Nennt sich "Zersetzung". Alte SED und Stasi Taktik. (mT)

DT, Samstag, 15.01.2022, 15:00 (vor 831 Tagen) @ BerndBorchert690 Views

Geisel ist ein alter SED Mann:

https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Geisel

Corona-Demonstrationen

2020 verbot die Geisel unterstellte Polizei als Berliner Versammlungsbehörde einige der im Rahmen der Proteste gegen Coronaschutzmaßnahmen 2020 für das Wochenende vom 28. bis 30. August in Berlin angemeldeten Demonstrationen, unter anderem die Großdemonstration der Initiative „Querdenken 711“, weil mit Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung zu rechnen gewesen sei. Er ließ zusätzlich zur Verbotsbegründung eine persönliche Anmerkung[11] verlauten, er sei „nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, der Reichsbürgerbewegung und Rechtsextremisten missbraucht wird.“[12] Damit bezog er sich auf die Demonstrationen am 1. August 2020 mit nach neueren Polizeiangaben 30.000 Teilnehmern,[13] deren Teilnehmer sich „bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen hinweggesetzt“ hätten.[12] Seine Entscheidung die Demonstration am 29. August 2020 betreffend wurde vorrangig von Politikern der AfD und der FDP kritisiert. Jörg Meuthen (AfD) schrieb auf Facebook von einer Unterbindung „[p]olitisch missliebige[r] Demonstrationen“ und von „DDR-Methoden“.[14] Für Christian Lindner (FDP) erweckte das Demoverbot den Eindruck, „unbequeme Meinungen würden unterdrückt“.[15] Der Publizist Henryk M. Broder kommentierte, es sei „nicht Aufgabe des Senators zu erklären, wer demonstrieren darf und wer nicht.“[16] Das Verbot wurde am Freitag, einen Tag vor der Demo, durch das Verwaltungsgericht Berlin gekippt,[17] weil keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit gegeben sei. Allerdings definierte das Gericht im Rahmen seiner Eilentscheidung eine Reihe von Auflagen zur Einhaltung eines Mindestabstandes. Auch das anschließend angerufene Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass das von Geisels Behörde angeordnete Demonstrationsverbot keinen Bestand hat.[18]


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