Was ist auf öffentlichen Versammlungen erlaubt (Nutzung von Äußerungen Dritter)?

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Sonntag, 23.01.2022, 10:36 (vor 796 Tagen)2086 Views

Ich habe eine Frage zu einem rechtlichen Problem auf öffentlichen Veranstaltungen:

Um mir bei den Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen Gehör zu verschaffen, habe ich mir ein Megaphon angeschafft, mit dem ich meine Meinung lautstark zum Ausdruck bringen kann.

Bislang bin ich es immer selbst, der dabei zu hören ist. Jetzt habe ich aber so einen kurzen Ausschnitt aus einer öffentlichen Rede Angela Merkels gefunden (ist eigentlich ein MP4-Video, wo sie vor Soldaten spricht), den ich den Versammlungsteilnehmern gerne vorspielen möchte. Es sind etwa 45 Sekunden, in denen Merkel von unserer Verfassung und die "Pflicht zum Ungehorsam" (!!!) spricht, dabei auch explizit den Artikel 20 des GG erwähnt. Ich hätte übrigens nicht geglaubt, dass ich dieser Frau jemals beipflichten würde (nur mal so am Rande).

Wie sieht das nun rechtlich aus? Ist es dem deutschen Untertan gestattet, Worte seiner ehemaligen Kanzlerin, die diese öffentlich zum Besten gab, für seine eigenen Zwecke zu nutzen, oder bekomme ich da sofort die nächste Anzeige?

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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