Immer mehr und immer "elastischere" §§.

Gernot ⌂ @, Donnerstag, 21.07.2022, 21:13 vor 1308 Tagen @ Lenz-Hannover 1615 Views

Strafrecht beurteilt persönliche Schuld.

Wie ist diese wohl bei Gruppenzwang, -ein- und -unterordnung zu beurteilen
- im Verhältnis zu der des alleinhandelnden Täters?

Letzterer ist einer, der für sich alleine und selbständig den Entschluss zur Vergewaltigung gefasst hat. In der Gruppe war einer ggf. Mitläufer.
Das entschuldigt sein Verhalten nicht, aber Maß und Qualität seiner persönlichen Schuld dürften eher geringer sein als beim Einzeltäter. Dafür, wie für wohl fast alles, reichen die vorhandenen Gesetze völlig aus.

Problematisch ist auch noch die Beurteilung der Beteiligung. Der entsetzt Herumstehende z. B. wird realiter bei vergleichbaren "Gruppenparagraphen" heutzutage schon, m.E. willkürlich, als Mittäter eingestuft. Die bloße Anwesenheit genügt. Juristen sind da oftmals anderer Meinung als Politiker.

Strafrecht schützt eben nicht die "grundlegenden Normen unserer Gesellschaft", wenn damit Sitten und Moral gemeint sein sollten, sondern die Rechtsgüter des Einzelnen und "den Bestand des Staates und seiner Institutionen". Empörung, sei sie ggf. auch noch so berechtigt, zu befriedigen, ist nicht seine Aufgabe.
Sachlichkeit, Lehre, Wissen und Verstehen scheinen mir zunehmend bedeutungslos ggü. dem Zeitgeist und "dem Gebot der Stunde" zu werden. Dass trifft auf manche Strafverschärfungen und neu erfundene Strafbewehrungen der letzten Jahrzehnte zu, und zwar gerade auf diejenigen, die eine wahrscheinliche Mehrheit bejubelt(e), ggf. auch als "längst überfällig".

Möglicherweise haben die Petenten ohne jegliche juristische Kenntnis und auch ohne langes Nachdenken gehandelt.

Es bedarf keiner weiteren Paragraphen. Es wuerde genuegen, das geltende Recht umzusetzen.

Kiwi @, Freitag, 22.07.2022, 02:09 vor 1308 Tagen @ Lenz-Hannover 1358 Views

Man koennte etwa fragen, wer ueber eine gueltige Aufenthaltserlaubnis verfuegt und wie deren Vergabe in den letzten Jahren gehandhabt wurde.

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