Bundesverfassungsgericht bestätigt einrichtungsbezogene Impfpflicht

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Donnerstag, 19.05.2022, 13:11 (vor 679 Tagen)4000 Views

Wie nicht anders erwartet, hält das Bundesverfassungsgericht die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschand für verfassungsgemäß und beruft sich dabei u.a. auf "fachwissenschaftliche Annahmen" zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes, ignoriert also die seither gewonnen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Gänze.

https://www.tagesschau.de/eilmeldung/einrichtungsbezogene-impfpflicht-bundesverfassungs...

Das die Impfung keinen relevanten Fremdschutz bietet (der Booster bringt z.B. für maximal 90 Tage ein lediglich etwa 30% geringeres Risiko einer Infektion), interessierte die obersten deutschen Richter offenbar nicht, ebenso halten sie das Risiko schwerer Impfnebenwirkungen für überzogen.

Das Grundgesetz ist von seinen Urhebern als Abwehrrecht der Bürger gegenüber dem Staat vorgesehen gewesen, die Grundrechte sollten ihn u.a. vor körperlichen Übergriffen schützen.

Dieser Schutz ist heute wohl obsolet, vielmehr unterstreicht das BVG die angebliche Pflicht des Staates, die Bürger vor Krankheiten zu schützen und stellt diese Pflicht vor das Recht auf körperliche Unversehrtheit; wem das nicht passt, kann ja auswandern.

Aus meiner Sicht ist mit diesem Urteil das Tor für weitere Maßnahmen dieses Kalibers sperrangelweit geöffnet. Bei neuen Virusvarianten dürften damit Lockdowns, Maskenpflicht und auch eine allgemeine Impfpflicht bald Alltag werden. Dazu kommt noch der Pandemievertrag mit der WHO.

Die werden uns das Leben weiter zur Hölle machen. [[trost]]

Helfen könnte aus meiner Sicht nur noch ein wirklich großer Knall, wenn nämlich der depperte Michel aufgrund von Versorgungsengpässen nichts mehr zu fressen und 'nen kalten Arsch hat, vorher rafft der überhaupt nichts.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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