Mit der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) wird eine Teil der Arzneimittelgesetze und Verordnungen außer Kraft gesetzt hat.
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Wenn ich dass auf ein Kraftfahrzeug umsetze ...
Ein Kfz benötigt keine Betriebserlaubnis.
Auf Scheinwerfer, Schlusslichter, Blinker und Bremslichter kann verzichtet werden.
Ebenso auf Rückspiegel, Scheibenwischer, Gurte und Airbags.
Eine Bremseinrichtung ist verzichtbar.
Die Fahrzeuge dürfen von Unqualifizierten zusammengebaut werden.
Für den Straßenverkehr benötigen die Fahrzeuge weder eine Zulassung noch eine Versicherung.
Die Fahrzeuglenker brauchen keinen Führerschein.
Bei Unfällen haftet der Staat (nur bei Nachweis, dass das Fahrzeug Schuld war)
Rainer
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