Noch mal Thema Anspruch auf Krankengeld: Versicherte haben Anspruch ab Tag der Krankschreibung ... mkT
... wird aber auf Grund der Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen erst ab 7. Woche gezahlt (ca. 70% netto). Zahlt der Arbeitgeber also nicht, kann man es beantragen, wenn man krankgeschrieben ist. Siehe SGB5 (SozialGesetzBuch ab Paragraph 44ff). Ins nichts fällt also niemand, wenn die Arbeitgeberschergen die Leute erpressen wollen, die ihren Impfstatus nicht bekanntgeben.
MfG
igelei
