So, mal sehen, was den Verfassungsrichtern als Urteil zum Pflegeimpfzwang morgen von der Regierung vorgeschrieben wurde ... mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Donnerstag, 10.02.2022, 17:33 (vor 1457 Tagen)4772 Views

... aus dem EntenVau-Ticker:
"+++ 16:12 Verfassungsgericht urteilt über Eilantrag gegen partielle Impfpflicht +++
Das Bundesverfassungsgericht will am Freitag über einen Eilantrag gegen das Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entscheiden. Mehrere Personen hatte das Gericht angerufen, um die gesetzliche vorgeschriebene und ab Mitte März geltende Impfpflicht etwa für Personal in Pflegeheimen oder medizinischen Einrichtungen zu verhindern."

Im Grunde ist die Sache klar, "Impfung" kann keine Ansteckung verhindern, somit ist sie als Mittel nicht wirksam. Bin gespannt, wie die sich verbiegen und lavieren müssen, den Müll trotzdem abzunicken.

Wäre schwer überrascht, wenn die Nein sagen würden, dann hätte sich auch die allgemeine Zwangsimpfung sofort erledigt. Wäre aber eine solide Lösung, damit die Politaffen aus der Zwickmühle rauskämen. Dann könnte Klabauterbach zurücktreten, wegen Veruntreuung von Milliarden für den Kauf von 560 Mio. "Impf"dosen.

MfG
igelei


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