Das Eigentumsrecht im europäischen Recht

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Sonntag, 23.01.2022, 10:35 (vor 796 Tagen) @ Olivia3033 Views

Aktuell liegt mir dazu nichts vor. Es gibt eine Ausfertigung dazu seitens der EU, die den Umgang damit beschreibt und der Grundtenor lautet:

  • Nationale Angelegenheit
  • Jede Enteignung muss an eine Entschädigung gekoppelt sein
  • Abschlußverbote von Verträgen (Berufsfreiheit, Unternehmertum) sind im Rahmen der Freiheiten der Person zu prüfen


Daraus lässt sich seit der Bundenotbremse in meiner Wahrnehmung nichts mehr ableiten, was dem Enteigneten klar definierte Rechte zuspricht. Der Jurist spricht von einem unbestimmtem Rechtsbegriff.

Wie hoch ist die Entschädigung?
Monetär oder Sache?

Wir haben gesehen und erlebt, wie mit einem Handstreich Grundrechte verschwinden und Gerichte dies als unproblematisch einschätzen. Meiner Meinung nach ist das Trommeln wegen Lastenausgleich die Vorbereitung darauf. Das Muster ist immer das Gleiche:

  • Setze eine Duftmarke und trage Sorge dafür, dass diese bei Veröffentlichung richtig übel stinkt.
  • Dann lass das Volk sich daran abarbeiten und befeuere die Hysterie.
  • Baue einen Gegenpol auf, der den Plan als Unmöglich in der Umsetzung aufzeigt.
  • Lass eine Weile Zeit verstreichen und das Thema aus dem Bewusstsein verschwinden.
  • Zu guter Letzt, hol das Thema raus und verkaufe 50% der Härte und setze es um.

Der Effekt: Gottlob ist es so schlimm nicht gekommen.

Daher wage ich folgende Prognose:
Die Sau wird noch eine Weile durchs Dorf getrieben, dann ist erstmal Ruhe. Irgendwann kommt es wieder auf den Tisch und wird in einer etwas milderen Form "verkauft", sodass der überwiegende Teil der Bürger grundsätzlich die Notwendigkeit sieht und unterstützt. Sagen wir mal 25/100 des Eigentumswertes sind Lastenausgleichsfähig. Beifall, Jubel und Akzeptanz...

Warum wohl lief innerhalb der EU eine Ausschreibung zur Machbarkeit und Umsetzung eines VERMÖGENSREGISTERS, Stichtag: 01.10.2021?
Hier entlang:
Studie zur Umsetzung eines EU weiten Vermögensregisters

Daraus:
"Es soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden. Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold aufzunehmen in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen."

Wir sind drei Monate weiter... Was darüber gehört?
Lastenausgleich wird kommen und mal sehen, aus welchem Grund. Auch wegen Impfschäden? Halte ich nicht für abwegig.

Ich möchte der Bürokratieabbauer aller Deutschen sein, auch der Ungeimpften!

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung