kann passieren
Möglichkeit 1
Die schicken den Anhörungsbogen an die bei der Anzeigenaufnahme angegebenen Adresse ohne zu prüfen.
Geht der Brief als unzustellbar zurück, schaut das Amt nach, wo die Person aktuell gemeldet ist und schickt erneut das Schreiben (Fristen dann ab zweitem Schreiben)
Möglichkeit 2
Der Brief geht nicht zurück. Fristen laufen. Beschuldigter muß dann nachweisen, dass er das Schreiben nicht erhalten hat. Dann neue Fristen oder Verjährung.
Möglichkeit 3
Das Amt prüft, ob Adresse mit Melderegister übereinstimmt und stellt das erste Schreiben richtig an Meldeadresse zu.