was bedeutet "freigestellt ohne Bezüge"?
Ab dem 15.3. werden ja alle, die im Gesundheitswesen unselbständig arbeiten, ohne Bezüge freigestellt, nicht entlassen.
Was bedeutet das konkret?
Soweit ich weiß folgendes:
Ab dem 15.3. keine Gehaltszahlung mehr, keine Zahlung mehr an die Sozialversicherungen.
Weder die Krankenkasse, noch die Rentenkasse, noch die Pflegekasse, noch das Arbeitsamt erhält Geld.
Für den Krankenversicherungsschutz gilt eine Karenz von 30 Tagen, ab dann erlischt der Krankenversicherungsschutz.
Da die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist, muß er sich ab dem 16.3. "freiwillig" pflichtversichern und mit der Krankenkasse seine Beiträge (er zahlt dann Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeitrag alleine) aushandeln, die nach gesetzlichen Vorgaben verfährt (Prozentsatz des Einkommens ab dem 16.3.)
Die Rentenversicherung kann er freiwillig weiter besparen (auch da wieder zahlt er beide Betragshälften) oder es halt sein lassen.
Ihm steht es frei, selber zu kündigen. In diesem Fall verliert er natürlich jeglichen Anspruch auf eine Abfindung und das Arbeitsamt sperrt ihn für Monate. (Sind es zwei Monate oder inzwischen drei Monate?) Wenn er Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, kann er das vielleicht für die Restmonate in Anspruch nehmen, maximal ein Jahr abzgl Sperrzeit.
Voraussetzung ist allerdings, dass er dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung steht, was er ja nicht tut, da er ungeimpft ist.
Fragen dazu:
1. Wie ist die Rechtslage, wenn er nicht kündigt? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich daraus?
2. Ist schon in der Diskussion, Arbeitslosengeld 1 nicht mehr auszuzahlen, wenn der Arbeitnehmer eine Vermittlung durch sein Impf"verhalten" vereitelt? Das gleiche gilt dann auch für Arbeitslosengeld 2 (Hartz4)
3. Frei praktizierende Ärzte müssen ab dem 16.3. ihre Praxen schließen? Oder gibt es da Übergangsregelungen?
4. Was sagen die Rechtsanwälte zu dieser Regelung, die immerhin eine große Schar an Betroffenen hat?