Die Impfstoff Käufer sollten auf Rückzahlung klagen. Nicht wegen der Produktschäden (war ausgeschlossen), sondern weil es nicht funktioniert: kein Schutz Ansteckbarkeit, kein Schutz Ansteckendheit. oT

BerndBorchert, Dienstag, 26.04.2022, 07:13 (vor 1333 Tagen) @ mh-ing1733 Views
bearbeitet von BerndBorchert, Dienstag, 26.04.2022, 07:31

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