Impfpflicht und das Leistungsverweigerungsrecht

Manuel H., Freitag, 04.03.2022, 19:28 (vor 1434 Tagen)4239 Views

Da die Obrigkeit ungeachtet aller rechtsstaatlichen Grundsätze mit unangemessen hohen Bussgeldern (1.500 Zwangsgeld je Verstoß für Niedriglohn-Arbeiter, Tätigkeitsverbot) hantieren, ergibt sich für den Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht, da ihm nicht zuzumuten ist, sich solchen existenzgefährdenden Risiken auszusetzen.

Ein Leistungsverweigerungsrecht sichert im übrigen die Weiterzahlung des Gehalts (zu Lasten des Arbeitgebers, was der wahrscheinlich nicht lustig finden wird).

Mit Musterschreiben
https://www.youtube.com/watch?v=FZHf9gkEa8A


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