Impfpflicht und das Leistungsverweigerungsrecht

Manuel H. @, Freitag, 04.03.2022, 19:28 vor 1434 Tagen 4238 Views

Da die Obrigkeit ungeachtet aller rechtsstaatlichen Grundsätze mit unangemessen hohen Bussgeldern (1.500 Zwangsgeld je Verstoß für Niedriglohn-Arbeiter, Tätigkeitsverbot) hantieren, ergibt sich für den Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht, da ihm nicht zuzumuten ist, sich solchen existenzgefährdenden Risiken auszusetzen.

Ein Leistungsverweigerungsrecht sichert im übrigen die Weiterzahlung des Gehalts (zu Lasten des Arbeitgebers, was der wahrscheinlich nicht lustig finden wird).

Mit Musterschreiben
https://www.youtube.com/watch?v=FZHf9gkEa8A

Jeder wie er kann

D-Marker @, Rostock (MV), Freitag, 04.03.2022, 23:02 vor 1433 Tagen @ Manuel H. 2371 Views

bearbeitet von D-Marker, Freitag, 04.03.2022, 23:09

Ich persönlich behaupte zu (fast) jedem Zeitpunkt, dass ich genesen bin.
Kommt immer die Frage, wo denn ein ärztliches Attest ist.

Gegenfrage:
Was verpflichtet mich, zu einem Arzt zu gehen?
Gibt kein Gesetz, dass mich verpflichtet, nach einer Krankheit zum Arzt zu gehen und mir den Durchlauf einer Erkrankung bestätigen zu lassen.
(Schriftliche Bestätigung durch Sohn, Tochter, Goßeltern usw. sind gleichwertig, da soll Mal jemand das Gegenteil beweisen. Wer nicht rechtssicher ist: Inzwischen bereits verstorbene Personen komplizieren die Sache, beim nächsten Friedhofsbesuch Zettel und Stift mitnehmen...)

Wenn, würde ich sowieso zu einem „Heilpraktiker“ gehen.

(Nebenbei: Arztbesuche bedürfen bei mir eines besonderen Grundes. Das sind insbesondere:
- Unfall
- Bedarf eines Krankenscheines
- z.Zt. "Anticoronamaßnahmen")

Wenn ich mich krank fühle, lege ich mich in‘s Bett.

(Hat mir mein Heilpraktiker geraten, falls erforderlich, Kostenübernahme Krankenkasse nicht garantiert...)
Warum soll ich mir hinterher eine Bescheinigung holen, dass ich krank war?
Wer übernimmt die Kosten?
Ja, gehe mal zum Arzt und lass Dir bescheinigen, dass Du krank warst.

(Ich persönlich würde gleich versuchen, einen Termin beim Amtsarzt zu bekommen, nicht auszudenken, wenn das alle machen würden...feix)

Da fehlen die gesetzlichen Grundlagen, schmunzel.

Die müssen in ihrem eigenen Saft ersticken!

Das ziehen wir am Ordnungswidrigkeitsrecht (alle Bescheide kommentarlos zurückgeben) durch, bis wir eine Vorladung zum Gericht haben. Also bis zu Strafrecht. Dauert Jahre.
Bei Ladung durch Richter:

„Kann ich mich nicht erinnern. Weiß nur, ich hatte damals Corona.“

Dann muss der Richter beweisen, dass nix mit Corona war (Friedhofspersonen: Kann ich doch nix für, dass das so lange bei Euch dauert). Und das kann er net.

Nerven dazu sind allerdings Bedingung.

LG
D-Marker

Zwangsgeld und Bußgeld

Lydia, Montag, 07.03.2022, 14:46 vor 1431 Tagen @ Manuel H. 856 Views

bearbeitet von Lydia, Montag, 07.03.2022, 15:09

Habe hier eine Grafik von meinem AG vorliegen, welche das Verfahren beim Gesundheitsamt aufzeigt.

Unterschiede Zwangsgeld und Bußgeld!

Demnach kommt es bei nicht ausreichend vorgelegtem Attest/fehlendem Attest zu einem Zwangsgeld.

Das Bußgeld beläuft sich auf ca. 2500€

Das sind zwei verschiedene Maßnahmen, die je nachdem zusammen oder einzeln gemacht werden.

Hier auf meiner Grafik steht das Zwangsgeld sehr häufig als Konsequenz unrichtiger, nicht ausreichender Impfunfähigkeitsatteste.

Ob und wie es einen trifft, liegt komplett im Dunkeln - man bekommt es erst mit, wenn das GA sich meldet.

Das ist eine so katastrophale Anordnung, dass mir schlecht wird.

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