Ich persönlich behaupte zu (fast) jedem Zeitpunkt, dass ich genesen bin.
Kommt immer die Frage, wo denn ein ärztliches Attest ist.
Gegenfrage:
Was verpflichtet mich, zu einem Arzt zu gehen?
Gibt kein Gesetz, dass mich verpflichtet, nach einer Krankheit zum Arzt zu gehen und mir den Durchlauf einer Erkrankung bestätigen zu lassen.
(Schriftliche Bestätigung durch Sohn, Tochter, Goßeltern usw. sind gleichwertig, da soll Mal jemand das Gegenteil beweisen. Wer nicht rechtssicher ist: Inzwischen bereits verstorbene Personen komplizieren die Sache, beim nächsten Friedhofsbesuch Zettel und Stift mitnehmen...)
Wenn, würde ich sowieso zu einem „Heilpraktiker“ gehen.
(Nebenbei: Arztbesuche bedürfen bei mir eines besonderen Grundes. Das sind insbesondere:
- Unfall
- Bedarf eines Krankenscheines
- z.Zt. "Anticoronamaßnahmen")
Wenn ich mich krank fühle, lege ich mich in‘s Bett.
(Hat mir mein Heilpraktiker geraten, falls erforderlich, Kostenübernahme Krankenkasse nicht garantiert...)
Warum soll ich mir hinterher eine Bescheinigung holen, dass ich krank war?
Wer übernimmt die Kosten?
Ja, gehe mal zum Arzt und lass Dir bescheinigen, dass Du krank warst.
(Ich persönlich würde gleich versuchen, einen Termin beim Amtsarzt zu bekommen, nicht auszudenken, wenn das alle machen würden...feix)
Da fehlen die gesetzlichen Grundlagen, schmunzel.
Die müssen in ihrem eigenen Saft ersticken!
Das ziehen wir am Ordnungswidrigkeitsrecht (alle Bescheide kommentarlos zurückgeben) durch, bis wir eine Vorladung zum Gericht haben. Also bis zu Strafrecht. Dauert Jahre.
Bei Ladung durch Richter:
„Kann ich mich nicht erinnern. Weiß nur, ich hatte damals Corona.“
Dann muss der Richter beweisen, dass nix mit Corona war (Friedhofspersonen: Kann ich doch nix für, dass das so lange bei Euch dauert). Und das kann er net.
Nerven dazu sind allerdings Bedingung.
LG
D-Marker