Copy / Paste einer Rechtsanwältin aus einen TG Kanal dazu

mawa99, Montag, 20.12.2021, 08:21 (vor 1453 Tagen) @ Manuel H.3381 Views

Rechtsanwältin Ringeisen:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__157.html

Wer unbezahlt freigestellt wird, hat Anspruch auf ALG 1. Das ergibt sich aus dem obigen Paragraph 157 Abs. 3 SGB III

Wenn das Jobcenter dies ablehnen sollte, diese Norm zitieren im Wortlaut und Widerspruch einlegen. Klagen beim Sozialgericht. Dort besteht kein Anwalts Zwang, dh. Sie können sich selbst vertreten. Zudem fallen keine Gerichtskosten an.

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