Im Gegensatz zur Vergütung der Krankenhaus-Behandlung ist die ambulante Bezahlung nicht von der Diagnose abhängig.
Lediglich die 20 Euronen Zuschlag pro Quartal für einen Chroniker müssen durch passende ICD abgesichert werden.
Einen Abrechnungsbetrug per ICD kann man im ambulanten Bereich somit nicht begehen. Im Gegenteil: diese Diagnosen (ICD U12.9 etc.) dürften eher die Spitze des Eisbergs sein, da sie nur von den Ärzten eingetragen werden, die Komplikationen der Impfung auch als solche wahrnehmen - und das ist eine Minderheit.
--
Beste Grüße
GRIBA