„Schutzpflicht“ des Obrigkeitsstaates mutiert in Schutzhaft des Totalitarismus
Ganz selbstverständlich leiten die Gerichte aus dem Grundrecht des Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit eine Schutzpflicht des noch als Obrigkeit geltenden Staates vor einer Infektionskrankheit ab. Doch das ist ein fundamentaler Gedankenbruch, der gegen den Geist des Grundgesetzes als den einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Denn diese scheinbare Fürsorge hat die Aufhebung oder Einschränkung aller anderen Freiheits-Grundrechte zur Folge und entpuppt sich in ihrer Konsequenz als verführerischer Weg des „Humanismus“ in die Hölle des Totalitarismus.
Eine grundsätzliche Widerlegung des Fürsorgeanspruches des modernen Staates, der noch immer als omnipotenter Obrigkeitsstaat fungiert und dem die Grundrechte nur angeklebt sind, der aber noch nicht nach den freiheitlichen Grundrechtet gestaltet ist.
Nur wenn diese Anmaßung einer staatlichen Schutzpflicht gegen eine Infektionskrankheit aus dem Weg geräumt wird, sind künftige Totalitarismen dieser Art ausgeschlossen. Siehe:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2022/01/28/schutzpflicht-des-obrigkeitsstaates-mu...