Neues zur Impfpflicht

Manuel H. @, Dienstag, 28.12.2021, 21:53 vor 1455 Tagen 5687 Views

bearbeitet von Manuel H., Dienstag, 28.12.2021, 22:24

Gerade bei Telegram entdeckt. Arbeitgeber haben sich etwas ausgedacht.

Wer vor oder während der Impfpflicht erkrankt und ärztlich krankgeschrieben wird, erhält während der Impfpflicht trotzdem keine Lohnfortzahlung.

Argument:
Die ärztlich attestierte Krankheit sei ja nicht die alleinige Ursache dafür, dass der Arbeitnehmer seine geschuldete Leistung nicht mehr erbringt, sondern seine Weigerung, den 2G Status nachzuweisen.

Einerseits wird ein Hausverbot ausgesprochen, andererseits die Sozialversicherung weitergezahlt. Das zeigt meines Erachtens, dass die sich hier auf glattes juristisches Neuland bewegen, denn von einer solchen Aufsplittung der Lohnleistung des Arbeitgebers, er zahlt freiwillig alle Sozialversicherungsbeiträge sowohl die des Arbeitnehmers als auch die des Arbeitgebers plus alle Steuern aber nicht den netto Lohn, habe ich noch nie gehört.

Ich spekuliere, dass das Prozedere nur der Einschüchterung dient, also m.E. den klassischen Straftatbestand der Nötigung erfüllt. Die Krankenhausleitung hat ihre illegale strafrechtlich sanktionierbare Vorgehensweise offensichtlich nicht mit der Sozialversicherung und dem Finanzamt abgesprochen, die natürlich auf Zahlung der Beiträge bestehen wird, im Falle der Nichtzahlung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Anteile der Sozialversicherung würde eine Nichtzahlung sogar zu der Nötigung noch die Unterschlagung hinzugesellen, denn dieser vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer geschuldete Betrag verwaltet das Krankenhaus nur treuhänderisch für den Angestellten.

Wenn es also für das Krankenhaus unstrittig ist, dass sie die Sozialversicherung und die Steuern schuldet, sie sie also deswegen freiwillig zahlt, dann kann sie nicht willkürlich Teile davon herausnehmen. Sie könnte sich dann willkürlich auch die Kirchensteuer heraussuchen oder die Rentenversicherung, das sind alles Teile des geschuldeten Lohns, der ja, nach Meinung des Krankenhauses nicht mehr zu bezahlen wäre, da die Arbeit nicht mehr geleistet werden kann (Hausverbot wurde ausgesprochen)

Das gewinnen die Mitarbeiter doch im Handumdrehen.

Staatlich erzwungene Impfpflicht in Österreich ab dem 1. März 2022 hin oder her, die Funktionäre eines Krankenhauses in Heidelberg gehen vorbildlich voran und erzwingen die Impfpflicht (2G) ab dem 1. Januar 2022.

Hier ein Link zum Originalschreiben:

https://t.me/Gesundheitswesen_in_der_Krise/1208

Medizinisch zu entscheidende Frage nach Impfung oder nicht impffähig kann man nicht politisch-wirtschaftlich vorgeben!

Socke ⌂ @, Dienstag, 28.12.2021, 22:18 vor 1455 Tagen @ Manuel H. 3793 Views

.. die Funktionäre eines Krankenhauses in Heidelberg gehen vorbildlich voran und erzwingen die Impfpflicht (2G) ab dem 1. Januar 2022.

Mögen möglichst viele der dort Beschäftigten diesem Haus den Rücken kehren und sich woanders eine Stelle suchen.
Dann merkt die Krankenhausleitung nämlich mal, dass es so nicht geht.
Rest siehe Betreff.

--
Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208

Hat das merkelsche Ungeheuer in alle den Jahren nicht zur Genüge gezeigt, was "man" alles kann? (owT)

neptun, Dienstag, 28.12.2021, 23:49 vor 1455 Tagen @ Socke 2757 Views

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Immer daran denken: Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung hat Mörderparteien gewählt!

"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf
kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

In dem betreffenden KH sind alle, bis auf die eine Person, inzwischen geimpft (gemäss dem Telegram link) kwT

Joe68 @, Mittwoch, 29.12.2021, 11:58 vor 1454 Tagen @ Socke 2243 Views

kWt

Die Impflicht könnte sich zum "Staats-Begräbnis" ausweiten.

nereus @, Mittwoch, 29.12.2021, 10:11 vor 1454 Tagen @ Manuel H. 4111 Views

Leute, haltet durch!
Vor allem die sind gemeint, welche ab März gezwungen werden sollen.
Es rollen dunkle Wolken auf die Regierigen zu.

Die Unsicherheiten sind groß, doch es könnte in Deutschland, vorsichtig geschätzt, bereits 1.500 bis 30.000 Impftote geben.

Die Zeit arbeitet im Moment gegen die Impf-Propagandisten. Möglicherweise entfaltet sich einer der größten Medizinskandale überhaupt.

Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte hat vor kurzem ausgesprochen, was längst überfällig war:
durch eine Impfpflicht würde der Staat – bzw. die diese Impfpflicht beschließenden Politiker sowie die die Impfpflicht ausführenden Personen – vorsätzlich unschuldige Menschen töten.

Quelle: https://www.achgut.com/artikel/wann_entgleist_der_impfzug

Da ist richtig Sprengstoff im Thema und ich ahne, das man das in Berlin schon weiß.
Daher die Verbal-Ausfälle der „Wissenden“.

Eine wissenschaftliche Übersichtsarbeit ist zu dem Schluss gekommen, dass es im Schnitt 20-mal mehr Nebenwirkungen gibt, als in solchen Datenbanken erfasst werden (Hazell & Shakir, Drug Safety 2006; 29 (5): 385–396).
Zu einem ähnlichen Untererfassungsfaktor für Deutschland kommt man bei einem Vergleich der deutschen mit den niederländischen Nebenwirkungsdaten. Man kann also zunächst einmal die 78 Todesfälle, die selbst vom PEI als möglicherweise oder wahrscheinlich durch die Impfung verursacht zugegeben werden, mit dem Faktor 20 multiplizieren und kommt damit auf eine Zahl von ca. 1.600 Impftoten – und gleichzeitig auf die erschütternde Zahl von 600.000 schwerwiegenden Nebenwirkungen.

Ja, das ist nur eine Hochrechnung, aber eine, die es in sich hat.

Die nächste Möglichkeit besteht darin, von einer kausalen Todesursache durch die Impfung bei 30 bis 40 Prozent der Impftodes-Verdachtsfälle auszugehen, wie sie der Chefpathologe der Universität Heidelberg durch Obduktionen ermittelt hat. Nimmt man die 1.919 gemeldeten Fälle als Grundlage und zieht man wiederum die Dunkelziffer im Faktor 20 in Betracht, so kommt man mit dem Mittelwert von 35 Prozent durch die Impfung kausal Verstorbenen auf eine Anzahl von ca. 14.000 Impftoten.

Und schließlich kann man den gleichen Ansatz wählen wie bei der Zählung der Coronatoten – nämlich alle im Zusammenhang mit der Impfung aufgetretenen Todesfälle als Impftote zu zählen. Berechnet man auch hier die Untererfassung mit ein, so kommt man auf ca. 38.000 „im Zusammenhang mit den Impfungen Verstorbene“. Zugegeben, das ist nun nicht besonders wissenschaftlich, folgt aber der gleichen Logik wie die Erfassung der Coronatoten, wodurch die Zahlen zumindest halbwegs vergleichbar werden.

Es stehen also – mit 110.000 „Coronatoten“ nach zwei Jahren „Pandemie“ – 55.000 „Coronatote“ pro Jahr 38.000 „Impftoten“ nach einem Jahr Impfkampagne gegenüber.
Dass die derzeit höheren Gesamttodeszahlen gerade in den jüngeren Alterskohorten darauf hindeuten, dass das durchschnittliche Sterbealter der Impftoten niedriger liegen dürfte als bei den Coronatoten, relativiert diese „Erfolgsbilanz“ noch weiter.

Jeder weiß, daß diese Corona-Sterbezahl gefakt ist und eher bei 20 bis 25.000 je Grippe-Saison liegen dürfte. In diesem Fall würden durch die Impfung mehr Menschen getötet als durch das Corona-Virus.

2022 wird ein sehr spannendes Jahr werden.
Einen Blackout gibt es vermutlich .. und zwar im Berliner Regierungsviertel.
Hat sich vielleicht deshalb die "böse Angela" nicht noch einmal aufstellen lassen? [[hae]]

mfG
nereus

Dafür gibt's den "Ethikrat"

Otto Lidenbrock, Mittwoch, 29.12.2021, 11:00 vor 1454 Tagen @ nereus 2963 Views

Die Philosophie der Impffanatiker liegt ja im Utilitarismus begründet, wonach es eben sinnvoll sei, eine bestimmte Anzahl von Menschen - in diesem Fall durch die Impfschäden - zu opfern, um eine deutlich größere Anzahl von Menschen zu retten. Der Mensch wird hier nicht als selbstbestimmtes Individuum, ausgestattet mit Würde, betrachtet, sondern als bloße Spielfigur einer übergeordneten, vermeintlich "objektiven" Macht, die den Menschen zum bloßen Objekt degradiert.

Natürlich wissen die Bundesregierung und ihre juristischen Berater um dieses Dilemma, schließlich kennen sie das "Flugzeugabschussurteil" des Bundesverfassungsgerichts. Deswegen wird jetzt ja auch der sogenannte "Ethikrat" in Stellung gebracht, der diese moralische und ethische Notlage durch seine Stellungnahme als vermeintlich "objektive Instanz" pulversisieren soll. Wobei die meisten Menschen gar nicht wissen, wie diese so vertrauenerweckend heißenden Berater eigentlich zu ihren Meriten kommen: Sie werden paritätisch von der Bundesregierung und dem Bundestag (der ja bekanntlich ebenfalls zu mehr als der Hälfte aus Mitgliedern der Regierungsparteien besteht) bestimmt!

Möglicherweise entfaltet sich einer der größten Medizinskandale überhaupt

Eugen A. Tagpfau @, Mittwoch, 29.12.2021, 12:49 vor 1454 Tagen @ nereus 3241 Views

Möglicherweise? Das wir es hier mit dem größten Medizinskandal zu tun haben ist heute schon sicher.

Zulassung der Stoffe?
Herstellung (Sub-Sub-Subfirma Indische Suppenküche)?
Kaufabwicklung, Preis, Menge, Bedingungen?
Nebenabspachen?
Bezahlung der Verimpfer?
Tests, Masken, Intensivbetten und sonstige Nebengeräusche?
Nebenwirkungserfassung?
Rolle der Politik?
Rolle der Medien?
Rolle der Experten?

UUUUUUUAAAAAAHHHHHH!

Entweder haben 20.000 Juristen 20 Jahre arbeit,...

Als Geldgeber hast du binnen weniger Tage nach dem Monat der Arbeit

Lenz-Hannover @, Mittwoch, 29.12.2021, 12:42 vor 1454 Tagen @ Manuel H. 2896 Views

die Soz.vers. Daten zu melden und zu zahlen, die "Geld-Pfänder" der "AOK" ziehen das Geld sonst ziemlich fix vom Konto ein (Umwege, wie Mahnbescheid usw. gibt es da nicht). Das Finanzamt ist da ähnlich schnell.

Zwingend ist dann auch die Auszahlung des Nettolohns, wenn es eskaliert, könnte man einen Insolvenzantrag stellen, im Gegensatz zum Anwalt kostenfrei:

https://www.schuldnerberatung.de/insolvenzantrag-durch-glaeubiger/
Wer kann ein Insolvenzverfahren beantragen?
In der Regel dürfen sowohl der Schuldner als auch dessen Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz stellen. Vor allem Krankenkassen und Finanzämter stellen häufig einen Gläubigerantrag.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Insolvenzantrag des Gläubigers zulässig?
Der Gläubiger muss ein berechtigtes Interesse an der Insolvenzeröffnung haben. Des Weiteren hat er sowohl seine Forderung als auch die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung seines Schuldners glaubhaft zu machen.
....

Wie indirekt im link steht: Das Amtsgericht wird den anschreiben und man wird dann über das Amtsgericht Antwort bekommen, da wird dann jeder aufpassen, was er schreibt.
Zum weg zum Arbeitsamt ist schon wegen der Krankenversicherung sinnvoll.

Parallel kann man selber oder das Arbeitsamt eine Arbeitsbescheinigung verlangen, zeigt dem Chef zumindest, dass man sich damit auseinandergesetzt hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__312.html


Allen ungepiekten ist zu raten sich JETZT zum Arbeitslos zu melden, geht alles per EDV und dann muss man mal mit Ausweis vor Ort erscheinen, wohl damit man das nicht alles aus einem Urlaubsland "abwickelt".
Diese Meldung ist Pflicht, wenn man das kommen sieht und ist unschädlich.

Als "Chef" könnte sich frech hin stellen:
Der Wachdienst lässt den nicht ins Krankenhaus o.ä., der ist der verlängerte Arm des Staats, da habe ich nichts mit zu tun.

Dann: Er erscheint nicht zur Arbeit, keine Krankmeldung, daher ziemlich fristlose Kündigung incl. Auszahlung / bzw. mit Arbeitsende zum Ende von bestehenden Urlaubsansprüchen.

DGB zur Impfpflicht, keine Impfpflicht, neu ist nur Auskunftspflicht

Manuel H. @, Mittwoch, 29.12.2021, 16:05 vor 1454 Tagen @ Manuel H. 2593 Views

Demnach ist das Vorgehen des Krankenhauses illegal. Auch illegal ist es, deswegen ein Hausverbot auszusprechen.

Gibt es eine Impfpflicht? Darf mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich mich gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 impfen lasse?

Eine gesetzliche Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 gibt es nicht, auch nicht für bestimmte Berufsgruppen. Die Corona-Impfverordnung regelt ausschließlich ein Recht auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Das gilt auch für das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber kann eine solche Impfung bisher nicht verlangen.


Kann der Arbeitgeber mir den Zugang zum Betrieb verweigern, wenn ich nicht geimpft bin?

Das kann er grundsätzlich nicht. Es gilt jedoch die 3G-Regel für das Arbeitsverhältnis.


Schulde ich meinem Arbeitgeber eine Auskunft darüber, ob ich gegen Corona geimpft bin?

Im neuen Infektionsschutzgesetz ist nun geregelt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Daten zu erheben, um die 3G-Regel zu kontrollieren. Der Arbeitgeber darf jedoch nach wie vor nicht nach dem Impfstatus fragen, sondern lediglich nach einem der drei Nachweise (genesen, geimpft, getestet).

Für bestimmte Beschäftigtengruppen gilt jedoch anderes: Am 10. September 2021 ist eine neue Auskunftspflicht bezüglich des Impf- oder Genesenen-Status für Beschäftigte in bestimmten Branchen in das Infektionsschutzgesetz (§ 36 Abs. 3 IfSG) eingeführt worden.


Heute abgerufen, Stand 24.11.21

https://www.dgb.de/themen/++co++986b431a-8c8e-11eb-980b-001a4a160123

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