Unsere Bundesregierung, Medien sind nach §109h StGB kriminell

mh-ing @, Montag, 07.03.2022, 08:50 vor 1586 Tagen 2607 Views

§ 109h
Anwerben für fremden Wehrdienst

(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Die Tatbestände:
https://www.focus.de/politik/deutschland/ministerien-teilen-mit-bundesbuerger-duerfen-a...
Die Bundesregierung wird deutsche Staatsbürger, die in die Ukraine reisen und dort kämpfen wollen, wohl nicht von diesem Vorhaben abhalten können. Eine juristische Verfolgung sei völkerrechtlich und strafrechtlich nicht vorgesehen – egal, ob Deutsche sich der ukrainischen oder russischen Seite anschließen. Das teilten das Innenministerium sowie das Verteidigungsministerium dem „Tagesspiegel“ auf Anfrage mit. Die Beteiligung an Kriegsverbrechen schließt das jedoch aus.


Die Regierung lässt nicht nur die Werbung zu (keines der Nachrichtenportale bis hin zu den öffentlich rechtlichen Anstalten), sondern erklärt ausdrücklich "Straffreiheit".

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