Man muß einer körperlichen Durchsuchung nicht zustimmen, sollte sich aber, wenn sie doch durchgeführt wird, nicht wehren.
Als Durchsuchter hat man das Recht, sich das Geschlecht des Beamten auszusuchen, wobei der Gesetzestext dabei immer gleichgeschlechtlich unterstellt. Möglicherweise sehen das manche Männer aber anders. 
Wegen des Genderquatsches wurde jetzt folgender Passus hinzugefügt:
Zitat
Eine Durchsuchung muss, wenn möglich, von einer Person des gleichen Geschlechts durchgeführt werden; bei inter- und transidenten Personen ist individuellen Wünschen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.
https://gruen-weisse-hilfe.de/koerperliche-durchsuchung/
Also, Spaziergänger, outet Euch! Die haben garantiert keinen vor Ort oder auf der Wache.
Inzwischen haben alle ehemals wissenschaftlichen Universitäten entsprechende personell üppig ausgebaute Lehrstühle, die die verschiedensten Geschlechter erfinden, um daran als unkündbarer Beamter_X*Innen bis zur Pension "forschen" zu können.
Man hat also eine große Auswahl.