Renovierungen können nicht per Mieterhöhung auf die Mieter umgelegt werden
Renovierungen können nicht auf die Mieter umgelegt werden, wohl aber "Wohnwertverbesserungen".
Die anfängliche "Wohnwertverbesserung" durch Erstinstallation einer wackeligen Wechselsprechanlage, einer brennbaren Dämmanlage, oder schimmelfördernder Fenster wird nicht nur durch Zuschüsse, sondern auch durch saftige Mieterhöhungen belohnt. Die Reparaturen hingegen gehören zu den Instandhaltungskosten und können teilweise oder ganz dem Mieter über die Nebenkosten aufgedrückt werden, führen aber nicht zu weiteren Mieterhöhungen.