Genau das sehe ich nicht!

Mephistopheles, Montag, 20.12.2021, 21:36 (vor 1672 Tagen) @ nereus2089 Views

Wenn wir schon über solche Begrifflichkeiten debattieren, was meinst Du wohl welchen Menschen ich zumindest vorübergehend gedanklich ihre Existenzberechtigung absprechen würde.
Kleine Hilfe:
Durchaus möglich, dass wir aufgrund dieser Verfälschung der natürlichen Selektion von einer Unzahl, manche sagen sogar, die Mehrheit, von Zombies umgeben sind, von Untoten also, die aufgrund der natürlichen Selektion gar nicht existieren dürften.

Diese Personengruppe meine ich nicht.
Ich meine eher die, welche gerade große Schuld auf sich laden.
Doch selbst denen spreche ich ihre Existenberechtigung nicht ab - als schlechtes Beispiel taugen sie allemal.

Ohne Schuld handelt, wer so handelt, weil er innerhalb der Box, in der er sich befindet, nicht anders handeln kann. Man kann Christian Moosbrugger nicht bestrafen.

Das ist normalerweise die Diskussion, die Juristen führen, wenn es um Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit geht. Schldunfähig (und damit nicht zu bestrafen) ist , wer das Unrechte seines Tuns nicht einsehen kann.

Also alternativlos (Man könnte allerdings auch sagen, wenn diejenigen, die nicht in der Lage sind, das Unrechte ihrer Tat einzusehen, nicht bestraft werden können, dann muss man sie eben vorher erschiessen, bevor sie Schaden anrichten können (Euthanasie); aber aus dieser Debatte halte ich mch raus. :-P ).

Unser Dilemma ist:

- wir können die Übeltäter nicht bestrafen, weil sie nicht in der Lage sind, das Unrechte ihres Tuns einzusehen.
- der Schaden ist längst da, also ist es viel zu spät, um die Übeltäter noch zu erschießen
- also gilt: mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.

Oder kennst du etwa noch eine dritte Möglichkeit (tertium non datur).

Gruß Mephistopheles


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