Fehler gefunden
1. Die Deutsche ist alleinerziehend. (also 1 Frau plus 1 Kind)
2. Die Ukrainerin hat noch einen Ehemann in der Wohnung. (also 1 Mann, 1 Frau plus 1 Kind)
3. Dieser ist nur im Moment nicht da, weil er für die Nato gerade Russen tötet.
Über die Familienzusammenführung hat ja auch der Ehemann nun das Recht, sich hier anzusiedeln, sobald er aus dem Kriegsdienst für die Nato entlassen wurde.
Das zum Thema "zu groß"
Flüchtlinge und illegal Eingewanderte dürfen ganz offiziell 20% mehr netto Kaltmiete beanspruchen als Bio-Deutsche
Das zum Thema "zu teuer"
Für die "Integration" der "Flüchtlinge" können zumindest die großen übernationalen Wohnungsgesellschaften 1.000 Euro Prämie je Wohnung beanspruchen, wenn sie preiswerte Wohnungen nicht an Bio-Deutsche vermieten. Da könnte sich die Vermieterin ja mal erkundigen, ob das auch für bio-deutsche Klein-Vermieter gilt (wahrscheinlich nicht).
Aussage meiner EX-Vermietern:
Alleinerziehende Mutti aus DE suchte eine Wohnung und das Amt sagte: "Nein zu groß und zu teuer". Flüchtlinge aus UA (Frau mit 1-Kind) dürfen aber diese Wohnung anmieten.
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