Erfahrung mit/nach Quarantäne

Rain @, Mittwoch, 15.12.2021, 11:41 vor 1505 Tagen 4006 Views

Ihr Lieben,

kurzer Bericht:

Kind war nach mehrtägigem Aufenthalt mit geimpften Schulkollegen positiv. Tägliche Testung in der Schule. Zertifizierter Test auch positiv, PCR-Test positiv.

Quarantäneanordnung kam eine Woche nach positiver Testung. Vorher hatte die Schule allerdings schon mündlich Quarantäne angeordnet.

Freitestung zum Ende der Quarantäne mit Antigentest.

Heute morgen email ans Gesundheitsamt mit der Bitte um Genesenennachweis.

Eingegangen 2 Stunden später.

Mit Hinweis auf Entschädigungsmöglichkeit bei Verdienstausfall.

Gilt allerdings nicht für Haushaltsangehörige und nicht für Umgeimpfte.

Hier die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu der Entschädigungspflicht und dem Ausschluß der Ungeimpften. Enthält auch Ausführungen zu der Wirksamkeit der Impfung.

https://www.bundestag.de/resource/blob/866096/ac2750dadffbe197e335a7683aa180ac/WD-3-164...

Wer dem wissenschaftlichen Dienst folgt, hält die Impfung für wirksam und sicher.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Realistisch ist das nur für ungeimpfte Selbständige relevant. Die anderen sollen sich krankschreiben lassen. Fertig.

Mitmacher @, Mittwoch, 15.12.2021, 12:00 vor 1505 Tagen @ Rain 2917 Views

Viel schlimmer ist, das ich meine Tochter heute morgen gleich wieder mit nach hause nehmen durfte, weil sie als Kontaktperson gilt und nun 5 Tage die Schule nicht betreten darf (ein positiver Fall in der Klasse).

Da kümmert sich kein Schwein drum, wie man mal eben ne 6jährige ein paar Tage unterbringt, wenn man so doof ist und arbeiten geht.

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"Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt." - Thomas Mann, Der Zauberberg

"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

Kinderbetreuer bekommen Entschädigung

Rain @, Mittwoch, 15.12.2021, 12:27 vor 1505 Tagen @ Mitmacher 2429 Views

Lieber Mitmacher,

wenn Du Kinder hast, kriegst Du Entschädigung. Ich hab allerdings nicht geprüft, ob auch dann, wenn Du nicht geimpft bist.

Mit der Krankmeldung ist das auch nicht so ohne.

Die Ärzte haben wechselweise zu, sind ausgebucht oder nehmen keine neuen Patienten auf.

Selbständige sind genauso gekniffen, weil die Voraussetzungen so eng sind, daß auch Nichts gezahlt wird.

Am besten beziehst Du Hartz IV. Dann ists egal.

Und wenn es hier so weiter geht, wird das auch das Ergebnis sein. Alles egal.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Sportstudio verweigert Zugang - trotzdem zahlen?

Ulli Kersten, Mittwoch, 15.12.2021, 13:11 vor 1505 Tagen @ Rain 2622 Views

Mein Sportstudio lässt mich nicht mehr rein, solange ich nicht durch 2G meine Teilnahme am Menschenversuch nachweise.

Zahlen müsse ich vertragsgemäß trotzdem weiter, so ist es von der Regierung festgelegt, da die Schuld bei mir liegt, wenn im mich nicht stechen lasse.
Was nun? Einzugsermächtigung widerrufen oder knirschend weiterzahlen?

Das dürfte doch wohl klar sein, dass Du nicht zu zahlen brauchst, wenn Du die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kannst.

Naclador @, Göttingen, Mittwoch, 15.12.2021, 13:16 vor 1505 Tagen @ Ulli Kersten 2468 Views

Zumal die Voraussetzung der Impfung nicht Teil des ursprünglichen Vertrages war. Da Du jetzt aus Gründen, die Du nicht zu vertreten hast, (Du hast Dir den 2G-Blödsinn ja nicht ausgedacht), von der Nutzung der Leistung ausgeschlossen bist, solltest Du ein Sonderkündigungsrecht haben.

Aber letztlich wird das dann wohl ein Gericht entscheiden müssen.

Gruß,
Naclador

Ok, dann mal sehen, was die Rechtsschutzversicherung macht?

Ulli Kersten, Mittwoch, 15.12.2021, 13:31 vor 1505 Tagen @ Naclador 2278 Views

Aber letztlich wird das dann wohl ein Gericht entscheiden müssen.

Da NICHTS mehr unmöglich ist, mal sehen, ob die Rechtsschutzversicherung sich auch dann rauswindet, und sagt, wer sich nicht stechen lässt, trägt die Schuld und wird nicht von der Versicherung bezahlt.

Alles, wo man sich vor zwei Jahren an den Kopf gefasst hätte, halte ich inzwischen für möglich.

kein Rechtsstaat mehr

Manuel H. @, Mittwoch, 15.12.2021, 13:40 vor 1505 Tagen @ Ulli Kersten 2508 Views

Eine Rechtsschutzversicherung dürfte Fälle, die von vorneherein keine Aussicht auf Erfolg haben, ablehnen dürfen.

Anderes Beispiel

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 16.12.2021, 09:34 vor 1504 Tagen @ Manuel H. 1339 Views

Bei der Post 2G.

Einschreiben von der Staatsanwaltschaft.
Inhalt Dir nicht bekannt.

Logische Konsequenz...


Bloß, dass Recht haben und Recht kriegen..

Du schuldig, hättest ja Inhalt wissen können, wenn...


"Geimpft oder nicht geimpft, dass ist hier die Frage."

Wie war das mit den Augen des Betrachters und der Wahrheit?


LG
D-Marker

Bei fast allem besteht die Möglichkeit, jd. zu bevollmächtigen. (owT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 16.12.2021, 10:49 vor 1504 Tagen @ D-Marker 1249 Views

--
[image]

Afuera!

Einverstanden

D-Marker @, Rostock (MV), Freitag, 17.12.2021, 02:11 vor 1503 Tagen @ FOX-NEWS 1190 Views

Da bevollmächtige ich doch glatt Dich.
Die zusätzliche Zeit übernehme ich, die Kosten Du...

Feix
D-Marker

kein Sonderkündigungsrecht

Manuel H. @, Mittwoch, 15.12.2021, 13:38 vor 1505 Tagen @ Naclador 2637 Views

es ist eine staatliche Regelung, keine, die das Fitness-Center beschlossen hat.

Anders als beim lockdown, bei der das Fitness-Center schließen mußte, sind die Leistungen des Fitness-Center ja nach wie vor nutzbar. Man hatte seinerzeit kein Sonderkündigungsrecht, brauchte aber während der Schließzeit nicht zu zahlen.

Da wurde entschieden, dass deswegen auch nicht gezahlt werden muß, da das Fitness-Center seine Leistung ja gar nicht mehr anbietet.

Nun ist ja das Fitness-Center auf, nur der Kunde verhindert seine Teilnahme durch Nicht-Impfen.
Deswegen wird wohl pro Fitness-Center entschieden.

Da sich die politischen Verhältnisse wohl nicht ändern werden, gibt es nur die Alternative
Sich Impfen lassen oder Fitness-Center kündigen.

Die Fitness-Center (wie auch alle anderen gewerblich Betroffenen) argumentierten beim Lockdown, dass sie nun auch keine Pacht mehr zahlen brauchen, da sie das Pachtobjekt gar nicht mehr nutzen können, also ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache nicht mehr möglich ist (ähnlich wie bei einem Rohrbruch oder einem fehlenden durch den Verpächter zu vertretenen Lärm- oder Brandschutz)

Das wurde contra Mieter pro Kapitalbesitzer entschieden. Pächter hatten temporär nur die Möglichkeit der Stundung.
Begründung hatte ich nie verstanden. Irgendwie a la, Kapitalbesitzer hätte die Auflagen nicht zu vertreten, irgendwie sei das Pachtobjekt durch den Pächter ja doch nutzbar oder so.

Nicht der Kunde verhindert seine Teilnahme, sondern der Staat.

neptun, Mittwoch, 15.12.2021, 21:49 vor 1504 Tagen @ Manuel H. 1484 Views

Nun ist ja das Fitness-Center auf, nur der Kunde verhindert seine Teilnahme durch Nicht-Impfen.

Das ist nicht eindeutig geklärt, weil Nicht-Impfen-lassen und Teilnahme am Fitness-Center zwei Dinge sind, die bei Vertragsabschluß miteinander nichts zu tun hatten.

Der Kunde kann durch Nicht-Hingehen verhindern, gewiß, dann liegt die Schuld bei ihm. Er will sich nicht impfen lassen, völlig unabhängig von diesem Vertrag, aber er will weiterhin teilnehmen. Daran hindern ihn allein die hirnrissigen staatlichen Vorschriften.

Den Unterschied halte ich für wichtig.

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Immer daran denken: Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung hat Mörderparteien gewählt!

"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf
kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

Darum darfst Du ja auch- gnädigst- den Kunden angreifen, aber nie nicht den Staat

D-Marker @, Rostock (MV), Mittwoch, 15.12.2021, 22:08 vor 1504 Tagen @ neptun 1436 Views

Das Studio will einen als Kunden nicht verlieren

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 16.12.2021, 10:44 vor 1504 Tagen @ Naclador 1364 Views

IdR kann man den Vertrag aus medizinischen Gründen ruhend stellen. Irgendwann ist der Unsinn vorbei, spätestens wenn Omikron alle immunisiert hat (bei jedem Schnuppen immer schön testen).

Grüße

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Afuera!

Leserzuschrift zum Thema:

Naclador @, Göttingen, Samstag, 18.12.2021, 10:30 vor 1502 Tagen @ Ulli Kersten 1211 Views

Folgende Nachricht habe ich per PM erhalten, war zunächst im Spam gelandet:

"Hallo. Ich kann Ulli nicht anschreiben, da er/sie die PN nicht aktiviert hat.

Ich bin in zwei Fitness-Studios und beide boten mir auf Anfrage an, die Zahlung solange auszusetzen, solange die 2G-Regel gilt und/oder ein PCR-Test verlangt werden muß. Es gab diesbezüglich keine Diskussionen. Im anderen Fall wird meine Mitgliedschaft automatisch reaktiviert und wieder abgebucht. Über die aktuellen Regeln muß ich mich selber informieren.

Was die rechtliche Seite anbelangt, muß das Sportstudio eine Kündigung akzeptieren. Sie dürfen die dadurch erlittenen Verluste beim Steuerzahler einfordern. Denn eine Gesetzesänderung hat bei schon abgeschlossenen Sachverhalten keine rückwirkende Geltung. Im Vertrag existiert keine Klausel, die den Fall einer Impfung berücksichtigt. Ansonsten wäre es wohl nie zum Abschluß gekommen, bzw. hätte der Kunde sich nicht darauf eingelassen. Ich würde die Einzugsermächtigung löschen und die Aussage schriftlich bestätigen lassen. Anscheinend glauben hier einige, daß sie das Recht hätten, uns zu schikanieren, weil die Medien als Vierte Gewalt komplett versagen und stattdessen gegen Ungeimpfte hetzen und spalten.

Gruß G.

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