Bekämpfungsverfahren
Die Anzeige der Tierseuche erfolgt durch den Landwirt oder Tierarzt direkt oder über den Bürgermeister an die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. Das Prinzip der Bekämpfung liegt in der Tötung der empfänglichen Tiere betroffener Bestände. Die Methode der Ausmerzung ("stamping out") wird zum Schutz der übrigen Tierbestände herangezogen, da die Seuchenausbreitung extrem rasch vor sich geht und die Erkrankung zu langanhaltender Leistungsdepression und schwerwiegenden wirtschaftlichen Verlusten führt.
https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Maul_und_Klauenseuche.html