er
rechtskräftig verurteilt wurde. Trotz Entzugs der ärztlichen Approbation behandelte
Herr Hamer mehrfach Patienten. Deshalb erfolgte im Februar 1993 eine
rechtskräftige Verurteilung des Landgerichts Köln zu einer Freiheitsstrafe von 4
Monaten auf Bewährung. Mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts Köln vom
09.09.1997 wurde der Kläger zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 7
Monaten verurteilt. Die Tatvorwürfe in Sachen Olivia Pilhar konnten hingegen bislang
nicht strafrechtlich geklärt werden, da sich Herr Hamer der Durchführung dieses
Strafverfahrens durch einen Wohnsitzwechsel nach Spanien entzog.
Im Juni 2004 wurde Herr Hamer in Abwesenheit in Chambery, Frankreich wegen
Betrugs und Komplizenschaft bei der illegalen Ausübung medizinischer Tätigkeit zu
drei Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft starben
mehrere Patienten, nachdem sie dem Rat zweier Anhängerinnen Hamers gefolgt
waren. Am 09. September 2004 wurde Herr Hamer in Spanien aufgrund eines
europäischen Haftbefehls verhaftet und in der Folge nach Frankreich ausgeliefert.
Hamer und Antisemitismus:
In den Schriften von Hamer tritt eine eindeutige antisemitische Haltung zutage.
Ursprünglich wurde die Theorie von Herrn Hamer unter dem Begriff „Neue Medizin“
verbreitet. Später wurde eine begriffliche Veränderung in „Germanische Neue
Medizin“ vorgenommen. Zur Begründung verweist Hamer in im Internet zugänglichen
E-Mails auf die stolze Tradition des germanischen Volkes der Dichter und Denker,
der Musiker und Entdecker, aus dem Dr. Hamer stamme. Auch wolle er seinen
Gegnern zuvorkommen, die „stehlen wie die Raben“, so dass am Ende „dieses
wunderbare Göttergeschenk [die GNM] dann vielleicht jüdische Neue Medizin“ hieße.
Weiter führt Hamer aus: „ Es ist doch so: Die jüdische Religion teilt bekanntlich alles
ein in gutartig u. bösartig, so auch in der jüdischen sog. Schulmedizin. Wir Nichtjuden
werden gezwungen, weiterhin die jüdische Schulmedizin zu praktizieren mit Chemo,
Morphium....- die die Juden selbst aber seit 20 Jahren nicht mehr praktizieren.“
(www.AGPF.de/Hamer.htm). An anderer Stelle wird die Behauptung aufgestellt, dass
Juden sich nach der „Germanischen Neuen Medizin“ behandeln ließen und deshalb
Krebs zu 98% überlebten, während 95 % der schulmedizinisch Betreuten daran
stürben.
Zusammenfassende Stellungnahme:
Die Vorstellung, dass psychische Faktoren einen Einfluss auf die Entstehung von
Krebserkrankungen haben, hat eine lange Tradition. Von Galen, dem Leibarzt des
römischen Kaisers Marc Aurel, wurden Krebserkrankungen mit der Melancholie in
Verbindung gebracht. Bisweilen wird bis heute von einer Krebspersönlichkeit
gesprochen, die gekennzeichnet sei durch Depression, vermindertem Ausdruck von
Ärger und Wut sowie Selbstaufopferungstendenzen. Ein Konzept, dass mittlerweile
wissenschaftlich als widerlegt gilt (Schwarz et al 2001).
Neuere epidemiologische bevölkerungsbasierte Studien aus Dänemark zeigen
eindeutig, dass es keine erhöhte Krebshäufigkeit bei Menschen mit Depressionen
gibt und auch schwerwiegende psychische Stressfaktoren wie die ernsthafte
Erkrankung eines Kindes zu keiner Erhöhung der Krebsinzidenz führen (Dalton et al,
British Journal of Cancer 2004, 90, 1364 – 1366 und Dalton et al, American Journal
of Epidemiology 2002, 155:1088 – 1095).
Bei der sog. „Germanischen Neuen Medizin“ von Herrn Hamer handelt es sich um
eine in der Biographie und Träumen von Herrn Hamer begründete Theorie ohne
wissenschaftliche oder empirische Begründung. Nach heutigem Erkenntnisstand ist
die zugrundliegende Grundhypothese widerlegt.
Das Vertrauen auf die Heilungskräfte der Germanischen Neuen Medizin® verhindert,
dass Patienten eine für sie angemessene je nach Tumorsituation kurative oder
palliative Therapie bekommen.
Für Patienten mit einer heilbaren Erkrankung wird damit die Chance auf Heilung
vergeben. Für Patienten in einer palliativen Therapiesituation wird die Option der
Lebensverlängerung und v.a.. die Option auf die modernen Möglichkeiten der
Symptomkontrolle vergeben, da Herr Hamer z.B. Schmerzen als eine notwendige
und normale Phase in der Heilung ansieht.
Deshalb ist die „Germanische Neue Medizin“ mit allem Nachdruck als gefährlich und
unethisch zurückzuweisen.
Auf Nachfrage gerne tiefgründiger.
LG
D-Marker
--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM