Richtig - und die Meldepflicht an das Gesundheitsamt bleibt ja bestehen

Manuel H., Dienstag, 08.02.2022, 11:11 (vor 955 Tagen) @ Mausebär1665 Views

Die Meldepflicht über den Impfstatus bleibt ja bestehen. Das Gesundheitsamt hat nun mehr Zeit, die Zwangsmaßnahmen gründlicher vorzubereiten.

Offiziell hat das Gesundheitsamt vor einem Betretungsverbot eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Die alleine dürfte bei Ausnutzung aller Fristen etwa drei Monate benötigen.

Mit der Aussetzung punktet er bei Impf-Skeptikern, vermindert deren Motivation auf die Straße zu gehen, der eine oder andere wird vielleicht sogar von restriktiveren Bundesländern weg dort hinziehen.

Die erwartete Kündigungswelle wird zeitlich entzerrt. Damit gibt es weniger Probleme bei der Gesundheitsversorgung.


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