Am 19.03.2022 um 24:00 Uhr sind sämtliche Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ausgelaufen??? Die Regierung hat zwar eine Nachfolgeregelung beschlossen, die aber nicht vom Bundespräsidenten unter..

Vatapitta, Sonntag, 27.03.2022, 16:36 (vor 1414 Tagen)3625 Views

Moin moin,

ich habe folgende Mail bekommen und bitte das Forum das zu verifizieren oder zu falsifizieren:

Von Steinmeier gibt es kein unterschriebenes Dokument beim Bundesanzeiger.
Bitte prüft es selbst auch nochmal.
Wenn dem so ist, dann ist der ganze Schwindel in dieser Sekunde vorbei.


Rechtliche Situation in Bezug auf Corona, Infektionsschutzgesetz und LänderVerordnungen
Stand: 21.03.2022 09:00 Uhr
Gültigkeit: bis auf Widerruf / Änderung


Am Samstag, 19.03.2022 um 24:00 Uhr sind sämtliche Regelungen des und auf Basis des Infektionsschutzgesetzes ausgelaufen.
Durch die Unfähigkeit der Regierung wurde eine Anschluss- bzw. Nachfolgeregelung zwar beschlossen und vom Bundesrat durchgewunken, jedoch ist eine notwendige Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten nicht bekannt und eine ebenfalls notwendige Bekanntgabe im Bundesanzeiger bisher nicht erfolgt.

Damit ist alles, was am Freitag beschlossen wurde, wertloses Papier ohne Rechtskraft und Rechtswirksamkeit.
Das hat zur Folge, dass sämtliche Länderregelungen ("Übergangsregelungen") auf NICHT EXISTIERENDER rechtlicher Grundlage beschlossen wurden und damit ebenfalls nicht nur rechtswidrig, sondern auch NICHT rechtswirksam sind.
Im Klartext - es gibt seit gestern KEINERLEI corona-bedingte Einschränkungen mehr.
KEINE Tests, KEINE Masken(pflicht), KEINE Beschränkungen und KEIN G-irgendwas mehr.
Praktisch heißt das, dass ihr in Bezug auf Corona machen könnt was ihr wollt.

Sollte irgendjemand kommen und euch ein Bußgeld verpassen wollen, lasst ihn oder sie das tun, bleibt freundlich und lächelt den armen Menschen an - denn er weiß nicht was er/sie tut und dass alles, was er/sie macht nur für den Eimer ist.
Danach wird jegliche Strafe, jegliches Bußgeld von den Gerichten gekippt, weil dafür die rechtliche Grundlage fehlt.


Der Bunzelstaat scheint mit der Verwaltung des eigenen Verordnungsgestrüpps in Anbetracht der Großwetterlage überfordert zu sein, wenn das tatsächlich so ist.


Wer weiß es genau?

Gruß Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/


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