Noch mal Thema Anspruch auf Krankengeld: Versicherte haben Anspruch ab Tag der Krankschreibung ... mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Mittwoch, 29.12.2021, 20:47 vor 1492 Tagen 1999 Views

... wird aber auf Grund der Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen erst ab 7. Woche gezahlt (ca. 70% netto). Zahlt der Arbeitgeber also nicht, kann man es beantragen, wenn man krankgeschrieben ist. Siehe SGB5 (SozialGesetzBuch ab Paragraph 44ff). Ins nichts fällt also niemand, wenn die Arbeitgeberschergen die Leute erpressen wollen, die ihren Impfstatus nicht bekanntgeben.

MfG
igelei

Gegen säumige Arbeitgeber klagen ist sehr einfach und kostengünstig

Knappe @, Mittwoch, 29.12.2021, 21:26 vor 1492 Tagen @ igelei 1788 Views

bearbeitet von Knappe, Mittwoch, 29.12.2021, 21:36

... musste ich vor einem Jahr auch mal.
"Wegen Corona" hat mir das Arbeitsgericht LU auch eine telefonische Aufgabe der Klage angeboten.
Ich habe lieber selber schriftlich geklagt... eine Seite mit ein paar Anlagen.

Kostet fast nix, denn vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine eigenen Kosten, egal wie der Prozess ausgeht.

Mein letzter AG musste "ohne Termin" schnell klein beigeben und 5000 Euro zahlen.
Die Geschäftsführer sollten 500km zum aussichtslosen Termin anreisen:-)
Ich wurde angebettelt, die Klage fallen zu lassen.

Ich bekam danach einen Kostenbescheid über 2 Einschreiben, waren rund 12 Euro.
Knappe

Der Fall hört sich interessant an, wäre interessant mehr zu wissen.

aliter @, Mittwoch, 29.12.2021, 21:40 vor 1492 Tagen @ Knappe 1568 Views

aber so simpel ist das normalerweise nicht. Die Krankschreibung ist kein "Wunschakt", es gibt Arbeitsunfähigkeitsverordnung, die genau regelt, wann man krankschreiben darf. Die AU kann jederzeit auf Wunsch des AG vom MDK geprüft werden. Wenn man als Arzt in den Verdacht gerät Gefälligkeits AUs auszustellen hat man einen schweren Stand und kann schnell in ein Ermittlungsverfahren laufen. Was anderes ist es, wenn der AG eine Impfung oder Auskunft dazu fordert und ggf. die Beschäftigung suspendiert, das ist wohl nicht ganz simples Arbeitsrecht aber nicht normale AU.

Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, muss man zum Arbeitsgericht

Knappe @, Mittwoch, 29.12.2021, 21:50 vor 1492 Tagen @ aliter 1651 Views

bearbeitet von Knappe, Mittwoch, 29.12.2021, 21:55

egal um welchen Zahlungsgrund es geht. Die Ärzte sind nicht das Problem des Arbeitnehmers.
Bei mir ging es um die überfällige Betriebsrente. Genau zum 65. Geburtstag oder nicht?

Aber auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist das Arbeitsgericht zuständig.
Knappe

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