Eine Rechtsfrage (Erb- und Steuerrecht), die uns alle betreffen kann. (mal was anderes als nur Corona)
Ausgangslage:
Schwester und Bruder erben ein Haus und stehen je zur Hälfte im Grundbuch und bilden eine Erbengemeinschaft. Das Haus ist vermietet und es werden laufende Einnahmen generiert (Beamtendeutsch = laufende Früchte).
Sie sind sich einig und wollen, dass nur einer die Miete bekommt (weil dieser im Haus wohnt und der andere Geschwisterteil weit weg wohnt und sich um nichts kümmern kann) und diese auch allein versteuert.
Das Finanzamt schaut auf das Grundbuch und berechnet die Steuer jeweils zur Hälfte dem Bruder und der Schwester an.
Was für Möglichkeiten haben sie das zu ändern, so dass nur der Bruder oder die Schwester den ganzen Betrag in der Steuererklärung angeben muss?
1. Können Erbengemeinschaften das frei entscheiden und gibt es ein entsprechendes Gesetz dafür?
2. Ist es möglich eine GbR zu gründen und das Haus als GbR zu vermieten und dann den Gewinn nur einer Person zuzuordnen?
Es gibt Urteile,welche bestätigen, dass eine abweichende (Beamtendeutsch: Disquotale und inkongruente) Gewinnausschüttung möglich ist, selbst wenn nur eine Person alles bekommt.
Allerdings ist die Gesetzeslage bei Familiengrundgesellschaften schwammig formuliert.
Einige Kommentare des Urteils gehen davon aus, dass dies auch für Familiengesellschaften gilt, andere nicht.
Sie beziehen sich alle auf das Urteil vom Az: 9 K 1560/14, wogegen die Finanzverwaltung klagen wollte. Die Klage aber wieder zurückgezogen hat.
Falls jemand darüber Bescheid weiß bin ich für jede Hilfe dankbar.
Formuliert es aber bitte neutral.
Gruß
ebbes
--
Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.
- Man muss auch davon ausgehen, dass die beratenden Finanzbeamten ggf. nicht alle "Tücken" ihrer Entscheidungen kennen. Schließlich sind sie keine Finanzberater.