Ärzte zu Maskenattest: "Machen wir prinzipiell nicht"

tar ⌂, Gehinnom, Freitag, 01.07.2022, 13:21 (vor 659 Tagen)3320 Views
bearbeitet von tar, Freitag, 01.07.2022, 13:27

Vor 3 Wochen beim Hausarzt zur Nachfrage eines Attestes zur Maskenbefreiung wg. festgestelltem Belastungsasthmas:

"Mache ich prinzipiell nicht, damit gar nicht erst Diskussionen entstehen, dass jemand ein Attest erhalten hat und ein anderer nicht. Wir haben auch nicht die Mittel, das korrekt zu prüfen - das kann nur ein Lungenarzt, der den Luftdruck feststellen kann. Wenden Sie sich dahin."

Anruf bei der Lungenärztin:

"Machen wir prinzipiell nicht. Selbst schwerste COPD-Patienten müssen hier mit einer Maske sitzen. Sie können sich gerne an die Politiker wenden. Falls Sie dennoch bei der Ärztin vorstellig werden wollen, hier ein Termin für Oktober."

Heute beim alternativen Hausarzt:

"Mache ich prinzipiell nicht. Wir haben die Maske im OP auch den ganzen Tag auf und gerade lungenerkrankte Menschen profitieren von einer Maske, da sie diese schützt. Wir können Sie schließlich auch nicht von der Umsatzssteuer befreien und sind auch keine höhere Institution als die Experten (die Lungenärzte) - also wieso sollten wir ein Attest ausstellen können, wenn diese es nicht können? Wir bekommen da rechtliche Probleme."

Frage: "Was ist mit ihrer Pflicht als Arzt, dem Attestwunsch eines Patienten nachzukommen?" - "Da müssen Sie sich an einen Anwalt wenden." - "Muss ich mich an die Ärztekammer wenden?" - "Das ist eine hervorragende Idee."

Was läuft hier schief? Läuft hier überhaupt was schief oder ist die Annahme falsch, dass sich Ärzte einem Attestwunsch nicht einfach entziehen dürfen?

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Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


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